Hanau, Donnerstag den 25» August 1836.
Kurfürstliche Erneunungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
die bisherigen Steueraufseher Schmidt in Cassel H e sse zu ^Witzenhausen und Witzel dahier, zu Assistenten bei dem Hauptzollamte in Cassel zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen nnb Bekanntma-' chungen der Oberbehörden.
1. Das in der Nähe von Fulda gelegene Domä- nengU Eichenzell, welches'außer den daraus befindlichen massiven Oekonomie- und geräumigen Wohngebäuden, aus ungefähr 5 ^ Morgen Garten, 178 Morgen Wiesen und 619 Morgen Ackerland besteht, auch mit einer Schäfereigerechtigkeit versehen, seit langem Jahren aber im* Einzelnen verpachtet gewesen ist, soll vom 1. Januar 1837 an, wieder zusammen an einen Beständer und zwar auf Begehren selbst aus 18 Jahre verpachtet werden. — Diejenigen Oekonomen, welche auf diese Pachtung reflektiren, werden daher eingeladen, innerhalb der nächsten vier Wochen bei 'dem Domainenraih Heister hierselbst die Pachtbedingungen einzusehen, auch die zu dieser Pachtüber- nahme erforderlichen Geldmittel, welche, da ein Inventar nicht vorhanden ist, um so bedeutender
müssen, sowie die nöthigen landwirthschaft- lichen Kenntnisse durch Vorlegung vollständiger
obrigkeitlicher Zeugnisse nachzuweisen und ihre Gebote. abzugeben, worauf sodann nad)' Maßgabe der erfolgten Gebote und der Qualifikationen 'der Bewerber eine Verpachtung aus der Hand Statt finden wird.
Cassel am 2. August 1836.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
2. Zur anderweiten sechsjährigen Verpachtung der am 15. Mai 1837 pachtlos werdenden drei Gastwirthschaften am Bade zu Nenndorf nebst den dazu eingeräumten Wirtyschaftslokalen soll ein nochmaliger öffentlicher Steigerungstermin, Montag den 29. August d. I, Vormittags um 10 Uhr, im Marstallsgebäude zu Nenndorf abgehalten werden. — Pachtkompetenten werden bg^r eingeladen , sich an dem genannten Lage und zur bezeichneten Stunde, in dem erwähnten Lokale zu Nenndorf cinzufmdcn, über ihre Fähigkeiten zum Betriebe solcher Gastwirthschaften und über den Besitz des zur Jnventarienannahme und Kautionslei- stung erforderlichen Vermögens, vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann nach vorgängiger Vernehrnung der Pachtbedingungen ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Cassel am 2. August 1836
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
3. Nachdem durch Beschluß kurfürstlichen Finanzministeriums vom 28. des v. M. die Eröffnung der bereits für den Uebergang von Wein, Most und Branntwein aus dem Großherzogthum Hessen bestehenden Ucbergangsstelle zu Wi llers h a u sen auch für den Uebergang von Taback aus