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Sämereien u. s. w. angemessen zu belohnen, halten wir es den Bedürfnissen und Zeitverhältnissen angemessen, die für die Jahre 1834 und 1835 ausgesetzten Prämien auch für das laufende Jahr hinwiederum auszuschreiben.
Indem wir also in dieser Hinsicht auf daS im 4. Quartalheft 1833 und 1. Quartalheft 1834 EBl. S. 30 ff. und S. 1 ff. der landwrrthschaft- lichen Zeitung für Kurhessen enthaltene Preis- und Prämienprogramm vom 31. Dezember 1833 Bezug nehmen, und wegen der diesjährigen Preiserlangung und den daran geknüpften Bedingungen auf die ausführlichere Bekanntmachung verweisen, welche im diesjährigen 1. Quartalshefte genannter Zeitschrift enthalten ist, wollen wir unseren lieben Landsleuten insbesondere empfehlen, ihr Bestreben dahin zu richten, daß ihnen im laufenden Jahre folgende Preise zuerkannt werden mögen.
I. Preise zur Beförderung der inländischen Rind Viehzucht.
1) In jedem Kreise für die Anschaffung von ausgezeichnet schönen, in jeder Hinsicht brauchbaren Zuchtstieren zwei Prämien zu 15 Thalern eine jede.
2) Der Landgemeinde, welche zum abgesonderten Bespringen der^Kühe einen Weide - oder sonstigen geeigneten Platz zweckmäßig herstellt und unterhält, einen Preis von 6 bis 10 Thalern für jeden Kreis.
H. Preise zur Verbesserung der Düngerstätte M
Für Errichtung von Musterdüngerstätten und damit verbundener sorgsamer Benutzung der Jauche nach den bei den betreffenden Vereinsmitgliedern hinterlegten Modellen für jeden Kreis drei Preise, nämlich von 5, 8 und 10 Thalern.
III. Preise zur Verbesserung des inländischen Wiesenbaues.
Für Verbesserung zusammenhängender Wiesen- flächcn und einzelner Wiesentheile durch Ent- und Bewässerungsanlagen , Wehr - und Schleuseneinrichtungen, so wie deren regelrechten Bau und Unterhaltung ; durch Austausch zerstreut liegender Wiesentheile, Behufs Zusammenlegung und Verkoppe- lung ganzer Wiesenflächen u. s. w. sind für das laufende Jahr für sämmtliche Kreise 800 Thaler ausgesetzt.
IV. Preise zur Beförd erung des künstlichen Futte rbaues.
Zur Einführung und Beförderung des Luzerne- und Esparsettebaues für diejenigen Gegenden, wo der dazu geeignete Boden nach Beurtheilung der betreffenden Vereinsmitglieder vorhanden ist, wer- den hinwiederum 200 Thaler für sämmtliche Kreise ausgesetzt.
V. Preise zur Beförderung des Zuk. kerrunkelrübenbaues.
Für diejenigen Landwirthe, welche die achte Zuk- kerrunkelrübe zur Verwendung auf Zuckerfabrikation nach Vorschrift und in angemessenen Quantitäten bauen und entweder selbst verarbeiten oder an Zuckerfabrikanten verkaufen, werden 300 Thaler zu verschiedenen Prämien ausgesetzt, und diese je nach Befinden der näher zu berücksichtigende» Umstände auf begründete Anzeige der betreffende» Vereinsmitglieder zuerkannt werden.
, VI. Preise zur Beförderung des Lein-, Hanf-, Hopfen- und Tabakbaues.
Zur Beförderung dieser Handelspflanzenkulturen und insbesondere zur Einführung des Hopfen - und, Tabakbaues in solchen Gegenden, wo derselbe gedeihet, seither aber nicht Statt fand, werden ebenfalls 200 Thaler ausgesetzt, und auf begründete Anträge in verhältnißmäßigen Geldprämien oder Saamenverleihungen zuerkannt werden.
Was sodann die Beförderung des landwirthschaft- lichen Gewerbes im Allgemeinen durch Erweckung eines regen Wetteifers im bessern Betrieb desselben anbetrifft, so werden wir auch für andere Gegenstände der Ockonomie und der ländlichen Haushaltung , auf deßhalb gegründete Anträge der betreffenden Vereinsmitglieder, Prämien bewilligen, und haben hierzu vorläufig «ine Summe von 300 Thalern bestimmt, die wir vorzugsweise 1) für Anlegung von Baumschulen und Obstbaumpflanzungen ; 2) für Anpflanzung des weißen Maulbeer» baumS; 3) für den Anbau wüster Grundstücke; 4) für Bodenverbesserungen durch Mergeln, Kalkdüngung , Erdeauffahren und Thonbrennen; 5) für das Austauschen und Zusammenlegen (Verkoppeln) zerstreut liegender Ländereien und Wiesen; 6) für Vertilgung schädlichen Ungeziefers und Unkräuter u. f. w. u. s. w. verwenden werden.
Cassel am 15. März 1836.
Kurfürstl. hessischer Landwirthschaftsverein.
Eonsbruch. Giesler. Wende roth.
3. An dem hiesigen Gymnasium soll noch ein Hülfs- lehrer angestellt werden. Bewerber um eine solche Stelle haben mit ihrem Meldungsgesuche ein Zeugniß der zur Prüfung der Bewerber und Gym- nasiallehrerstcllen angeordneten Kommission zu Marburg anher einzureichen und werden zu Beschleunigung ihrer Meldung mit dem Bemerken aufge- forvert,daß bei der Bestellung des gedachten Hülfs- lehrers besonders auf dessen Befähigung, den Unterricht in Physik und Naturgeschichte zu ertheilen, gesehen werden muß.
Hanau am 7. April. 1836.
Kurfürstliche Regierung daselbst. L o tz
vL Groß.