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Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die obengenannten ungehorsamen Militär­pflichtigen im Betretungsfalle zu verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen.

Wolfhagen am 5. März 1836.

Kurfürstliches Kreisamt daselbst.

G Lennep, Kreissekretar.

25. Gelnhausen. Die zu dem diesjährigen Mi- litäraushebungstermine gehörig vorgeladenen, aber darin weder erschienenen noch vertretenen oder ent­schuldigten , auch spater sich nicht gestellten jMili- tärpflichtigen der Altersklasse von 1815, als: 1) Johannes Hartmann, 2) Peter Crescentius Ken­ner, Z) Johann Friedrich Neuling, 4) Nikolaus Siemon, 5) Johann Philipp Wächter, von Geln­hausen , 6) Johann Ohl von Birstein und 7) Hein­rich Frank von Kirckbracht, werden in Gemäßheit des § 108 des Nekrutirungsgesetzes hiermit auf­gefordert, binnen 3 Monaten bei Vermeidung der im §. 111. des Nekrutirungsgesetzes angedrohten Geldstrafen von einhundert Thalern oder 6monat- licher Freiheitsstrafe, ssch dahier zu sistiren und ihrer Militärpflicht ein Genüge zu leisten. , Zu­gleich werden sämnckliche Polizeibehörden hiermit ersucht, die oben genannten Ungehorsamen im Be­tretungsfalle verhaften und gesanglich anher ablie­fern zu lassen.

Gelnhausen den 3. März 1836.

Kurfürstl. hessisches Kreisamt.

K l i n g e l h ö f e r.

26. Melsung en, Der vom AuShebungSter- mine am 27. Jan. d. J. ungehorsam zurückge­bliebene, und seitdem nicht erschienene Militär­pflichtige Konrad Pfannkuch aus Hefferode, ehelicher Sohn des Konrad Pfannkuch und derKa- tharine Elisabeth Jtter, geb. am 16. Aug. 1815, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, seiner Mili­tärpflicht binnen 3 Monaten, bei Meidung der im §. 111 deS Nekrutirungsgesetzes vom 25. Okt. 1834 auf das AuStreten gefetzten Strafen Genüge zu leisten.

Zugleich werden die AmtS- und Ortsbehörden und die. Gensdarmeriesektionen deS Landes er­sucht , den Verfolgten im Betretungsfalle zu ver­haften und herzufenden.

Melsungen am 29. Febr. 1836.

Der Landrath Wagen er.

27. Ediktakladung.

Die bei der diesjährigen Aushebung des hiesigen Kreises nicht erschienenen, nicht genügend vertre­tenen, auch sich bis jetzt nicht sistirten Militär­pflichtigen :

1) Konrad Viel von Breitenbach a. H., gebo­ren am 16- April 1815,

2) Johann Heinrich Felddusch von Kappel, geb. am 7. August 1815,

3) Jahannes Nensel von Densberg, geb. am 26. November 1815,

4) Valentin Grebe von Görzhain, geb. am 29. Dezember 1815,

5) Konrad Bernhardt von Heimbach, geb. am 26. Januar 1815,

6) Johann Adam Bähr von Lenderscheid, geb. am 4. Juli 1815,

7) Johann Valentin Nebe von Moischeid, geb. am 10. Nov. 1815,

8) Wilhelm Linnemann von Trepsa, geb. am 17. August 1815,

9) Johannes Stumpf von Willingshausen, geb. am 22. Jan. 1815,

10) Heinrich Merle von Zelle, geb. am 11. De­zember 1815,

11) Lorenz Schlott von Ziegenhain, geb. am 16. März 1815,

12) Johann Heinrich Schulz daher, geb. am 17. Juni 1815,

13) Johann Jakob Stübing daher, geb. am 10. April 1815 und

14) Heinrich Steitz von Ottrau, geb. am 31. Januar 1815,

werden hierdurch in Gemäßheit des §. 108 des Nekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 aufge­fordert, so gewiß innerhalb 3 Monate sich vor der unterzeichneten Behörde zur Genügeleistung ihrer Militärpflicht zu sistiren, als sonst nach dem §. 111 des angezogenen Gesetzes gegen sie weiter vor­geschritten werden wird.- Zugleich werden alle Zivil- und Militärbehörden dienstlich ersucht, die bezeichneten Ungehorsamen im Betretungsfalle zu verhaften und anher abzuliefern.

Ziegenhain am 14. März 1836.

Das kurfürstliche Kreisamt. H üp eben.

28. Der.bei der diesjährigen Militäraushebung nicht erschienene Militärpflichtige von der Alterskasse 1815, Ka r l Wi n ze n b urg aus E rm sch w erd, wird in Gemäßheit des §. 108 des Nekrutirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 hierdurch aufgefordert, seiner Militärpflicht binnen drei Monaten Genüge zu lei­sten , und zwar bei Vermeidung der in dem §. 111 deS gedachten Gesetzes bestimmten Geldstrafe von 100 Thalern, beziehungsweise sechsmonatlicher Frei­heitsstrafe. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, den erwähnten Ungehorsamen im Betre­tungsfalle verhaften und an die unterzeichnete Be­hörde abliefern zu lassen. Witztnhausen am 10. März 1836.

Kurfürstliches Kreisamt. Heuser.

29. Nachstehende, namentlich aufgeführte, Militär- pflichtige von der Altersklasse 1815, aus dem Kreise Schmalkalden, welche bei der diesjährigen Rekrutirung nicht erschienen, noch durch Bevoll­mächtigte gültig vertreten sind, auch sich bis jetzt