1836
uumnuvwv
v^v^^^^n**
a u
HaN au, Donnerstag den 14. April 1836.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, dem Ministerialrathe Wöhler die Bezeichnung „Staatsrath" beizulegen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst gestattet, daß der auf geschehene Präsentation von dem Senate der freien Stadt Frankfurt zum Mitgliede der Zolldirektion zu Frankfurt ernannte Oberfinanzrath Rommel in dieses neue Dienstverhältniß übergehe.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, dem Domainenrathe Heiser zu Cassel das goldne Verdienstkreuz zu verleihen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Direktor der Landeskreditkasse, Staatsrath von Baumbach, zum Direktor der Regierung zu Fulda zu ernennen.
Gesetzgebung.
Die Nr. IV des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält:
Verkündign ng
des über den Beitritt der freien Stadt Frankfurt zu dem großen deutschen Zoll-, vereine am 2. Januar 1836 abgcschlos- fetten Vertrages.
Ausschreiben des Finanzministeriums, vom 23. März 1836, die Vollziehung des mitderfreienStadt Frankfurt abgeschlossenen Zollvertrages betreffend.
Zur Vollziehung des am heutigen Lage verkündigten Zoll- und Handelsvertrages mit der freien Stadt Frankfurt vom 2. Jan. d. I., sowie der, in Beziehung auf diesen Vertrag, weiter getroffenen Verabredungen, wird, in Folge höchster Entschließung Seiner Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten, hierdurch Nachstehendes bekannt gemacht.
§. 1.
Die zwischen dem Kurfürstenthume und der freien Stadt Frankfurt bestehende Grenzzollverwaltung wird mit dem Schlüsse des laufenden Monats aufgehoben; einstweilen schon tritt aber der gegenseitig abgabenfreie Verkehr ein, wobei nur hinsichtlich des Kochsalzes, der Spielkarten und der, einer Ausgleichungsabgabe unterliegenden Gegenstände, die auch ferner bleibenden Ausnahmen Statt finden.
§■ 2.
Die Ausgleichungsabgaben betragen:
I. von Erzeugnissen der freien Stadt Frankfurt bei deren Uebergange:
1) nach Kurhessen:
a) von Branntwein 3 Thaler für die Ohm von 120 preußischen Quart bei 50 Prozent Alkoholstärke nach Tralles,
b) von Tabak (Blätter und Fabrikate) f Thaler für den Zentner,