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HL Preise zur Verbesserung des in­ländischen Wiesenbaues.

Für Verbesserung zusammenhängender Wiesen- flächen und einzelner Wiesentheile durch Ent- und Bewässerungsanlagen , Wehr - und Schleusenein­richtungen, so wie deren regelrechten Bau und Un­terhaltung ; durch Austausch zerstreut liegender Wie­sentheile, Behufs Zusammenlegung und Verkoppe- lung ganzer Wiesenflächen u. s. w. sind für das laufende Jahr für sämmtliche Kreise 800 Thaler ausgesetzt.

IV. Preise zur Beförd erung des ' künstlichen Futterbaues.

Zur Einführung und Beförderung des Luzerne- unv Esparsettebaues für diejenigen Gegenden,, wo der dazu geeignete Boden nach Beurtheilung der betreffenden Vereinsmitglieder vorhanden ist, wer­den hinwiederum. 200 Thaler für sämmtliche Kreise ausgesetzt.

V. Preise zur Beförderung des Zuk- k e r r u n k e l r ü b e n b a u e s.

. Für diejenigen Landwinhr, welche die ächte Zuk- kerrunkelrübe zur Verwendung auf Zuckerfabrika­tion nach Vorschrift und in angemessenen Quanti­täten bauen und entweder selbst verarbeiten oder an Zuckcrfabrikanten verkaufen, werden 300 Tha­ler . zu verschiedenen Prämien ausgesetzt, und diese je nach Befinden der näher zu berücksichtigenden Umstände auf begründete Anzeige der betreffenden Vereinsmitglieder zucrkannt werden.

VI. Preise zur Besonder u n g des Lein-, Hanf-, Hopfen- und Tabak­baues.

Zur Beförderung dieser Handelspflanzenkulturen, und insbesondere zur'Einführung des Hopfen - und Tabakbaues in solchen Gegenden, wo derselbe ge­deihet, seither aber nicht Statt fand, werden eben­falls 200 Thaler ausgesetzt, und auf begründete Anträge in verhältnismäßigen Geldprämien oder Saamenverleihungen zuerkannt werden.

Was sodann Die Beförderung de^ landwirthschast- lichen Gewerbes im Allgemeinen durch Erweckung eines regen Wetteifers im bessern Betrieb dessel­ben anbetrifft, so werben wir auch für andere Ge­genstände der Oekonomie und der ländlichen Haus- hältüng, auf deßhalb gegründete Anträge der be­treffenden Vereinsmilglieder, , Prämien bewilligen^ und haben hierzu vorläufig eine Summe von 300 Thälern bestimmt, die wir vorzugsweise 1) für An­legung Don Baumschulen und Obstbaumvflanzun- gen; 2) für Anpflanzung des weißen Maulbeer- baumsg 3) für den Anbau wüster Grundstücke;

4) -für Bodenverbesserungen durch Mergeln,. Kalk­düngung , Erdeauffahren und Thonbrennen; 5) für das Austauschen und Zusammenlegen (Verkop­peln) zerstreut liegender Ländcrcien und. Wiesen;

Ä für Vertilgung schädlichen Ungeziefers und Un­kräuter u. f. io. u. s w. verwenden werden.

Gaffel am 15. März 1836.

Kurfürstl. hessischer Landwirthschaftsverein.

Consbruch. Giesler. Wenderoth.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tmigs- und Finanzbehörden.

1. E d i k t a l l a d u n g.

Die bei der diesjährigen Aushebung des hiesigen Kreises nicht erschienenen, nicht genügend vertre­tenen, auch sich bis jetzt nicht Wirten Militär­pflichtigen :

1) Konrad Viel von Breitenbach a. H., gebo­ren am "16. April 1815 ,

2) Johann Heinrich Feldbusch von Kappel, geb. am 7. August 1815,

3) Jahannes Neusel von Densberg, geb. am 26. November 1815,

4) Valentin Grebe von Görzhain, geb. am 29. Dezember 1815,

5) Konrad Bernhardt von Heimbach, geb. am 26. Januar 1815,

6) Johann Adam Wahr von Lcndcrscheid, geb. am 4. Juli 1815,

7) Johann Valentin Nebe von Moischeid, geb. am 10. Nov. 1815,

8) Wilhelm Linnemann von Treysaj geb. am 17. August 1815,

9) Johannes. Stumpf von Willingshauscn, geb. am 22. Jan. 1815,

10) Heinrich Meile von Zelle, geb. am 11. De­zember 1815,

11) Lorenz Schlott von Ziegenhain, geb. am 16. ' März 1815,

12) Johann Heinrich Schulz daher, geb. am 17. Juni 181.5, |

13) Johann Jakob Stübing daher, geb. am 10. April 1815 und

14) Heinrich Stcitz von Ottrau, geb. am 31. Januar 1815,

werden hierdurch in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutiru ngSgesetzes Dom 25. Oktober 1834 aufge­fordert, so gewiß" innerhalb 3 Monate sich vor der unterzeichneten Behörde zur Ge^nügeleistung ihrer Militärpflicht zu sistiren, als sonst nach dem §. 111 des angezogenen Gesetzes.gcgen sie weiter vor­geschritten werden wird. Zugleich werden alle Zivil- und Militärbehörden dienstlich ersucht, die bezeichneten Ungehorsamen im Belretungssalle zu verhaften und anher abzuliesern.

Ziegenhain am 14. März 1836.

Das kurfürstliche Kreisamt. H üp eben.