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fordert, so gewiß binnen drei, bezüglich sechs Monaten, vom heutigen Tage an, ihrer Militär­pflicht zu genügen, und sich zu dem Ende bei,dem unterzeichneten Kreisamte zu stellen, widrigen­falls sie in die im §. 111 des Rekrutirungsgesetzes angedrohte Strafe von einhundert Thalern, beziehungsweise sechs Monaten Gefängniß und in die weiter in jener Gesetzstelle angeführten Nachtheile verfallen.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die obengenannten ungehorsamen Militär­pflichtigen im Betretungsfalle zu verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen.

Wolfhagen am 5. März 1836.

Kurfürstliches Kreisamt daselbst.

G Lennep, Kreissekretar.

12. E d i k t a l l a d u n g.

Die bei der diesjährigen Aushebung des hiesigen Kreises nicht erschienenen, nicht genügend vertre­tenen, auch sich bis jetzt nicht Wirten Militär­pflichtigen :

1) Konrad Viel von Breitenbach a. H., gebo­ren am 16- April 1815,

2) Johann Heinrich Feldbusch von Kappel, geb. am 7. August 1815,

3) Jahannes Neusel von Densberg, geb. am 26. November 1815,

4) Valentin Grebe von Görzhain, geb. am 29. Dezember 1815,

5) Konrad Bernhardt von Heimbach, geb. am 26. Januar 1815,

6) Johann Adam Bähr von Lenderscheid, geb. am 4. Juli 1815,

7) Johann Valentin Nebe von Moischeid, geb. . am 10. Nov. 1815,

8) Wilhelm Linnemann von Treysa, geb. am 17. August 1815, .

9) Johannes Stumpf von Willingshausen, geb. am 22. Jan. 1815,

10) Heinrich Merle von Zelle, geb. am 11. De­zember 1815,

11) Lorenz Schlott von Ziegenhain, geb. am 16. März 1815,

12) Johann Heinrich Schulz daher, geb. am 17. Juni 1815,

13) Johann Jakob Stübing daher, geb. am 10. April 1815 und

14) Heinrich Steitz von Ottrau, geb. am 31. Januar 1815,

werden hierdurch in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 aufge­fordert, so gewiß innerhalb 3 Monate sich vor der unterzeichneten Behörde zur Ge^nügeleistung ihrer Militärpflicht zu sistiren, als sonst nach dem §.

111 des angezogenen Gesetzes gegen sie weiter vor- gbschritten werden wird. Zugleich werden alle Ztvll- und Militärbehörden dienstlich ersucht,, die

bezeichneten Ungehorsamen rm Detretungsftlle zu verhaften und anher abzuliefern.

Ziegenhain am 14. März 1836.

Das kurfürstliche Kreisamt. H üp cden.

13. Der bei der diesjährigen Militäraushebung nicht erschienene Militärpflichtige von der Alterskasse 1815, Karl Winzen bürg aus Ermschwerd, wird in Gemäßheit des §. 108 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 hierdurch aufgefordert, seiner Militärpflicht binnen drei Monaten Genüge zu lei­sten , und zwar bei Vermeidung der in dem §. 111 des gedachten Gesetzes bestimmten Geldstrafe von 100 Thalern, beziehungsweise sechsmonatlicher Frei­heitsstrafe. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, den erwähnten Ungehorsamen im Betre- tungsfalle verhaften und an die unterzeichnete Be­hörde abliefern zu lassen. Witzenhausen am 10. März 1836.

Kurfürstliches Kreisamt. H e u s e r.

14. Nachstehende, namentlich aufgeführte, Militär­pflichtige von der Altersklasse 1815, aus dem Kreise Schmalkalden, welche bei der diesjährigen Rekrutirung nicht erschienen, noch durch Bevoll­mächtigte gültig vertreten sind, auch sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militä rpflicht dahier nicht gestellt haben, werden hierdurch aufgefordert, bei Meldung der im §. 111 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Ok­tober 1834 auf _ das Austreten gesetzten Strafe, binnen drei, beziehungsweise sechs Monaten ihrer Militärpflicht ein Genüge zu leisten, und werden zugleich alle Polizeibehörden ersucht, die Ungehor­samen im Betretungsfalle verhaften und anher ab­liefern zu lassen. 1) George Christian Eberhard, 2) Christian Michael Erb, 3) Johann Christian Möller, 4) August Ludwig Pfannstiel, 5) Ernst Ludwig Reinhard, sämmtlich aus Schmal­kalden, und 6) Julius Schuchard aus Stein­bach. Schmalkalden. am 7. März 1836.

Kurfürstliches Kreisamt. Für den Landrath.

Der Sekretar Wolf.

15. Die beabsichtigte Auswanderung des Nikolaus Kreß und Nikolaus Höflich von Wallroth, sowie des Nikolaus Iahn, Jakob und Adam Maule von Gundhelm, nach Nordame­rika, wird, bestehender Vorschrift gemäß, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Schlüchtern am 15. März 1836.

Kurfürstliches Kreisamt. Wachs.

16. Die bei der in diesem Jahre für den Kreis Hof- geismar abgehaltenen Militäraushebung nicht er­schienenen Militärpflichtigen, als:

A. Aus der Altersklasse 1815^

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