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Nr. 92, welche am 22. Juli v. I. gezogen worden, und mit 9 monatlichen Zinsen am 1. Okt. g. J. rückzahlbar gewesen, hiermit nochmals aufgefordert, die Kapitalbetrage der vorgenannten Obligationen nebst den bemerkten Zinsen, bei dem Rechnungsführer der städtischen Schnldentilgungskvmmifston, Hrn. Etienne Gärtner, in Empfang zu nehmen. Hanau, den 28. Dezbr. 183».
Der Oberbürgermeister Eberhard.
vi. Erni.
3. Die Aushebung der Militärpflichtigen des hiesigen Kreises, welche von 1814 bei der vorjährigen Ausnahme einstweilen befreit oder zurück gesetzt sowie diejenigen, welche in 1815 geboren, und in der ausgestellten B^zirksliste nicht gestrichen worden sind, soll den 5., 6. und 8. Februar k. I. auf dem hiesigen Vorstädter Rathhause in der Art Statt finden, daß die Untersuchung und Entscheidung über die Brauchbar - und Wichtigkeit der Militärpflichtigen.
L) Aus den sämmtlichen Gemeinden des Amtes Ziegenhain, und einem Theile der, des Amtes Trcysa, nämlich Appenhain, Densberg, Gilserberg, Heimbach, Jtzenhain, Lischeid, Moischeid, Sckö- nau, Sebbeterode und Winterscheid, den 5* ge» bruar k. I.;
2) aus den sämmtlichen Gemeinden des Amtes Neukirchen und den übrigen Gemeinden des Amtes Treysa, als: Stadt Trepsa, DittcrShausen, Florshain, Frankenhain, Mengsberg, Rommers- Hausen, Sachsenhansen, Wasenberg und Wiera, den 6. Februar k. 3 5
3) aus den sämmtlichen Gemeinden des Amtes Oberaula, den 8. Februar k. J.;
und die Ziehung der Loose von den für tauglich und pflichtig Erkannten am letztgenannten Tage des Nachmittags 2 Uhr geschiehet.
Die genannten Militärpflichtigen haben sich daher an den angegebenen Tagen jedesmal des Morgens, präcis 8 Uhr, dahier cinzusinden, und zwar bei der gesetzlichen Strafe von 1 Rthlr. für jeden Zurückbleibenden. Die Eltern und Bormünder derjenigen Militärpflichtigen, welche wegen Abwesenheit oder einer sonstigen Ursache nicht persönlich erscheinen können, werden zugleich bei derselben Strafe, mit der Aufforderung eingeladen, in den angesetzten Terminen, entweder selbst oder durch Beauftragte die erforderliche Auskunft über den Aufenthalt, über ihre etwa abwesenden Söhne oder Pflegbefohlenen zu geben, und die nöthige Nachweisung darüber vorzulegen.
In Gemäßheit des §. 53 des Rekrutkrungsgesez- Wä vom 25. Okt. 1834 wird dieses hierdurch be- kanut gemacht. Ziegenhain den 30. Dez. 183»
Kurfürstl. Kreisamt das.
Für den Landrath der Kreissekretar Brelk
4. Rint eln. Der sowohl in der Gemeindehaupt- als auch in der Bezirksliste der Altersklasse 1814 übergangene Heinrich Wilhelm Christoph Pech oder Meier, unehelicher Sohn der Anne Engel Katharine Pech von Auhagen, geboren am 16. Nov. 1814 zu Wiuzlar im Hannöverschen, welcher sich zur Berichtigung dieses Fehlers bei der Behörde weder selbst angezeigt, noch durch dritte hat anzeigen lassen, weiterhin auch in demAushcbungs- termine weder persönlich noch durch einen Bevollmächtigten erschienen, und dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hiermit oufgefordert, seiner Militärpflicht, bei Vermeidung der auf das Austreten gesetzten Strafen, binnen 3 Monaten Genüge zu leisten, sowie die Polizeibehörden ersucht werden, diesen Ungehorsamen im Betrelungs- falle verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen. Rinteln am 27. Dez. 1835.
Kurhcss Kreisamt Schaumburg. Schwarzenberg.
5. Der beabsichtigte Ucberzug des Johannes Duff- ner zu Kerbersdorf in das Großherzogthum Hessen wird bestehender Borschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Schlüchtern am 12 Jan. 1836.
Kurfürstl. Kreisamt. Wachs.
6. Nachdem zu der diesjährigen Rekrutirung für den Kreis Wolfhagen Termin, und zwar:
I. zur Untersuchung der Diensttauglichkeit und der etwa angesprochenen Befreiungsgründe de: Militärpflichrigen
A. aus dem Amte Wolfhagen, dem Amte Zierenberg außer der Stadt Zierenberg und der Gemeinde Dörnberg, dem Amte Naumburg außer Heimarshausen, Riede, und Sand, und sodann aus der Stadt Bolkmarsen und der Gemeinde Ehringen, auf
Sonnabend den 6. Februar, Morgens 8 Uhr, B. aus der Stadt Zierenberg und den Gemeinden Dörnberg, Breuna, Oberlistingen, Niederlistingen, Wettesingen, Heimarshausen, Riede und Sand auf Montag den 8. Februar, Morgens 8 Uhr,
11. zur Ziehung der Loose durch die für tauglich erkannten Dienstpflichtigen aus dem ganzen Kreise aber auf
Montag den 8. Februar, Nachmittags 1 Uhr, bestimmt worden ist, auch die vorschriftsmäßigen Vorladungen, welche 14 Tage lang vor dem Aus- Hebungstermin in den Gemeinden angeschlagen seyn werden, heute erlassen worden sind, so wird solches mit Rücksicht auf die durch den §, 55 des Rekrutirungsgefetzes vom 25. Oktober 1834 vorge- schriebene Leffentlichkeit des Verfahrens hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Aushebungsgeschäft im großen Saale des hiesigen