Kurfürstliche Ernennungen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
dem herzoglich sachsen-meiningschen Kammerherrn und Oberstlieutenant von Wangenheim das Ritterkreuz Höchstihres Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Steueraufseher Döble allhier, zum Assisten- ten bei dem Hauptzollamte zu Cassel, und
den Probaturgchülfen Ziegler zu Cassel, zum Rechnungsprobator bei der Oberberg- und Salzwerksdirektion zu ernennen; auch
dem zum ersten Postamtsskribenten in Marburg vorgeschlagenen Oberpostamtsskribenten Geise zu Cassel, die höchste Bestätigung zu ertheilen
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Nachdem in hiesiger Provinz außer den Städten Hanau, Gelnhausen und Schlächtern auch noch die Amtsorte Birstein und Schwarzenfels zu Vi- sirungsstationcn bestimmt und im ersten Orte der Justizbeamte, an letzterm der Sekretar der Poli- zeikommission mit dem Visiren der Reiselegitima- ^onen beauftragt worden ist, so wird dieses in Gemäßheit des §. 1. der Verordnung vom 20. April *• hierdurch bekannt gemacht.
Hanau am 30. Juni 1836.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
L o tz.
2. In Folge eines Beschlusses kurfürstl. Ministeriums des Innern vom 11. d. M., ist dem Bürgermeister Storch zu Auwallenburg, wegen seines Diensteifers, welchen er bei der, mit persönlicher Gefahr zuerst allein versuchten, und dann mit Hülfe mehrerer dasigen Einwohner vollzogenen Verhaftung des, aus dem Gefängnisse zu Schmalkal- den entwichenen Verbrechers Melchior Storch von Hergesvogtei bewiesen hat, die Zusriedenheit des gedachten Ministeriums zu erkennen gegeben worden, und wird diese Belobung hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.
Fulda am 25. Juni 1836.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda.
E g g e n a.
vt. Kepler.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- - tungs - und Fmanzbehördeu.
1. Nachdem der bisherige HandwerkSschulkassirer, Oberfinanzkammergegenschreiber Müller hierselbst versetzt und die Handwerksschulkassirerstelle dem vorhinnigen Landgestütekassirer Hcid eure ich da- hier nach Maßgabe des §. 53 "der Zunftordnung vom 1. künftigen Monats an übertragen worden ist, so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Cassel am 21. Juni 1836,
Kurfürstl. Vorsteheramt der Handwerksschule hierselbst.
Rudolph. Bockwitz. Schomburg.