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32 Bergen. Auf Instanz eines immittirten Gläu- biaers sollen dem Jonas Schäfer hierselbst nachbeschriebene in hiesiger Gemarkung gelegene Jmms- bilien, als:
Ackerland.
1) Pmb. 172. 28 R. am Schalkborn, neben Nikolaus Bauscher; 2) Pmb. 220. 15 R. daselbst, neben Heinrich Puth; 3) Pmb. 317 u. 318. 2 R. und 14 R. aus dem Kautz, neben Heinrich Heun; 4) Pmb. 323. 16 R. an Stomplersweiden, neben Peter Bölp; 5) Pmb. 323. 15 R. daselbst, neben Peter Bölp und sich selbst; 6) Pmb. 126. 37 J R. im Pfaffenthal, neben Lvrrnz Bingemer.
Weingarten.
7) Pmb. 315. 16 R. unterm Rohrborngarten, neben Jakob Puth; 8) Pmb. 14. 10 R. im obersten Rebenberg, neben Heinrich Heun; 9) Pmb. 810. 9 i R. im Neuenberg, neben Lieutenant Günther; 10) Pmb. 372. 11 R. in der Dappenerde, neben Christoph Wilhelm; 11) Pmb. 762. 14 4 R. am Bolpertsborn, neben Peter Puth; 12) Pmb. 937. 7 R. in der Hohl, neben dem Fußweg. Wiesen und Gärten.
13) Pmb. 292. 7. im Armus, neben dem Pfad, 14) Pmb. 46. 6 4 R. in den Obergarten, neben Heinrich Koller; 15) Pmb. 218. 5 R. bei der Eselsgaß, neben den Miterben; 16) Pmb. 770. 8 4 R. in der Enkheimer Weid, neben Iohs. Buchenhorst; 17) Pmb. 535. 11 R. in den Hosgar- ten, neben Tbomas Michlcr; 18) Pmb. 530. 6 R. am Fechenheimer Weg, neben Heinrich Becker; 19) cod. 3 R. daselbst, neben Borigen; 20) Pmb. 698. 9 R- Hinterm Leuchtholz, neben Hein, rich Heun; 21) Pmb. 721. 94 R. daselbst, neben Reinhard Michler, im Termin den 25. November d. J., oder nöthigenfalls in dem auf den 23. Dezember d. J. und 20. Januar k. J., eventuell an- beraumten zweiten und dritten Termin, Vormittags 10 Uhr, dahier vor unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. — Im ersten Termine haben etwaige Realberechtigte ihre Ansprüche, bei Meidung des gesetzlichen Nachtheils, dahier genügend begründet anzumelden.
Bergen am 26. August 1836.
Kurfürstliches Justizamt das.
vt Avenarius.
33. Hanau. In Sachen des Kaufmanns Johann Heinrich Wunderly zu Hanau, Klägers, gegen den Bürger und Fuhrmann Peter Herbst und dessen Ehefrau, Regine, geb. Lind, daselbst, Verklagte, wegen Hypotheksaufkündigung, ist der öffentliche Verkauf der den Beklagten zugehörigen Behausung in hiesiger Neustadt auf dem Kanal, neben Knabenschuh und der Ministerienkasse gelegen, Nr. 20., erkannt und hierzu erster Termin auf den 18. Oktober 1. I, eventuell zweiter auf den 15. November, und dritter auf den 13. De- sember, jedesmal Nachmittags 4 Uhr, angesetzt
worden. — Etwaige weitere Pfandgkäubiger haben ihre Ansprüche in dem ersten Termine, bei Meidung der Ausschließung, gehörig anzuzeigen und zu begründen.
Hanau den 20. August 1836.
Kurfürstliches Landgericht.
B e ch t e l.
vt. Marth.
34. Hanau. Nachdem der Hicsize Bürger und Strumpfweber Gottfried Engelhard, wegen Hanges zum Trunke und unordentlichen Lebenswandels, der Verwaltung seines Vermögens entsetzt, und unter Kuratel des Schneidermeisters Friedrich lieber und des Kutschers Valentin Kalus dahier gestellt worden, so wird dieses hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß derselbe unter Zustimmung seiner Kuratoren Rechtsgeschäfte gültig nicht abschließen kann. — Zugleich werden alle Gläubiger des Gottfried Engelhard hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an denselben, zur Vervollständigung des errichteten Inventars, im Termin den 30. d. M., Vormittags 9 jUhr, dahier anzumelden.
Hanau am 3. Sept. 1836.
Kurfürstliches Landgericht. Bechtel.
vL Marth.
35. Rode nberg. Das nachstehende Urtheil kurfürstlichen Obergerichts vom 24. d. M>, Nr. 74. U. J. P. wider Johann Konr. Heinrich Christoph Kehn aus Auhagen, wegen mchterfüllter Militärpflicht, wird diesem statt der Verkündigung hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, mit der Aufforderung, sich binnen i Jahre, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, allhier zu stellen.
Rodenberg den 31. August 1836.
Kurf. Hess. Justizamt. Deich m a n n.
vt. Grübe.
Urtheil
in Untersuchungsfachen wider den Johann Konr. Heinrich Christoph Keh n aus Auhagen , wegen Nichterfüllung der Militärpflicht. ,
Nach Einsicht des vom Kreisamte Schaumburg unterm 22. Juni d. J. erstatteten Berichtes;
in Erwägung:e.
. erklärt das Obergericht den Johann Konr. Heinrich Christoph Kehn aus Auhagen für einen^aus- getretenen Militärpflichtigen und verurtheilt denselben zu einer Geldstrafe von 100 Thlr. oder falls derselbe solche, wegen Wermögensmangels, zu bezahlen außer Stande wäre, zu einer sechsmonatlichen Gefängnißstrafe, unter einstweiliger Niederschlagung der Untersuchungskosten, wegen derma- ligen Mangels an dahier befindlichem Vermögen. W. R. W.
Erkannt, Rinteln den 24. August 1836.
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