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Hanau, Donnerstag den 28. Juli 1836.

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Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Nachdem die mit einem aus der Staatskasse zahlbaren streu Jahresgehalte von 50 Thlrn ver­bundene Stelle eines wundärztlichen Gehülfen für das JustizamI Schenklengsfeld, mit dem Wohn­orte daselbst, durch bie erfolgte Anstellung des bis­herigen Amtswundarztassistenten Eichenberg, als Wundarzt für das Zustizamt Naumburg, erledigt worden ist, so. werden Bewerber um jene Gehül­fenstelle, hiermit aufgefordert, ihre deßhalbigen Ge­suche mit den nöthigen Zeugnissen binnen 4 Wo­chen dahier einzureichen.

Fulda Pen 8. Juli 1836.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Fulda. Knorz.

vt. Kepler.

2. Es soll eine Quantität Schacko- und Patronta- schensternc von Reusilber für das knrhess. Armee­korps an den Mindestfordernden in Lieferung ge­geben werden. — Es werden daher alle diejeni­gen, welche eine solche Lieferung zu übernehmen gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, den als Pro­be dienenden Stern sowie die speziellen Lieferungs­bedingungen ^ in des kurfürstl. Kriegsministeriums Abtheilung für die Militärökonomie einzusehen und ihre geringsten Forderungen schriftlich und verschlossen mit der Aufschrift: Lieferungen für das Armeekorps betreffend, jedoch späte­

stens bis zum 1. k. M. an die hierunter bezeich­nete Stelle einzuschicken.

Cassel am 18. Juli 1836.

Kurf. Kriegsministerium, Abtheilung der Militärökonomie.

3. Durch die Versetzuna des bisherigen Predigers in Niederrodenbach ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß Bewer­bungsgesuche um diese Stelle binnen 6 Wochen dahier einzureichen sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau den 19. Juli 1836.

Kurhess. evangel. Konsistorium.

E m m e l.

vt. Spangenberg.

4. In Folge des §. 1. der Verordnung vom 20. April d. I. wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß, außer den Städten, in welchen Kreisämter ihren Sitz haben, in der Provinz Nie- derhessen folgende Orte:

Netra, Jesberg, Volkmarsen, Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg, Sachsenhagen, Carls­hafen , Allendorf und Wannfried, zu Visirungsstationen bestimmt, und mit dem Vi- firen der Reisepässe und Wanderbücher zu Netra und Jesberg die dasigen Justizbcamten, an den übrigen Orten aber die dasigen Bürgermeister be­auftragt worden sind.

Kurfürstliche Regierung der Provinzi Niederhessen.

Haustein.

vt. Weg»er.