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1886.

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HanaG Donnerstag den 8. September 183b.

Kurfürstliche Ernemrungcn.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Kriegsminister, Generalmajor v. Hesberg, unter huldvoller Verleihung des Karakters als Gene- rallieutenant - 1« suite der Armee, in den Ruhe­stand zu versetzen, und dagegen den bisherigen Kom­mandeur der zweiten Jnfanteriebrigade, Generalma­jor v. Losberg, zum Kriegsminister zu ernennen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem Postralhe Gunst zu Gaffel das Prädikat Oberpostrath" huldreichst zu verleihen, und

dem Oberpostamtsvorstand, Oberpostrath Heidek- kerzuCassel, aus geschehenen Vorschlag," in den Ruhestand zu versehen, sodann

dem zum Oberpostmeister und Vorstände des Ober- postmnts vorgeschlagenen bisherigen Oberpostamtokas- sirer Sezekorn unter Beilegung des Prädikats Oberpostrath",

dem zum Oberpostamtskassirer vorgeschlagenen bis­herigen Kasseukontrolleur^ Registraror Blum, un­ter Beilegung des PrädikatsOberpostkommihar", dem zum ^affenföntroUeur vorgeschlagenen bisheri­gen Postsekretär Meurer,

den zu Assistenten bei besagtem Oberpostamte vor- geschlagenen Franz v. M o tz, Karl Heinrich B lum,, Philipp Weller, Justus Karl Sälzer und George Ritter die höchste Bestätigung zu ertheilen, auch

. dem Oberrevisor Keßler und dem Revisor C ny- ^ bet der Generalpostdirektion! zu Frankfurt das^ PradckatPosikommissar" sowie

den Postskribenten bei dem Oberpostamte zu Gaffel, sowie bei dem Postamte zu Marburg das Prädikat ,^Postsekretär" huldreichst beizulegen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:

die HülfSlehrer Gustav Volkmar, an dem Gym­nasium in Gaffel und Dr. Georg Joseph Malkmus, an dem Gymnasium in Marburg',. zu ordentlichen Lehrern an den gedachten Gymnasien zu bestellen..

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der OberKhördem

1. Die Notizen zu dem Hof- und Staatshandbu- chc sollen nach einem Beschlusse kurfürstlichen Mi­nisteriums des Innern vom 16. d. spätestens vor dem Anfang des Monats Oktober jeden Jahrs an den Redakteur des Hof- und Staatshandbuchs von der Regierung eingesandt werden. Wir setzen hiervon die Behörden der Ve>-waltung des Innern in der hiesigen Provinz mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 13. Aug. v. I. zur Nr. 345 Gl. P: in Kenntniß, um thunlichst schleunig,, und zrvar spätestens bis in die Mitte des Monats Septem­ber dieses und so jeden folgenden Jahrs, die ihrer­seits anher abzugebenden Notizen zu dem fraglichen Zweck einzusenden, bezüglich anher mitzutheilen-.

Hanau am 22. Aug. 1836;

Kurfürstliche Regierung daselbst^

L o tz.

vt Gross.