4) ein Acker im Jägerhaus, von 4 M. 10 N. 6 §.;
5) Wiese am Heidenkuppel, hält 2tz M. 29 N. 3 F., dem öffentlichen Verkauf ausgesetzt werden. Erster Termin hierzu ist auf den 12. Okt. l. I., Vormittags 10 Uhr, an der GerichtSstelle, eventuell zweiter und dritter auf den 9. Nov. und 7. Dez. l. I. anberaumt worden.
Allenfallsigen Nealberechtigten dient dies zur Nachricht, mit dem Bemerken, daß sie ihre etwaigen Ansprüche im ersten Termine bei Strafe der Ausschließung geltend zu machen haben. Schlüchtern den 23. Aug. 1836.
Kurhess. Justizamt. Soldan.
vt. Stockhardt.
11. In einer dahier anhängigen Untersuchungssache ist die Vernehmung des Sattlergesellen Karl I ö- ckel aus Gelnhausen erforderlich. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe aufgeforderr, innerhalb 4 Wochen, cntwc- ■ der vor der unterzeichneten Behörde zu der fraglichen Vernehmung sich zu stellen, oder seinen zeit- herigen Aufenthalt dahier anzuzeigen, damit sein Verhör requisitionsweise veranlaßt werden könne. Wird dieser Aufforderung keine Genüge geleistet, so tritt steckbriefliche Verfolgung ein.
Bieder den 19. Aug. 1836.
Kurfürstl. Justizamt. Z a h n.
12. Kesselstad t. In Sachen der'Elisabeth Beisiegel, geb. Weisbecker, Wittwe, in Hanau, Klägerin, gegen Johannes Gebig und dessen Ehefrau, Katharine, geb. Schüßler, auf der Ziegelhütte bei Kesselstadt, Verklagte, pio. hypolh., ist der öffentliche Verkauf der den Beklagten zugehörigen in Kesselstädter Gemarkung gelegenen Immobilien, als: Pag. 11. 1 V. 5 R. Ackerland im Pfeifensack, neben gnädigster Herrschaft und Paul Dickhard, mit einem Baum; 2) Pag. 83. 21 R, an der Landstraße, neben gnädigster Herrschaft und Paul Dickhard; 3) Pag. 72. 1 V." an der Ziegelhütte, neben Johannes Kaiser; 4) cod. 1 V. daselbst, neben Jakob Kaiser; 5) Pag. 33. 1 V. 9 r N. am Hochstädterweg, neben Georg Diehl; 6) Pag. 16.
2 V. 38 R. am Bleuel, neben Paul Dickhard, erkannt, und hierzu erster Termin auf den 6. Oktober d. J. hierher, eventuell zweiter auf den 3. November und dritter Termin auf den 1. Dezember l. J. nach Kesselstadt angesetzt worden. Etwaige Pfandgläubiger haben ihre Forderungen in dem ersten Termine, bei Meidung des Ausschlusses, gehörig anzuzeigen und zu begründen.
Hanau den 9. August 1836.
Kurfürstliches Landgericht. Bechtel.
vt. Marti).
13. Wolferborn. Nachdem in Sachen des Herrn Grafen Adolph zu Jsenburg - WachterSbach Erlaucht,
gegen die Wittwe des Heinrich Gerhard in Wol- serborn, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der anderweite Verkauf nachfolgender von Johannes Bürger von Keffenroth, bet ei. ner früheren Versteigerung erstandenen Grundstücke, wegen nicht erfolgter Bezahlung des Kaufschillings, auf. Gefahr und Kosten des Käufers verfügt, und erster Versteigerungstermin auf den 26 Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf den 3. Dezember d I., Morgens 11 Uhr, nach Wolferborn, sowie nö- thigenfalls dritter Versteigerungstermin auf den 31. Dezember d. I., Morgens 11 Uhr, dahin an» gesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekariscke Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu verkaufenden Grundstücken im ersten Versteige, rungsterminc, bei Verlust derselben, zu Protokoll anzuzeigen haben.
Beschreibung der Grundstücke.
1) Ein Wohnhaus mit Mahlmühle; 2) eine Scheuer; 3) ein Schweinstall.
Wächtersbach am 30. August 1836.
Kurf. gräfl. isenb. Justizamt.
K r ö b e r.
14. Hesseldorf. Heinrich Krämer und dessen Ehe^ frau, Margarethe, zu Hesseldorf, haben von dem Pfarrer Fröb zu Hanau auf gerichtliche Schuld, und Pfandverschreibung <1. <1. Wächtersbach den 24. Mai 1815 ein zu 5 Prozent verzinsliches Kapital von Einhundert Gulden geliehen, und es hat ersterer im Laufe dieses Jahrs, da der Darleiher inzwischen verstorben ist und sich niemand als rechtmäßiger Inhaber degelben legitimirt hat, das erwähnte Kapital sammt einem demselben gleichkommenden Zinsenbetrage dahier deponirt Inzwischen sind nun die Erben der Wittwe des Hofraths Wagner dahier, nämlich:
1) Hosgerichtsadvokat H. Müller I. zu Gießen ;
2) Pfarrer Müller zu. Bruchenbrücken;
3) die Ehefrau des Pfarrers Graf zu Assenheim;
4) die Ehefrau des Pfarrers Maier zu Meisenheim;
5) Heinrich Wilhelm Müller zu Landshut,
mit der Behauptung aufgetreten, daß das erwähn- te Kapital bei der Theilung des von dem Pfarrer Fröb hinterlassenen Vermögens ihrer Erblasserin, der gedachten Wittwe Wagner, einer Miterbin des tc. Fröb, zugefallen sey. Da aber dieselben hierüber eine vollständige Nachweisung nicht liefern können,, so werden hiermit, deren Antrag gemäß, alle die^ jenigen, welche an die erwähnte hypothekarische Forderung einen Anspruch zu haben glauben, aus- gcfordcrt, diesen im Termine den 13. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Gerichte so gewiß anzuzeigen und zu begründen, als widrigenfalls das fragliche Kapital sammt rückständigen Zinsen an die genannten Wagnerscden