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nach Steinau, Kreis Schlüchtern . 3

- Wilhelmsbad bei Hanau, . . 3 welche Ende Februar nach Neueherberge bei Gelnhausen abgehen,

- Hebel bei Homberg .... 3 Hengste, welche Mitte Aprils nach Wabern abgehen,

* Gudensberg . Kreis Fritzlar, 3 Hengste, c. Anfang s März:

- Lembacherhof bei Haina ... 3 - Schenklengsfeld,Kreis Hersfeld 23

- Neueherberge, bei Gelnhausen 3 d. in der Mitte Aprilstc.

- Wabern . . Kreis Fritzlar 3 Hengste,

« Netra . . . - Eschwege, 3

- Rinteln . . . - Schaumburg 2

Die Herren Bürge r m e i st e r wollen daher die zu ihren" Gemeinden gehörenden Pferdezüchter hier­auf mit dem Bemerken aufmerksam machen, daß die an den Gestütestationsorten angeschlagene ge­druckte Bekanntmachung vom 2. Februar 1835 nicht allein ihrerseits gehörig beachtet werden müsse, son­dern daß auch die Landgestütepserdewärter auf treu­liche Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten wieder­holt aufmerksam gemacht, denselben ein sittlicher und ordentlicher Lebenswandel, und ein höfliches und dienstmäßiges Benehmen gegen die Vorführer der Stuten, - sowie 'alle Sorgfalt und aller Fleiß bei dem Beschälgeschäft, ernstlich anempfoh­len, und ihnen die Annahme aller und jeder auf ihre dienstlichen Handlungen bezüglichen, Geld­oder Naturaliengeschenke auf das strengste, und bei Vermeidung der Dienstentfernung, untersagt wor­den; wogegen aber auch von den Pferdezüch- ler n rc. erwartet wird, daß sie den Gestülwärtern keine dienst- und ordnungswidrigen Zumuthun- gen macken, und'dieselben bei dem Beschälge- schäfte wilssg und thätig unterstützen; oder wenn sie dieses nicht wollen oder können, dem Beschäl- wärtergehülfen den dafür bestimmten Groschen vergüten.

Alle, mit der besonderen oder allgemeinen Lei­tung und Beaufsichtigung des Gestutestationswe- sens beauftragten, Herren Gestütestationsbe­amten ersuchen wir, sowohl hierauf, als auf ge­hörige und unpartheiische Vollziehung der gedach­ten Bekanntmachung vom 2. Februar v. I. und der sonstigen Landgestütvorschriften, alle - ihre Aufmerksamkeit zu richten, etwaigen Män­geln, Zuwiderhandlungen und Beschwerden als­bald abzuhelfen, oder nach Befinden An­zeige davon an uns zu machen, im übrigen aber nach unseren, im Februar v. I. an sie ergangenen, Bei sügungen zu verfahren.

Insbesondere werden auch die Herren Kreis- thicrärzte alle Sorgfalt und Mühe anwenden, das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen, die ihnen eingeräumten Befugnisse mit Eifer aus- zuüben, auf gute und zweckmäßige Behandlung und Pflege der Pferde einzuwirken und zu sehen,

sowie die uns nöthigen Nachweisungen und Nach­richten über den Fortgang des Beschälgeschäfts rc. zeitig zu geben.

Uebrigens wollen die Herren Landräthe, nach Maßgabe unserer im Februar v» I. und seit­her an die kurfürstl. Kreisämter erlassenen Be­nachrichtigungen, wegen Au fna b m e w. der Lan d- beschäler und deren Wärter in die für sie be­stimmten oder gemietheten Lokalitäten, das Er­forderliche zeitig anordnen und auf dessen Vollziehung wachen, und ,

die Herren Rentereibeamten wollen für die zeitige Verabfolgung, resp. Lieferung der akkor- dirten Fouragebedürfnisse besorgt seyif, und die Kosten dafür, nebst den sonstigen Stations­ausgaben, nach beendigter Bedeckzeit anher liqui- diren, damit alsdann" deren Bezahlung verfügt werden kann.

Endlich bemerken wir noch, daß nach §. 3, Nr. 5, des Gesetzes vom 31. Oktober 1833 die Be­freiung von Wege- und Brückengeld für die nach und von den Gestütstationen gebracht werdenden inländischen Stuten noch fortbesteht.

Cassel am 16. Jan. 18'36.

Kurfürstl. Landgestütedirektion. vt. Braun.

2. Die Erledigung der Stelle eines Revierförsters des Hombresser Forsts, in der Forstinspektion Rein­hardswald , wird hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht. Cassel am 28. Januar 1836. Kurfürstliches Oberforstkollegium. Hartig.

vt. Jäger.

3. Da die Stelle eines Revierförsters des Nieder- beishcimer Forsts, in der Forstinspektion Messun­gen erledigt worden ist, so wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. Cassel am 4. Februar 1836. Kurfürstl. Oberforstkollegium.

Hartig.

vt. Jäger.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs - und Finanzbehörden.

1. Der beabsichtigte Ueberzug des Mai er Münz zu Altengronau in' das Großherzogthum Hessen wird , bestehender Vorschrift gemäß, hierdurch öf­fentlich bekannt gemacht. Schlächtern am 28. Jan. 1836. Kurfürstl. Kreisamt.

Wachs.

2. Nachstehendes Verzeichniß enthalt eine Anzahl der von unterzeichneter Kommission gesetzlich eröff­neten und mit dem hiesigen Stadtgerichtssiegel wieder verschlossenen Retourbriefe, in welchen keine Unterschrift oder nähere Bezeichnung des Absenders und Absendungsortes gefunden worden, und wel­che demnach als durchaus nicht anzubrin-