Einzelbild herunterladen
 

Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag dm 21. Juli 1836.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Nachdem in hiesiger Provinz außer den Städten Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern auch noch die Amtsorte 23 tüfteln und Schwarzenfels zu' Vi- sirungsstationen bestimmt und im ersten Orte der Justizbeamte, an letzterm der Sekretär der Poli- zeikommission mit dem Visiren der Reisclegitima- tionen beauftragt worden ist, so wird dieses in Gemäßheit des §. 1. der Verordnung vom 20. April d. I. hierdurch bekannt gemacht.

Hanau am 30. Juni 1836.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

L o tz.

2. Nachdem die mit einem aus der Staatskasse zahlbaren fixen Jahresgehalte von 50 Thlrn ver­bundene Stelle eines wundarztlichcn Gehülfen für das Justizamt Schenklengsfeld, mit dem Wohn­orte daselbst, durch die erfolgte Anstellung des bis­herigen Amtswundarztassistenten Eichende! g, als Wundarzt für das,Justizamt Naumburg, erledigt worden ist, so werden Bewerber um. jene Gehül- fenstelle hiermit ausgefordert, ihre deßhalbigen Ge­suche mit den nöthigen Zeugnissen binnen 4 Wo­chen dahier einzureichen.

Fulda den 8. Juli 1836.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Fulda.

Knorz.

vt. Kepler.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs- und Finanzbehörden.

1. Höherer Verfügung gemäß soll die ausschließliche Berechtigung zum Verzapfen von Traubenwein in der hiesigen Judengasse auf weitere 3 Jahre nochmals zur Verpachtung ausgeboten werden, welches hierdurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß dazu Termin auf Freitag ben 22. Juli d. I., Nachmittags 3 Uhr, tn das Polizeilokal anberaumt worden ist. Hanau am 30. Juni 1836.

Aus Kurf. Polizeikommission, vt. Reuß,

Polizeikommissar.

2. Oeffentliche Ladung ausgetretener Militärpflichtigen.

Rekrutirungsbezirk Melsungen.

Nachgenannte Militärpflichtige: 1) Johannes R e nb e r t aus Spangenberg, 2) Martin Deust aus Spangenberg, 3) David Möller aus'hr- da , welche zwar im diesjährigen Aushebungster- mine und bei der Loosziehung durch Angehörige vertreten worden, jedoch im Musterungstermine nicht persönlich erschienen sind und sich der Ein­stellung in das Heer entzogen haben, werden ae- maß der Bestimmung in-den § §. 108, 109 und 111 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834, hierdurch öffentlich ausgefordert, und zwar die bei­den Ersteren binnen sechs Monaten, der Letztere binnen drei Monaten hier persönlich zu erscheinen