HL Preise zur Verbesserung des inländischen Wiesenbaues.
Für Verbesserung zusammenhängender Wiesen- flächen und einzelner Wiesentheile durch Ent- und Bewässerungsanlagen , Wehr - und Schleuseneinrichtungen, so wie deren regelrechten Bau und Unterhaltung ; durch Austausch zerstreut liegender Wiesentheile, Behufs Zusammenlegung und Verkoppe- lung ganzer Wiesenflächen u. s. w. sind für das laufende Jahr für sämmtliche Kreise 800 Thaler ausgesetzt.
IV. Preise zur Beförd erung des ' künstlichen Futterbaues.
Zur Einführung und Beförderung des Luzerne- unv Esparsettebaues für diejenigen Gegenden,, wo der dazu geeignete Boden nach Beurtheilung der betreffenden Vereinsmitglieder vorhanden ist, werden hinwiederum. 200 Thaler für sämmtliche Kreise ausgesetzt.
V. Preise zur Beförderung des Zuk- k e r r u n k e l r ü b e n b a u e s.
. Für diejenigen Landwinhr, welche die ächte Zuk- kerrunkelrübe zur Verwendung auf Zuckerfabrikation nach Vorschrift und in angemessenen Quantitäten bauen und entweder selbst verarbeiten oder an Zuckcrfabrikanten verkaufen, werden 300 Thaler . zu verschiedenen Prämien ausgesetzt, und diese je nach Befinden der näher zu berücksichtigenden Umstände auf begründete Anzeige der betreffenden Vereinsmitglieder zucrkannt werden.
VI. Preise zur Besonder u n g des Lein-, Hanf-, Hopfen- und Tabakbaues.
Zur Beförderung dieser Handelspflanzenkulturen, und insbesondere zur'Einführung des Hopfen - und Tabakbaues in solchen Gegenden, wo derselbe gedeihet, seither aber nicht Statt fand, werden ebenfalls 200 Thaler ausgesetzt, und auf begründete Anträge in verhältnismäßigen Geldprämien oder Saamenverleihungen zuerkannt werden.
Was sodann Die Beförderung de^ landwirthschast- lichen Gewerbes im Allgemeinen durch Erweckung eines regen Wetteifers im bessern Betrieb desselben anbetrifft, so werben wir auch für andere Gegenstände der Oekonomie und der ländlichen Haus- hältüng, auf deßhalb gegründete Anträge der betreffenden Vereinsmilglieder, , Prämien bewilligen^ und haben hierzu vorläufig eine Summe von 300 Thälern bestimmt, die wir vorzugsweise 1) für Anlegung Don Baumschulen und Obstbaumvflanzun- gen; 2) für Anpflanzung des weißen Maulbeer- baumsg 3) für den Anbau wüster Grundstücke;
4) -für Bodenverbesserungen durch Mergeln,. Kalkdüngung , Erdeauffahren und Thonbrennen; 5) für das Austauschen und Zusammenlegen (Verkoppeln) zerstreut liegender Ländcrcien und. Wiesen;
Ä für Vertilgung schädlichen Ungeziefers und Unkräuter u. f. io. u. s w. verwenden werden.
Gaffel am 15. März 1836.
Kurfürstl. hessischer Landwirthschaftsverein.
Consbruch. Giesler. Wenderoth.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tmigs- und Finanzbehörden.
1. E d i k t a l l a d u n g.
Die bei der diesjährigen Aushebung des hiesigen Kreises nicht erschienenen, nicht genügend vertretenen, auch sich bis jetzt nicht Wirten Militärpflichtigen :
1) Konrad Viel von Breitenbach a. H., geboren am "16. April 1815 ,
2) Johann Heinrich Feldbusch von Kappel, geb. am 7. August 1815,
3) Jahannes Neusel von Densberg, geb. am 26. November 1815,
4) Valentin Grebe von Görzhain, geb. am 29. Dezember 1815,
5) Konrad Bernhardt von Heimbach, geb. am 26. Januar 1815,
6) Johann Adam Wahr von Lcndcrscheid, geb. am 4. Juli 1815,
7) Johann Valentin Nebe von Moischeid, geb. am 10. Nov. 1815,
8) Wilhelm Linnemann von Treysaj geb. am 17. August 1815,
9) Johannes. Stumpf von Willingshauscn, geb. am 22. Jan. 1815,
10) Heinrich Meile von Zelle, geb. am 11. Dezember 1815,
11) Lorenz Schlott von Ziegenhain, geb. am 16. ' März 1815,
12) Johann Heinrich Schulz daher, geb. am 17. Juni 181.5, |
13) Johann Jakob Stübing daher, geb. am 10. April 1815 und
14) Heinrich Stcitz von Ottrau, geb. am 31. Januar 1815,
werden hierdurch in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutiru ngSgesetzes Dom 25. Oktober 1834 aufgefordert, so gewiß" innerhalb 3 Monate sich vor der unterzeichneten Behörde zur Ge^nügeleistung ihrer Militärpflicht zu sistiren, als sonst nach dem §. 111 des angezogenen Gesetzes.gcgen sie weiter vorgeschritten werden wird. — Zugleich werden alle Zivil- und Militärbehörden dienstlich ersucht, die bezeichneten Ungehorsamen im Belretungssalle zu verhaften und anher abzuliesern.
Ziegenhain am 14. März 1836.
Das kurfürstliche Kreisamt. H üp eben.