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1836

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HaN au, Donnerstag den 14. April 1836.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, dem Ministerialrathe Wöhler die BezeichnungStaatsrath" beizulegen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst gestattet, daß der auf geschehene Präsen­tation von dem Senate der freien Stadt Frankfurt zum Mitgliede der Zolldirektion zu Frankfurt ernannte Oberfinanzrath Rommel in dieses neue Dienstver­hältniß übergehe.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, dem Domainenrathe Heiser zu Cassel das goldne Verdienstkreuz zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Direktor der Landeskreditkasse, Staatsrath von Baumbach, zum Direktor der Regierung zu Fulda zu ernennen.

Gesetzgebung.

Die Nr. IV des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält:

Verkündign ng

des über den Beitritt der freien Stadt Frankfurt zu dem großen deutschen Zoll-, vereine am 2. Januar 1836 abgcschlos- fetten Vertrages.

Ausschreiben des Finanzministeriums, vom 23. März 1836, die Vollziehung des mitderfreienStadt Frankfurt abgeschlossenen Zollvertra­ges betreffend.

Zur Vollziehung des am heutigen Lage verkündig­ten Zoll- und Handelsvertrages mit der freien Stadt Frankfurt vom 2. Jan. d. I., sowie der, in Bezie­hung auf diesen Vertrag, weiter getroffenen Verab­redungen, wird, in Folge höchster Entschließung Seiner Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten, hierdurch Nachstehendes bekannt gemacht.

§. 1.

Die zwischen dem Kurfürstenthume und der freien Stadt Frankfurt bestehende Grenzzollverwaltung wird mit dem Schlüsse des laufenden Monats aufgehoben; einstweilen schon tritt aber der gegenseitig abgaben­freie Verkehr ein, wobei nur hinsichtlich des Kochsal­zes, der Spielkarten und der, einer Ausgleichungs­abgabe unterliegenden Gegenstände, die auch ferner bleibenden Ausnahmen Statt finden.

§ 2.

Die Ausgleichungsabgaben betragen:

I. von Erzeugnissen der freien Stadt Frankfurt bei deren Uebergange:

1) nach Kurhessen:

a) von Branntwein 3 Thaler für die Ohm von 120 preußischen Quart bei 50 Prozent Alko­holstärke nach Tralles,

b) von Tabak (Blätter und Fabrikate) f Tha­ler für den Zentner,