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Hanau, Donnerstag den 7» April I8W.

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Kurfürstliche Erueunungeu.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den Generaldirektor Feige zum wirklichen Hoftathe gnädigst zu ernennen geruhet.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem Regierungsdirektor Karl Eggena zu FyM unter Dispensation vom Staatsdienste, die Bezeich­nungStaarsrath" zu verleihen, und denselben zum Direktor der Hofdomänenkammer zu ernennen;

Mein Regierungsrepositar Ludwig Karl Wein- rich allhier, zum Depositar bei dem Ministerium des Innern zu bestellen;

die erledigte reformirte Pfarrerstelle zu Kirchhain dem Pfarrgchülfen Johann Konrad G und lach zu Marburg zu übertragen;

die Gymnasiallehrer Pfarrer Wilhelm Jakob i, von dem Gymnasium in Cassel, zu dem in Hersfeld und Dr. Heinrich Rieß, vom Gymnasium zu Hcrs- feld, zu dem in Cassel, deßgleichen den Gymnasial- hülfSlehrer Philipp Georg 'Israel, von .letzterem zu dem Gymnasium in Marburg, zu versetzen;

den Privatdoeenten v>. Robert Wilhelm Bunsen, zu Göttingen, zum Lehrer der Chemie und chemi­schen Technologie an der höheren Gewerbschule in Cassel zu ernennen;

die erledigte Amtswundarztftelle zu Naumburg dem Kompagniewundärzte erster Klasse , Johannes Hel- zu. Cassel, zu übertragen, und

. n Pfarrer Peter Scriba zu Bottendors in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Rechtspraktikanten Hermann Kersting zu Cassel, zum außerordentlichen Assessor bei dem Landgerichts basier zu ernennen.

G es § tzgeb u n g.

Die Nr. M. des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält:

V e r k ü n d i g u 11 g

des über den Beitritt des Herzogthums Nassau zu dem großen deutschen Zoll- wercine am 10. Dezember 1835 abge- schlossenen Vertrages.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1 -Bekanntmachung

den Bücher Nachdruck betreffend.

Das im §. 7. der Verordnung vom 16. Mai 1829, in Betreff des Büchernachdrucks enthaltene Verbot, des. Verkaufs oder Umtausches aller nach dem 1. Juli 1829 veranstalteten Nachdrücke von Schriften, die seit diesem Termine in den deut­schen BundeSstagten erschienen sind , wird mit Hin- weisung auf das Ausschreiben des kurfürstl. Sraars- ministeriums voM 2. November 1832 und in Ee- wäßheit Beschlusses kurfürstl. Ministeriums des Innern vom 17 v. M. mit dem Anfügen andurch eingeschärft, daß es bei der Anwendung jenes Ber<