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ches andurch zur Kenntniß gebracht wird. Hanau am 25. Februar 1836.

Kurfürstliche Regierung daselbst. L o tz.

vt Schunck.

3. Nach einem Beschlusse der königlich sächsischen Staatsregierung sollen von nun an bis auf wei­tere Verfügung von dem bestehenden gesetzlichen Verbote des Vertriebes auswärtiger Lotterieloose keine Ausnahme mehr Statt finden, und es wird demzufolge nach Beendigung der hiesigen 85. Lot­terie ein weiterer Absatz hiesiger Lotterieloose im Königreiche Sachsen nicht zugelassen werden. In Gemäßheit der bestehenden kurhessischen Gesetze tritt nun ein gleiches Verbot gegen den Vertrieb der Loose der königlich sächsischen Landeslotterie in den hiesigen Landen nach Beendigung der laufen­den 9. Leipziger Lotterie , ein, welches ' hierdurch zufolge einer Verfügung des kurfürstlichen Mini­steriums des Innern, mit dem Bemerken zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Ueber- treter dieses Verbotes bei den Gerichten alsbald zur Anzeige werden gebracht werden. Cassel am 19. Februar 1836.

Kurfürstliche Lotteriedirektion. Waumbach. Pfeiffer.

Tt. Wolf.

4. Die Zulassung mehrerer Privatheng- ste zum Stutenbedecken im Jahr 1836 betreffend.

Den unten genannten Hengstbesitzern ist auf de- ' ren Nachsuchen gestattet worden, ihre nachbezeich­neten Hengste im laufenden Jahre zum Stutenbe­decken verwenden zu dürfen.

Indem man solches hierdurch veröffentlicht, wird zugleich zur allgemeinen Kenntniß. gebracht: daß: während sich die Landbeschäler auf den be­treffenden Gestütestationen im Lande befinden, die konzessionirten Privathengste die, in einem Umkreise von wenigstens zwei Stunden der Gestütestation befindlichen, Stuten nicht in diesem Rayon bedecken sollen; es jedoch den darin wohnen­den Pferdezüchtern überlassen bleibt, ihre Stuten jenen Privathengsten, außerhalb des Stations­bezirks von zwei Stunden, zu zu führen.

Aebrigentz wird zur Verhütung von Strafen noch­mals darauf aufmerksam gemacht: daß das Stu- tenbedecken durch nicht untersuchte und nicht für zulässig befundene Hengste, es mö­gen solche dem Eigenthümer der Stute angehören oder nicht, bei 10 Thalern Strafe für jeden ein­zelnen Kontraventionsfall verboten ist.

Cassel am 13. Februar 1836.

Kurfürstliche Landgestütedirektion. Consbruch. Neuß. tL Braun.

Namen, Stand und Wohnort der Pri- vathengsthalter, sowie Haar, Abzei­chen und Alter ihrer Hengste:

1) Domänenpachter Wlomeyer zu Frankenhau- sen, Kreis Hofgeismar, Apfelschimmel, link. Hin, terfuß weiß, 4 Jahre alt;

2) derselbe daselbst, Fuchs, Stern, 4 I.;

3) Joh. Konrad Hellenbrecht zu Stammen, Kreis Hofgeismar, braun, Stern, Hinterfüße weiß, 6 I.;

4) Friedrich Haake zu Liebenau, Kr. Hofgeis­mar, braun, 8 I.;

5) Philipp Vehring zu Volkmarsen, Kr. Wolf- Hagen, Fuchs, 7 I ;

ß) Heinrich Kunold zu Elgershausen, Kr. Cas- se l, braun, gebogene schmäle Blässe, linker Hin­terfuß weiß, 7 I.;

7) Baron von Wa itz zu Winterbühren, Kr. Cas­sel, Fuchs, 4 I.;

8) Andreas Wieg and zu Allendorf, Kr. Hom- berg, braun weiße Nase, Str., recht. Vorder« u. linker Hinterfuß weiß, 5 Ji;

9) Oekonom 3 tegler zu Bubenrode, Kr. Hom« berg, Fuchs, «Str., linker Hinterfuß weiß, 9 I.;

10) Heinr. Kaiser zu Verna, Kreis Homberg, Fuchs, Bläffe, linker Vorderfuß um die Krone weiß, 7 I.

11) Johs. D i tzel l zu Sipperhausen, Kr. Hom­berg, Falbe, Str., recht. Vorderfuß um die Krone weiß, beide Hinterfüße weiß, 9 I.;

12) Heinrich Paulus zu Böddiger, Kr. Messun­gen , braun, 4 I.;

13) Engelhard Ackermann zu Herlefeld, Kr. Messungen, Schimmel, 8 I.;

14) Oekonom Wolfram zu Albshausen, Kreis Messungen, Fuchs, Blässe, vier weiße Füße, 4 I.;

15) Wirth Wilhelm Ludwig zu Gertenbach, Kr. Witzenhaufen, br., Str., link. Hinterfuß weiß, 9 Jahr;

16) Johannes H e cker zu Haubern, Kreis Fran­kenberg, braun, 6 I.;

17) Heinrich Schick zu Mardorf, Kreis Kirch- hain, braun mit Stern, 5 J.;

18) Heinrich Altheins zu Langenstein, Kreis Kirchhain, Grauschimmel, 4 I ;

19) Johannes Henkel zu Elnhausen, Kr. Mar­burg, braun, Stern, Schpp., link. Hinterfuß weiß, 7 I.;

20) Kolon Schmieding Nr. 3 zu Friedrichsburg, Kreis Schaumburg, schwarz m. Schpp. u. Stern, linker Hinterfuß weiß, 7 J.;

21) Kolon Wenthe Nr. 12 zu Antendorf, Kr. Schaumburg, braun mit Stern, Schnipp und beide Hinterfüße weiß, 5 I.;

22) Kolon Böger Nr. 6 zu Krankenhagen, Kr. Schaumburg, braun mit Stern und Schnipp, linker Vorderfuß und beide Hinterfüße weiß, 9 I.;

23) Nikolaus HoSbach zu Lindenau, Kreis Ro-