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Auszuleihende Kapitalien.

1. 20,000 fl. ganz oder «ertheilt, gegen hypotheka­rische Sicherheit, bei

E. Gärtner.

2. Bei der hiesigen allgemeinen Wittwen- und Wai- senkasse liegen 400 fl., ganz oder «ertheilt, gegen hypothekarische Sicherheit, zum Ausleihen bereit.

Stautz.

3. 1000, 2000, 3000 bis 32,000 fl., ganz oder «er­theilt , gegen hypothekarische Sicherheit, bei

Sensal Konrad Nahrung. 1

4. 1000 bis 1200 fl. Kuratelgelder sind den 1. Ja­nuar zum Ausleihen bereit. Das Nähere in Nr. 165 der Frankfurterstraße.

VerMischte Anzeigen.

1. Gänselebern, frisch, welche nicht roth und ge­wässert sind, kauft Wittwe 'Schweickhardt am Wilhelmsbad.

2. Durch Beschluß der Kommission ist der jährli­che Beitrag für das Jahr 1836 auf vier Heller von jedem Thaler der Versicherungssumme festge­setzt , welcher bis zum 31. Dez. d. J. an die be­treffenden Thier-ärzte gezahlt, und von diesen bis zum 15- Januar 1836 an den RechnungSführer abgeliefert seyn muß, widrigenfalls die mit Zah­lung Zurückbleibenden als ausgetreten betrachtet werden.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß diejenigen, welche der Gesellschaft beitreten wollen, sich bei den betreffenden Agenten zu mel­den haben. Die Agenten sind:

1) Kreisthierarzt Härtung in Homberg;

2) ' Struve in Ziegenhain;

3) Thierarzt Walsleben in Gudensberg;

4) Kreisthierarzt Klippert in Fritzlar;

5) Lehnebach in Kirchhain;

6) Walch in Hersseld;

7) Thierarzt Metzger in Neukirchen;

8) Kreiöthierarzt Rathmann in Cassel;

9) Knips in Wolfhagen;

10) Thierarzt Lampe in Jesberg;

11) Klein in Marburg;

12) Kreisthierarzt Hübener daselbst;

13) Thierarzt Moutour in Karlsdorf bei Hofgeismar

14) Kreisthierarzt Köhler in Schmalkalden;

15) Miiz in Gelnhausen;

16) Dedekind in Witzenhausen;

17) Kohlstädt in Rinteln;

18) Thierarzt Knies in Niederaula;

19) Kreisthierarzt Sterngötter in Frankenberg.

Die Statuten sammt den ältesten und neueren Nachträgen sind binnen 14 Tagen bei den betref­fenden Agenten gratis zu Haoen.

Endlich werden die Gemeindebevollmächtigten und diejenigen Wehbesitzer, welche 2000 Rthlr. .

versichert haben, eingeladen, den 30. Dezember d. J., Morgens 9 Uhr, im Lokal des Rechnungs­führers sich einzufinden, und statt des verstorbenen Kommissionsmitgliedes S unth eim einen andern zu wählen. Homberg den 23. November 1835.

Der Vorstand. Limberger.

3. Das bisher unter dem Namen meiner Mutter betriebene Geschäft ist nunmehr durch Abtheilung getrennt. Indem ich dieses dem verehrten Publi­kum ergebenst anzeige, bemerke ich, daß ich dassel­be für eigene Rechnung fortbetreibe, und es mir angelegen seyn lassen werde, sowohl im Verkauf als im Verleihen meiner Möbeln jedem geehrten Zuspruch vollkommen zu entsprechen. Auch in Ge­genständen , welche sich zu ländlichen Bedürfnissen dieser Art eignen, bin ich affortirt.

Karl Haas, wohnt in der Altstadt, neben Herrn Glänzer.

4. Fertige Sekretärs, Kommoden, Thee- und Vier- ecktiscke, ein- und zweithürige Kleiderschränke und Stühle sind um billige Preise zu verkaufen' oder zu verleihen, bei Weinranck, am Paradeplatz.

5. Sechs bis acht noch brauchbare schwarze Lei« chenmäntel werden zu kaufen gesucht, in Nr. 772 der Laimengasse.

6. Gänselebern kamt' K a r l Tou ssai n t.

7. Eine einzelne stilllebende Person sucht eine freund­liche, angenehm gelegene Wohnung, welche aus zwei ineinander gehenden heizbaren Zimmern, da­ran stoßenden reinlichen Kammer, Kucke, nebst den erforderlichen sonstigen häuslichen Gemächlichkeiten bestehet und im nächsten Monat März zu beziehen seyn mochte. Näheres bei der Erpcdition.

8. Bekanntmachung. Das in mehreren anderen Städten gefühlte dringende Bedürfniß hat daselbst bereits die Errichtung von Verdinganstalten für die dienende Klasse veranlaßt, um dem großen Miß­stande abzuhelfen, theils, daß Familien, welche Dienstboten suchen, bei mangelnder unmittelbarer Bekanntschaft, sich nicht lediglich auf, die Vermit­telung oft unzuverlässiger Personen, die sich bisher mit dem Verdingen der Dienstboten abgegeben haben, verlassen müssen, wobei die Dienstherrschaf­ten nicht selten die ausbedungene oft übermäßige Belohnung vergebens ausgeben, sondern sich auch durch falsche Empfehlungen oder sonst vielfältig ge­täuscht sehen, theils aber auch, daß der redliche unverdorbene Dienstbote, der in die Stadt kommt, um ein Unterkommen zu suchen, nicht aus Unbe- kanntschaft durch jene Personen übernommen oder sonst geprellt, oder, was bei weiblichen Dienstboten noch schlimmer und häufiger ist, durch Kuppelei verführt und so gänzlich ins Verderben gestürzt werden.