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Hanau, Donnerstag den 17. März 1836.

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Kurfürst!iche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Rittmeister außer Dienste, Wilhelm Lreusch von Buttlar zu Markershausen, die erbetene Er. laubniß zur Annahme und zum Tragen des demsel­ben von des Großherzogs von Sachsen - Weimar-Ei­senach königlichen Hoheit verliehenen Ritterordens vom weißen Falken gnädigst zu ertheilen geruhet.

G e s e tz g e b u u g.

Die Nr. II. des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält: Ausschreiben des Justizministerillms, vom 12. Februar 1836, die Funktionen de.s Polizeigerichts zu Dorheim betreffend.

Nachdem Seine Hoheit der Kurprinz und Mitre­gent durch höchste Entschließung vom 13. v. M. gnä­digst bestimmt haben, daß das Polizeigericht bei dem Justizamre zu Dorheim, welches letztere als selbststän- diges Justizamt dermalen durch den Justizbeamten zu Windecken, beziehungsweise einen Amtsassessor verwaltet wird, künftig den Karakter und die Zustän­digkeit einer Polizeikommission erhalten soll, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gaffel am 12. Februar 1836.

Kurfürstliches Justizministerium. Hassenpflug.

'y vt Abee.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leih- bank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin auf den 11. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. März 1835 an, bis Ende August 1835 eingelegten und die bis den 1., beziehungsweise den 31. März dieses Jahrs verlängerten" Pfänder (wie solches die Leih-, zettel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen, läng­stens bis zum Schluß des Monats März die­ses Jahrs, weil alsdann die Bücher geschlos­sen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrie- ocn seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern verweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschrei- bung^Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Umschreibzeit auch am Nachmittag des Mittwochen und Samstags ge­öffnet. Hanau den 9. Febr. 1836.

Kurhessische Leihbankdirektion.

2. Nach einem Ausschreiben der königl. baierschen Generalzolladministraiion zu München vom 29.Dez. v. I. ist vom 1. Januar d. I. an das Chausseegeld von Reiseführwerken mit vereinländischem Anspann provisorisch auf den Satz von 1 kr. 3 Hlr. für das Zugthier und die Stunde ermäßiget worden, wei-