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Provinz Dana«.

Hanau, Donnerstag den 24. März 1836.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Präses der Militärstudien und Eraminations- kommission, Generalmajor von Cochenhausen, zum Generallieutenant zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Nach einem Ausschreiben der königl. baierschen Generalzolladministrationzu München vom 29.Dez. v. I. ist vom t. Januar d. J. an das Chausseegeld- von Reisefuhrwerken mit vereinländischem Anspann provisorisch auf den Satz von 1 kr. 3 hlr. für das Zugthier und die Stunde ermäßiget worden, wel­ches andurch zur Kenntniß gebracht wird.- Hanam am 25. Februar 1836.'

Kurfürstliche Regierung daselbst. L o tz.

vt. Schunckl

L Nach einem Beschlusse der königlich sächsischen- Staatsregierung sollen von nun an bis auf wei­tere Verfügung von dem bestehenden gesetzlichen Verbote des Vertriebes- auswärtiger Lotterieloose- keine Ausnahme mehr Statt finden, und es wird- demzufolge nach Beendigung der hiesigen 85. Lot-, ein weiterer Absatz hiesiger Lotterieloose im. «omgreiche Sachsen nicht zugelassen werden. ^n Gemäßheit. der bestehenden. kurhessischen Gesetze:

tritt nun ein gleiches Verbot gegen den- Vertrieb- der Loose der königlich sächsischen Landeslotterie in den hiesigen Landen nach Beendigung der laufen­den 9. Leipziger Lotterie, ein, welches hierdurch zufolge einer Verfügung des kurfürstlichen Mini-, steriums des Innern, mit dem Bemerken zur öf- fentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Ueber- treter dieses Verbotes bei den Gerichten alsbald zur Anzeige werden gebracht werden. Cassel am 19. Februar 1836.

Kurfürstliche Lotteriedirektion.

Baumbach: Pfeiffer..

▼t. Wolf..

3;. Der unter dem Namen: Gesellschaft der Hu­manität " hier bestehende Wohlthätigkeitsverein "hat. zur Aufmunterung des Ackerbaubetricbes unter dem israelitischen Einwohnern auf mehrere Jahre ei­ne jährliche Verleihung- von- Prämien an solche israelitische Familien beschlossen,.. welche den. Acker­bau- zweckmäßig, und mit Umsicht betreiben. Nach den darüber- mit unserem Einverständnis getroffe- nem Bestimmungen soll', für das laufende Jahr 1836:: 1) eine Prämie von 40 Thlrn. demjenigen zukommen welcher ein ländliches Besitzthum! von angemessenem Umfange mit eigenem Viehstande, Schissund Geschirr am- tüchtigsten bewirthschaftet,, und. mit' seiner Familie die Arbeiten gwßtentheils selbst verrichtet;-, 2) zwei- Preise von 10 Thlrn. jeder , denjenigen,, welche auf g ep a ch t etem- Lan­de, für dessen Pachtzins und Beackerung-sie durch Handdiensteleistünaen dem Eigenthümer Vdrgütnng! geleistet haben ,, mindestens- ihrem eigenen'. Haus«