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12. Bergen. Auf Instanz eines rmmWrten Gläubigers sollen dem Jonas Schäfer hierselbst nach- beschriebene in hiesiger Gemarkung gelegene Immobilien , als:
Ackerland.
1) Pmb. 172. 28 R. am Schalkborn, neben Ni, kolaus Bauscher; 2) Pmb. 220. 15 R. daselbst, neben Heinrich Puth; 3) Pmb. 317 u. 318. 2 R. und 14 R. auf dem Kautz, neben Heinrich Heun; 4) Pmb. 323. 16 N. an Romplersweiden, neben Peter Völp; 5) Pmb. 323. 15 R. daselbst, neben Peter Völp und sich selbst; 6) Pmb. 126. 37 * N. im Pfaffenthal, neben Lorenz Bingemer.
Weingarten.
7) Pmb. 315. 16 R. unterm Rohrborngarten, neben Jakob Puth; 8) Pmb. 14. 10 R. im obersten Rebenberg, neben Heinrich Heun; 9) Pmb. 810. 9 4 R. im Neuenberg, neben Lieutenant Günther; 10) Pmb. 372. 11 N. in der Dappenerde, neben Christoph Wilhelm; 11) Pmb. 762. 144 N. am Volpertsborn, neben Peter Puth; 12) Pmb. 937. 7 R. in der Hohl, neben dem Fußweg. Wiesen und Gärten.
13) Pmb. 292. 7. im Armus, neben dem Pfad, 14) Pmb. 46. 6 4 R. in den Obergarten, neben Heinrich Koller; 15) Pmb. 218. 5 R. bei der Cselsgaß, neben den Miterben; 16) Pmb. 770.
8 4 R. in der Enkheimer^Weid, neben Iohs. Bu- chenhorst; 17) Pmb. 535.'11 R. in den Hofgarten, neben Thomas Michler; 18) Pmb. 530.
6 R. am Fechenheimer Weg, neben Heinrich Becker; 19) eod. 3 R. daselbst, neben Vorigen; 20) Pmb. 698. 9 R. hinterm Leuchtholz, neben Heinrich Heun; 21) Pmb. 721. 94 R. daselbst, neben Reinhard Michler, im Termin den 25. November d. J., oder nöthigenfalls in dem auf den 23. Dezember d. J. und 20. Januar k. I., eventuell an- beraumten zweiten und dritten Termin, Vormittags 10 Uhr, dahier vor unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. — Im ersten Termine haben etwaige Realberechtigte ihre Ansprüche, bei Meidung des gesetzlichen Nachtheils, dahier genügend begründet anzumelden.
Bergen am 26. August 1836.
Kurfürstliches Justizamt das.
vt. Avenarius.
13. Hanau. In Sachen des Kaufmanns Johann Heinrich Wunderly zu Hanau, Klägers, gegen den Würger und Fuhrmann Peter Herbst und dessen Ehefrau, Regine, geb. Lind, daselbst, Verklagte, wegen Hypothcksaufkündigung, ist der öf. fentliche Verkauf der den Beklagten zugehörigen Behausung in hiesiger Neustadt auf , dem Kanal, neben Knabenschuh und der Ministerienkasse gelegen,. Nr. 20., erkannt und hierzu erster Termin auf den 18. Oktober l. I., eventuell zweiter auf den 15. November, und dritter auf den 13. Dezember, jedesmal Nachmittags 4 Uhr, angesetz!
worden. — Erwaige weitere Pfandgläubiaer haben ihre Ansprüche in dem ersten Termine, bei Meidung der Ausschließung, gehörig anzuzeigen und zu begründen.
Hanau den 20. August 1836.
Kurfürstliches Landgericht. Bechtel.
vt. Marth.
14. Hanau. Nachdem der hiesige Bürger uk!^ Strumpfweber Gottfried Engelhard, wegen Hanges zum Trunke und unordentlichen Lebenswandels, der Verwaltung seines Vermögens entsetzt, und unter Kuratel des Schneidermeisters Friedrich "Löber und des Kutschers Valentin Kalus dqhier gestellt worden, so wird dieses hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß derselbe unter Zustimmung seiner Kuratoren Rechtsgeschäfte gül. tig nicht abschließen kann. — Zugleich werden alle Gläubiger des Gottfried Engelhard hiermit auf- gefordert, ihre Ansprüche an denselben, zur Vervollständigung des errichteten Inventars, im Termin den 30. d. M., Vormittags 9 zUhr, dahier anzumelden.
Hanau am 3. Sept. 1836.
Kurfürstliches Landgericht. Bechtel.
vt Marth.
15. Rod e nb erg. Das nachstehende Urtheil kurfürstlichen Obergerichts vom 24. d. M., Nr. 74. U. I.
P. wider Johann Konr. Heinrich Christoph Kehn auS Auhagen, wegen nichterfüllter Militärpflicht, wird diesem statt der Verkündigung hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, mit der Aufforderung, sich binnen 4 Jahre, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, allhier zu stellen.
Rodenberg den 31. August 1836.
Kurf. Hess. Justizamt.
D e i ch m a n n.
vt. Gräbe.
Urtheil
in Untersuchungssachen wider den Johann Konr. Heinrich Christoph Kehn aus Aü- hagen, wegen Nichterfüllung der Militär, Pflicht.
Nach Einsicht des vom Kreisamte Schaumburg unterm 22. Juni d. J. erstatteten Berichtes;
in Erwägung rc.
erklärt das Obergericht den Johann Konr. Heinrich Christoph Kehn aus Auhagen für einen ausgetretenen Militärpflichtigen und verurtheilt denselben zu einer Geldstrafe von 100 Thlr. oder falls derselbe solche, wegen Vermögensmangels, zu bezahlen außer Stande wäre, zu einer, sechsmonatlichen Gefängnißstrafe, unter einstweiliger Niederschlagung der Untersuchungskosten, wegen derma. ligen Mangels an dahier befindlichem Vermögen.
R. W.
Erkannt, Rinteln den 24. August 1836.