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Polizeiliche Nachrichten.
Hanau, am 24. Dezember 1835. Nr. 52*
Bekauutmachun g,
916. Hanau. Bei dem bevorstehenden Jahreswechsel wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß das Ensammeln von Neujahrsgeschenken nur den Hirten, sowie den Thurm- und Nachtwächtern dahier gestattet sey, bei allen andern Individuen aber, die sich dergleichen unterfangen sollten, als Bettelei angesehen und bestraft werde. Damit nun keinerlei Unterschleif hierbei vorkommen könne, so erkalten die zum Einsammeln von Neujahrgeschen- ken ausnahmsweise berechtigten Personen von der unterzeichneten Polizeidirektion einen besondernEr. laubnißschein hierzu ausgefertigt, welchen sie beim Sammlen der Geschenke einem Jeden unaufgefordert vorzuzeigen angensicsen sind. Man ersucht dagegen auch das Publikum, alle andere zudringlichen Gratulanten, welche einen solchen Erlaubnißschein nicht vorzeigen können, ohne Weiteres zu- rückzuweisen. Hanau den 22. Dez. -1835.
____—Aus kurfürstl. Polizeidirektion.
Vergehen und Verbrechen.
917. Hanau. In der Nacht vom 16. auf den 17. d. M. wurden auö einem Privatbause nachverzeichnete Gegenstände gestohlen:
1) Ein ordinäres leinenes Betttuch,
2) ein do. do. Mannshemd,
3) ein v do. do. Weibshemd und
4) ein kleiner rothbaumwollener Kopfkiffenüberzug. Spuren, welche zur Entdeckung des Thäters oder der gestohlenen Gegenstände führen können, sind dahier oder bei der nächsten Polizei- oder Gerichts« behördc anzuzeigen. Hanau den 18. Dez. 1835.
_________Aus kurf. Polizeidirektion.
Steckbriefe.
918. Burghaun. Nachdem der ausgetretene Militärpflichtige Johanne s^S ch Neider von Hühn- han sich öffentlicher Aufforderung ungeachtet zur Anhörung des wider ihn ergangenen Urtheils kurfürstlichen Obergerichts nichtsistirt hat/werden alle Gerichts- und Polizeibehörden ersucht j denselben im Betretungsfalle arretiren und anher abliefern zu lassen. Burghaun am 14. Dezember 1835.
Kurfürstl., Justizamt. Silier.
vt. Kersting. v. A.
919. Burghaun. Da der ausgetretene Militärpflichtige Wilhelm Frik von Rothenkirchen der öffentlichen Aufforderung sich zu Anhörung des wider ihn ergangenen Erkenntnisses kurfürstlichen Ober- gerichts zu Fulda zu sistiren, nicht Folge geleistet hat, so werden nunmehr alle Gerichts- und Poli
zeibehörden ersucht, denselben im Betretungsfalle arretiren und an das unterzeichnete Gericht abliefern zu lassen. Burghaun am 14. Dez. 1835.
Kurfürstliches Justizamt. Gill er. vt. Kersting, v. A.
920. Wä chter sba ch. Da der unten signalisirte Johann Heinrich Reifschneider von Helfersdorf .im Kreise Gelnhausen der öffentlichen Vorladung, welche in einer dahier gegen ihn anhängigen Untersuchungssache an ihn ergangen ist, keine Folge geleistet hat, so werden nunmehr sämmtliche Gerichts- und Polizeibehörden ersucht, denselben im Betretungsfalle verhaften und an das unterzeichnete Gericht abliefern zu lassen. Wächtersbach am 27. November 1835.
Kurfürstl. gräfl. isenburgisches Justizamt. Kröber.
Signalement des Joh. Heinrich Reifschneider.
Alter: 29 Jahr ^Größer 5 Fuß 8 Zoll 1 Strich; Haare: blond;. Stirn: hoch; Augenbraunen: blond; Augen: grau; Mund: gewöhnlich; Zähne: gut; Kinn: spitzig; Bart: schwarz und nicht stark; Gesichtsfarbe: bleich; Gesicht: länglich; Statur: schlank.
-S.2JL, _M.rv.Lalm crotzc. Daniel Koch, Weißbinder aus Völkeröhausen, wegen Fälschung dahier in Untersuchung, hat sich der über ihn verhängten Haft mit Zurücklassung seiner Legitimationspcapiere durch die Flucht entzogen. Die Justiz- und Po- lizerbehörden werden ersucht, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und anher abzuliefern. Gros- almerode am 30. November 1835.
Kurfürstl. Hess. Justizamt. Wurzer- Signalement. Alter: 26 Jahre; Statur: schlank; Stirn: schmal; Augen: braun; Mnntz: gewöhnlich; Bart: schwach; Gesichtsfarbe: gesund; Größe: 5 Fuß 91 Zoll köln. Maas; Haar: sckwarz- braun; Augenbraunen: deßgl.; Nase: spitz; Kinn: deßgl., Gesicht: schmal; Bekleidung bei der Entfernung: brauntuchener Oberrock, dergl. Hose, dergl. Weste, alte grüne Kappe, schwarztuchene Halsbinde, alte Schuhe und gelbtuchene Kamaschen 922. Gr ebenste in. Der hier unten signalisirte Tagelöhner Johannes Zimmermann von Oels- hausen hat sich auf die unter dem 27. November d. I. erlassene öffentliche Vorladung, zur Anhörung eines von kurf. Obergericht, Kriminalsenat zu Cassel, in der wider ihn, wegen Diebstahls geführten Untersuchung erlassenen Urtheils, bis jetzt nicht Wirt.
Es werden daher alle Justiz- und Polizeibehör, den ersucht, den ?c. Zimmermann im Betre- tungsfalle zu arretiren und unter sicherer Beglei-