1) Johann George MessersHmidt vonObern- suhl,
2) Heinrich Schrader von da,
3) Christian Ludwig Möller aus Sontra und
4) Johann George Sipp.el vÄi da,
welche bei der diesjährigen Aushebung in dem hierzu bestimmt gewesenen Termine nicht erschienen sind, sich auch durch einen Bevollmächtigten .nicht haben vertreten lassen, für ungehorsam erklärt worden ; sodann haben sich
B. die Militärpflichtigen:
1) Johann George Manns von hier, und
2) Paulus Leimbach von Blankenheim, in dem, am 12. v. M. bestimmt gewesenen Musterungstermine in Caffel nicht gestellt. Der Aufenthaltsort aller dieser Individuen ist unbekannt. Es werden demnach dieselben in Gemäßheit des §. 108 des Rekr. Ges. vom 25, Oktober 1834 durch diese Ediktalladung ausgefordert, binnen hier und 3 Monaten vor dem Unterzeichneten zu erscheinen und bei Vermeidung der im §. 111 des ang'ezogenen Gesetzes auf das Austreten gesetzten Strafe ihrer Militärpflicht ein Genüge zu leisten. — Zugleich werden alle Polizeibehörden hierdurch dienstlich ersucht, die oben bezeichneten Ungehorsamen im Be- tretungsfalle verhaften und an den Unterzeichneten abliefern zu lassen.
Rotenburg am 17. Mai 1836.
Der Landrath Nembe.
12. Im hiesigen kurfürstlichen Schlosse soll öffentlich meistbietend verkauft werden:
1) Montag den 6. Juni d. I., Morgens 9 Uhr, eine Partie Hofiivreestücke mit ächtem Silber.
2) Mittwoch den 8. Juni d. I., Morgens 9 Uhr, die diesjährige Gräserei zur ersten Schur im Schloßgarten.
Der Hofkassirer Klein.
13. Die diesjährige allergnädigst verordnete öffentliche Impfung der Schutzpocken wird Donnerstag den 2. Juni anfangen, den 9. damit fortgefahren und den 16. geschloffen werden. An den hier bemerkten Tagen müssen alle Kinder, welche über 4 Wochen alt sind und bisher nöch nicht, oder mit zweifelhaftem Erfolge geimpft worden sind, Nachmittags 2 Uhr, in das Neustädter Rathhaus gebracht, oder durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, daß solche früherhin mit Erfolg geimpft worden sind, oder wegen jetzt Statt findender Krankheit nicht erscheinen können. Die noch anhaltende kühle Witterung kann bei dem Nichterscheinen der Kinder als Entschuldigungsgrund durchaus nicht zugelassen werden, da sie auf den regelmäßigen Verlauf der Schutzpocken keinen nachtheiligen Einfluß hat. Hanau den 26. Mai 1836.
Dr. Osius, Stadtphysikus.
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-14. Der Militärpflichtige Joseph Nebel von Amö- - neburg, von der Altersklasse des Jahres 1815, welcher sich der Einstellung entzogen hat, wird hierdurch aufgefordert, seiner Militärpflicht, bei Vermeidung der in dem §. 111 des Rekrutirungsge- setzes aus das Austreten gesetzten Strafen, binnen drei Monaten ein Genüge zu leisten; die Polizeibehörden aber werden ersucht, denselben im Vetre- tungsfalle verhaften und an das Kreisamt dahier abliefern zu lassen.
Kirchhain am 17. Mai 1836. |g Der Landrath
Cranz.
15. Die Dorothee Loos aus Breunings, welche sich von Frankfurt a. M., woselbst sie sich zuletzt im Dezember 1831 aushielt, entfernt hat, ohne Nachricht von ihrem jetzigen Aufenthalte zu geben und ohne für die Unterhaltung ihres zu Breunings in Pflege gegebenen unehelichen Kindes zu sorgen, wird hierdurch aufgefordert, sich binnen 4 Wochen so gewiß bei der unterzeichneten Stelle .zu melden, und ihrer Alimentationspflicht gegen ihr Sjähriges Kind ein Genüge zu leisten, als sie sonst steckbrieflich verfolgt werden wird.
Schlüchtern am 21. Mai 1836.
Kurfürstliches KreiSamt. Wachs.
16. Dienstag den 7. Juni, Morgens 10 Uhr, sollen im Gemeindswald 200 Klaftern Tannenscheit -, 100 Klaftern Stockholz, 200 Schock Tannenwellen verkauft werden. Oderrodenbach den 30. Mai 1836. Der Bürgermeister Ada m.
17. Im kurfürstl. Salzmagazin dahier sind wieder Vorräthe von salzsaurer Kalkerde für Badende.
Erledigung von Schullehrerstellen.
1. An der Stadtschule zu Steinau soll in Gemäßheit hohen Regierungsbeschlusses vom 28. v. M. ein 5ter Lehrer angestellt werden. Es wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit Bewerber um diese Stelle, ihre Gesuche, mit den nöthigen Zeugnissen versehen, binnen 4 Wochen einreichen können.
Schlüchtern und Steinau am 5. Mai 1836.
Der Landrath Der Schulvorstand Wachs. Dr. V ö m e l. Hufnagel. Merz.
2. Für die dahier neu einzurichtende höhere Bürger- und Realschule, sowie die übrigen Stadtschulen, soll ein wissenschaftlich gebildeter und als Schulmann erprobter, der Leitung mächtiger Rektor, zugleich als erster Lehrer, mit einem jährlichen Gehalte von fl. 1200. bis 1500 fl., angestellt werden. — Diejengen, welche sich um diese Stelle