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und für den Fall, daß es nöthig seyn sollte, in dem auf den 27. Mai und 24 Juni d. J. bestimm­ten zweiten und dritten Termin, Vormittags 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle, an den Meistbietenden verkauft werden. Alle etwaige sonstige Dinglichberechtigte werden aufgefordert, ihre Ansprüche in dem ersten Versteigerungstermin, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, geltend zu machen und zu begründen.

Windecken den 4. März 1836.

Kurfürst!. Justizamt. Neuhos.

vt. Degen.

11. Erbstadt. In Sachen des Staatsanwalts, Na­mens kurfürstlicher Finanzkammer zu Hanau, Klä­gers, gegen den Taglöhner Christian Lösch zu Erbstadt, Verklagten, Pachtrückstand betreffend, sol­len die dem Letzteren zugehörigen, in Erbstadt und dasiger Gemarkung gelegenen Immobilien, als: 1) 6 ,4b R. Acker in der Kaicherbach, einseitsJohan­nes Kullmann 4t. Wittwe und Johannes Webers Wittwe; 2) 25 R. Acker im Litzelfeld, cinseitS Heinrich Hammels Wittwe und Daniel Nupp; 3) 1 V. 20 R. Acker über der Schweineweid, cin­seits ein Anwänder .und Wilhelm Lösch; 4) ein Stück Acker am Eselsweg, einseits Wilhelm Lösch und dem Weg; 5) 2 ^ R. ein Stück Karpsgarten hinter dem Lug, einseits Daniel Leichner und Jo­hannes Schwalb; 6) 5 ^ R. Karpsgarten allda, einseits Johannes Empter und Wilhelm Lösch sen.;

7) ein halbes Wohnhaus, Nr. 62, in der Erbse n- gasse, benebst einem Schweinstall und ein Stück Garten, einseits Friedrich Rausch und Johannes Empter gelegen, den 26. April d. J. und für den Fall, daß es nöthig seyn sollte, in dem auf den 24. Mai und 21. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, bestimmten zweiten und dritten Termin, an der gewöhnlichen GericktSstelle an den Meistbietenden verkauft werden. Alle etwaige sonstige Ding- lichberechtigte werden aufgefordert, ihre Ansprü­che in dem ersten Versteigerungstermin, bei Mei- dung des gemeinrechtlichen Nachtheils, anzuzeigen und zu begründen. Windecken den 1. März 1836.

Kurfürstliches Justizamt. Neuhof.

vt. Degen.

12. Pr auNh eim. Auf Anrufen eines Hypothekgläu­bigers sollen die dem vorhinnigen Schultheiß Karl Launhard zu Hausen gehörigen, in Praunhei- mer Gemarkung belegenen, nachverzeichneten Immo­bilien, als:

Großseld.

1) Pag. 12. 3 V. 11 R. links der Mainzerstraße, neben Michael Euler; 2) Pag. 80. 2 V. 14 R. durch den Eschborner Weg, neben Charlotte Frisch- ^unn. Kleinfeld.

Pag. 374. 1 M. 20 R. links der Leimenkaute, neben Ludwig Heintz.

Ebelfeld.

4) Pag. 191 u. 192. 2 V. 37 R. am hohen Uster, neben der Anwand.

Dberfeld.

5) Pag. 270. 1 W. 11 R. auf den grünen Weg stoßend, neben Hieronimus Launhard.

Wiesen.

6) Pag. 61. 1 V. 25 R. Johanniwiesen am Trau- tengraben, neben Katharine Amschel.

Baumstück.

7)^ Pag. 408. 28 R. auf dem Ohlengarten, die Dreispitz genannt, neben Wilhelm Pfeifer; 8) Pag. 4o4. 13 R. allda, neben Hieronimus Launhard; 9) Pag. 401. 18 R. hinter dem Dorf, neben Hein­rich Launhard, die Trumm auf Wilhelm Pfeifer stoßend, den 2. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, in dem hiesigen Amtslokale, und für den Fall, daß in diesem Termine der Zuschlag nicht erfolgen sollte, den 31. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, in loco Praunheim und unter gleicher Voraussetzung den 27. Juni d. I., Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst, öffentlich meistbietend verkauft werden , welches mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht wird, daß etwaige sonstige Hypotheksgläubiger ihre Ansprüche in dem ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, anzuzeigen und zu begründen haben.

Bockenheim am 29. Februar 1836.

Kurf. Hess, gräfl. Solms-Rödelh. Justizamt Praunheim.

Scheffer.

vt. Busch.

13. Bösgesäß. In Sachen des Salomon Klein zu Fischborn, gegen Georg Claus zu Bösgesäß, wegen Forderung, ist der Verkauf des dem Letzte­ren gepfändeten, in dasiger Gemarkung gelegenen Grundstücks, als: Ein Acker auf dem Hainacker, an Konrad Kempel, erkannt, und dazu erster Ter­min auf den 25. April d. J., eventuell zweiter auf den 25. Mai und dritter Termin !auf den 22. Juni, jedesmal Vormittags 11 Uhr, auf hie­siger Amtsstube, anberaumt worden, welches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige Realberechtigte oder Pfandgläu­biger ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermin bei Verlust derselben dahier anzuzeigen haben.

Birstein den 7. März 1836.

Kurfürstl. fürstl. isenb. Justizamt. Für die Ausfertigung.

Popp elmann. Aktuar.

14. Radmühl. Nachdem in Sachen der fürstl. Kellerei dahier, gegen PeterLöfsler zu Rad­mühl, Frohndgeldsrückstände betreffend, der Ver­kauf nachstehender, Letzterem gepfändeter Güterstücke, namentlich: 1) ein Acker auf dem Schleuteracker, neben Konrad Preis; 2) ein Acker daselbst, neben Adam Schleich; 3) ein do. im Hirschengarten, ne-