1886.
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HanaG Donnerstag den 8. September 183b.
Kurfürstliche Ernemrungcn.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Kriegsminister, Generalmajor v. Hesberg, unter huldvoller Verleihung des Karakters als Gene- rallieutenant - 1« suite der Armee, in den Ruhestand zu versetzen, und dagegen den bisherigen Kommandeur der zweiten Jnfanteriebrigade, Generalmajor v. Losberg, zum Kriegsminister zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
dem Postralhe Gunst zu Gaffel das Prädikat „Oberpostrath" huldreichst zu verleihen, und
dem Oberpostamtsvorstand, Oberpostrath Heidek- kerzuCassel, aus geschehenen Vorschlag," in den Ruhestand zu versehen, sodann
dem zum Oberpostmeister und Vorstände des Ober- postmnts vorgeschlagenen bisherigen Oberpostamtokas- sirer Sezekorn unter Beilegung des Prädikats „Oberpostrath",
dem zum Oberpostamtskassirer vorgeschlagenen bisherigen Kasseukontrolleur^ Registraror Blum, unter Beilegung des Prädikats „Oberpostkommihar", dem zum ^affenföntroUeur vorgeschlagenen bisherigen Postsekretär Meurer,
den zu Assistenten bei besagtem Oberpostamte vor- geschlagenen Franz v. M o tz, Karl Heinrich B lum,, Philipp Weller, Justus Karl Sälzer und George Ritter die höchste Bestätigung zu ertheilen, auch
. dem Oberrevisor Keßler und dem Revisor C ny- ^ bet der Generalpostdirektion! zu Frankfurt das^ Pradckat „Posikommissar" „ sowie
den Postskribenten bei dem Oberpostamte zu Gaffel, sowie bei dem Postamte zu Marburg das Prädikat ,^Postsekretär" huldreichst beizulegen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
die HülfSlehrer Gustav Volkmar, an dem Gymnasium in Gaffel und Dr. Georg Joseph Malkmus, an dem Gymnasium in Marburg',. zu ordentlichen Lehrern an den gedachten Gymnasien zu bestellen..
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der OberKhördem
1. Die Notizen zu dem Hof- und Staatshandbu- chc sollen nach einem Beschlusse kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 16. d. spätestens vor dem Anfang des Monats Oktober jeden Jahrs an den Redakteur des Hof- und Staatshandbuchs von der Regierung eingesandt werden. Wir setzen hiervon die Behörden der Ve>-waltung des Innern in der hiesigen Provinz mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 13. Aug. v. I. zur Nr. 345 Gl. P: in Kenntniß, um thunlichst schleunig,, und zrvar spätestens bis in die Mitte des Monats September dieses und so jeden folgenden Jahrs, die ihrerseits anher abzugebenden Notizen zu dem fraglichen Zweck einzusenden, bezüglich anher mitzutheilen-.
Hanau am 22. Aug. 1836;
Kurfürstliche Regierung daselbst^
L o tz.
vt Gross.