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wie den Nachmittagsgoltesdienst an Sonn- und Festtagen in der Kirche zu EsÄcrSheim wahrend der Dienstuufähigkeit des bangen Geistlichen einem Kandidaten, gegen demnächst zu bewilligende Ver­gütung , zu übertragen ; so lade ich diejenigen Her­ren Kandidaten, welche die Versetzung der genann­ten Geschäfte übernehmen wollen, hiermit ein, sich deßhalb bei mir binnen 14 Tagen zu melden. Wochenheim am 26. Februar 1836.

Der Metropolitan der Klasse Wochenheim. B ö h m.

5. Die nachgenannten bei der diesjährigen Militär- aushebung weder persönlich erschienenen, noch gül­tig vertretenen oder entschuldigten Militärpflichti­gen des Aushebungsbezirks Hersfeld, als: 1) Gu­stav Heinr. Altmüller auS Hersfeld, 2) Konrad Heil aus Hersfeld, 3) Mathias Oberwein aus Friedlos, 4) Christoph Sauerwein von da, 5) Ju- stus Ries aus Heues, 6) Johannes Koch aus Kal- kobrs, 7) Gottfried Spillner aus Sieglos, 8) Konrad Sauer aus Sorga, 9) Johannes geiss aus Sorga, 10) Philipp Baumgard aus Unterbaun, 11) Valentin Verleit aus Niederaula, 12) Johan­nes Glebe aus Holzheim, 13) Sebastian Sonder- gcld aus Kerspenhaufen, 14) Johan! Heinrich Ort aus Cruspis, 15) Johannes Müller aus Nie- derjoga, 16) George Sell aus Friedewald, 17) Valtin Möller aus Herfa, 18) Johs. Gobell aus Widdershausen, 19) Heinrich Schütrumpf auS Wehrshausen, 20) Johannes Mootz" aus Wüstfeld 21) F iedrich Münstermann von da, haben sich bin­nen der nächsten drei Wochen nach dem Aushe­bungstermine zur Erfüllung ihrer Militärpflicht 'da- hier nicht eingestellt, und werden daher {in Ge- mäßheit des §. 108 des Rekrütirungsgesetzes vom 25. Oktober 1,834 Hierdurch aufgefordert, ihrer Mi­litärpflicht bei Vermeidung der in dem §. 111 be­stimmten Geldstrafe von 100 Thlru. beziehungs­weise sechsmonatiger Freiheitsstrafe binnen drei be­züglich 6 Monaten Genüge zu leisten. Zugleich werden die Polizeibehörden ersucht, die Ungehor­samen im BetretungSfalle zu verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen, Hers­feld den 18. Februar 1836.

Kurfürstliches Kreisamt. Harter t.

6. Die unten namentlich ausgeführten Militärpflich­tigen aus dem Kreise Schaumburg, welche im Aus- hebungstermine am 21. und 22. Januar d. J. we­der persönlich noch durch kinen Bevollmächtigten erschienen sind und sich auch bis jetzt zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dahier nicht gestellt haben, wer­den hierdurch aufgefordert, ihrer Militärpflicht bei Vermeidung der im §. 11t des Rekrütirungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 auf das Austreten gesetzten Strafen, binnen 3 bezüglich 6 Monaten, ein Ge­nüge zu leisten, sowie die Polizeibehörden hierdurch ersucht werden, diese Ungehorsamen im Betretungs-

falle verhaften und an! das unterzeichnete Kreis- amt abliefern zu lassen. 1) Johann Christian Au­gust Bobel aus Rinteln, 1815 geboren, 2) Jo­hann Heinrich August Homeier aus Rinteln, 1815 -geboren, 3) Johann Konrad Freiört aus Ex­ten, 1815 geboren , 4) Heinrich Ludwig Depmeier auS Großenwieden, 1815 geboren, 5) Johann Kord. Heinrich Christian Kche aus Auhagen, 1815 geboren, 6) Georg Wilhelm Klusmann aus Sach­senhagen, 1813 geboren. Rinteln am 19. Fe­bruar 1836. Der Landrath

Schw arzenberg.

7. Die in der vorhinnigen Stifts-, jetzigen Pfarr­kirche zu Rasdorf, Kreises Hünfeld der Provinz Fulda, befindliche Orgel, welche wegen der un- verhältnißmäßigen Größe dieser Kirche'zum Orgelbau ihrem dasigen Zwecke nicht entspricht, soll an den Meistbietenden gegen baare Zahlung, vorbehaltlich hoher Genehmigung, verkauft werden. Hierzu wird Termin auf den 22 März l. I. andurch be­stimmt, wozu sich Kaufliebyaber in dem Geschäfts­zimmer der Lyzeumsrenterei zu Nasdorf, Nach­mittags 2 Uhr, einzufinden und ihre Gebote ab- zugeben haben. Die fragliche Orgel ist von mittler Größe, hat 12 Register und die erforder­lichen Metallpfeifen, wurde mit unbedeutenden Ko­sten wieder in einen gant brauchbaren Zustand her­zustellen und daher für eine weniger geräumige Kirche passend seyn. Wer diese Orgel vorher ein- zusehen wünscht, hat sich deßhalb'an den Herrn Lehrer Budenz zu Rasdorf zu wenden. Fulda am 19. Februar 1836.

Leinweber, vermöge Auftrags surf. Regierung der Provinz.

8. Es wird hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht, daß von hiesigem Rentereifruchtboden Gerste au5 der Hand verkauft wird. Hanau den 24. Febr. 1836. ' Kurfürstliche Meuterei Bücherthal.

Ludwig.

9. Nachdem die Zehntpflichtigen zu Niederissigheim die von ihren Grundbesitzungen an den Staat schul­digen Zehnten abgelöst und dazu ein Darlehen aus der Landeskreditkasse von 6200 Thlrn. erborgt ha­ben , so wird dieses in Gemäßheit des §. 55 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 hiermit zur . Kenntniß derjenigen Gläubiger gebracht, welchen an jenen Grundstücken ein älteres Pfandrecht zu- steht. Hanau den 24. Februar 1836.

Kurfürstl. Meuterei Bücherthal. L u d w ig.

10. Der auf Gregoritag (12. März) fallende hiesig« Viehmarkt wird den 14. März d. I. abgehalten.

Die unterfertigte Stelle findet sich veranlaßt, für nachbenannte Viehgattungen auf demselben folgende Prämien auszusetzen:

1) für das schönste paar. Ochsen 12 fl.,

2) für ein paar dreijährige Stiere 6 fl,