Einzelbild herunterladen
 
  

885

8. Gelnhausen. Das nachstehende Urtheil gegen Konrad Ludwig Fischer von Gelnhausen, wegen Nichterfüllung der Militärpflicht

Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung deS Kreisamtes zu Gelnhausen, wonach der in dem vorjährigen AuShebungstermme ungehorsam zurückgebliebene Militärpflichtige Konrad Lud­wig Fischer aus Gelnhausen auch auf die er­lassene öffentliche Vorladung binnen der bestimm­ten Frist nicht erschienen ist, und dessen Ungehor­sam in der Erfüllung der Militärpflicht noch fortdauert,

nach Ansicht der §§. 110, 111 und 112 des Rekrutirungsgesetzes vom- 25. Oktober 1834 wird Konrad Ludwig Fischer aus Geln- Hausen für einen ausgetretenen Militärpflichti­gen erklärt und zu einer in die Einstandskasse fließenden Geldstrafe von einhundert Thalern ver- urtheilt, auch die Beschlagnahme seines Ver­mögens verfügt und derselbe zur Erstattung der durch dieses Verfahren veranlaßten Kosten schul­dig erkannt v. R. w. Gegeben, Hanau am 23. Oktober 1835.

Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau. Kriminaksenat.

Müller.

vt. Borries.

wird dem Bestraften, da dessen Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, hiermit verkün­digt, mit dem Anfügen, daß, wenn er sich nicht binnen 8 Wochen dahier sistirt, dasselbe als rechts­kräftig angenommen und vollzogen werden wird. Gelnhausen am 24. Nov. 1835.

Kurfürstl. Justizamt. Zinck.

vt. Todt.

9. Nttrichshausen. Johannes Sauer aus Uttrickshausen ist im Jahre 1801 in kaiserl. königlich österreichische Kriegsdienste gegangen, eine weitere Kunde von dessen Aufenthalte, jLeben oder Tode aber nicht eingelaufen. Auf den Antrag der jnä'ch- sten Seitenverwandten idefselben auf Ueberweisung des, in 226 fl. bestehenden Vermögens desselben werden daher gedachter Johannes Sauer oder des­sen gesetzliche Leibes- oder Testamentserben auf- gefordext, in dem zur Ueberweisung des Vermögens des Ersteren auf den 31. Mai k. J. anher anbe- raumten Termine zu dem Ende dahier zu erscheinen, und sich gehörig zur Empfangnahme zu legitimiren, als sonst Pas Vermögen den Antragstellern gegen Kaution überwiesen werden soll. Verfügt Schwax- zenfels am 27. Nov. 1835.

Kurfürstl. Justizamt. Scheffer.

vt. Eichenberg.

10. Seckbach. Auf Instanz eines immittirten Gläu­bigers sollen der Elisabeth Thomas zu Seck- bach nachbeschriebene, in dasiger Terminei gele­gene Immobilien, als:

Acker im Warthfeld.

1) Pmb. 263, 24 R. in der Kühkaut, neben Pe­ter Neidhard, gibt 11 Gescheit» Hafer; 2) Pmb.

385. 1 V. 2 R. am hintersten Heiligenstock, neben Johannes Larsch;

Ober- und Sandfeld.

3) Pmb. 357. 1 V. 4 R. im Erlen, neben Fried« rich Koch; 4) Pmb. 305. 25 R. chinterm Sausee,. neben Johannes Emmel;

Baum - und Trieschland.

6) Pmb. 602. 3 R. in den Zeiläckern, neben Wil- - Helm Bornschier;

Weingarten.

6) Pmb. 507. 11 R. überm Palmgarten, neben Johannes Kratz, giebt 1 alb. 3 hlr. M den Seck- bacher und 5 hlr. Zins in den Berger Kirchbas; im Termin den 11. Januar ?. I., und im Nöthi­gen Falle, in dem auf den 12. Februar und 11. März k. J. eventuell anberaumten zweiten 'und dritten Termin dahier vor unterzeichneter Gerichts­stelle öffentlich versteigert werden. Etwaige Real- berechtigte werden aufgefordert, ihre Ansprüche, bei Meidung des gesetzlichen Nachtheils im ersten Ter­min anzuzeigen und genügend zu begründen. Ber­gen am 13. November 1835.

Kurfl. Hess. Justizamt. Schneider.

Zur Beglaubigung. Avenarius..

11. PreunAesheim. Auf Instanz eines immittlr- ten Gläubigers sollen der Philipp ine Emme­rich zu Preungesheim nachbeschriebene, in dasi­ger Termin ei gelegene Grundstücke, nämlich: 1) Pmb. 112. 1 V. 27 R. Zlcker im Hcßlerftld, zieht durch den Seckbacher Weg, neben Nonnengut; 2) Pmb. 218. 1 V. 10 R: Acker im Oberwiesenfeld, über dem Helfrichsacker, neben Hartniann Brau- mann; 3) Pmb. 295. 1 V. 20 R. Acker im Schmidtfeld, auf der Kuhr, neben Miterben und Christoph Hamburgers Erben, im Termin den 11. Januar k. I., und im nöthigen Falle, in dem auf den 12.Februar und 11. März k. J. eventuell an­beraumten zweiten und driften Termin, dahier vor - unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Etwaige Realberechtigte haben bei Mel­dung des gesetzlichen Nachtheils ihre Ansprüche im ersten Termine dahier anzuzeigen und genügend zu begründen. Bergen am 13. Nov. 1835.

Kurfl. Hess Justizamt.

-r Schneider.

Zur Beglaubigung. Avenarius.

12. Hellst ein. Nachdem in Sachen der Ehefrau des Fabrikanten Müller, Ernestine, eine geborne Merle, zu Offenbach, Klägerin, gegen Heinrich Oestreich sen. zu Hellstein, als Erbendes Wil­helm Bayer sen. daselbst, Verklagten, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf