— 885 —
8. Gelnhausen. Das nachstehende Urtheil gegen Konrad Ludwig Fischer von Gelnhausen, wegen Nichterfüllung der Militärpflicht
„Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung deS Kreisamtes zu Gelnhausen, wonach der in dem vorjährigen AuShebungstermme ungehorsam zurückgebliebene Militärpflichtige Konrad Ludwig Fischer aus Gelnhausen auch auf die erlassene öffentliche Vorladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen ist, und dessen Ungehorsam in der Erfüllung der Militärpflicht noch fortdauert,
nach Ansicht der §§. 110, 111 und 112 des Rekrutirungsgesetzes vom- 25. Oktober 1834 wird Konrad Ludwig Fischer aus Geln- Hausen für einen ausgetretenen Militärpflichtigen erklärt und zu einer in die Einstandskasse fließenden Geldstrafe von einhundert Thalern ver- urtheilt, auch die Beschlagnahme seines Vermögens verfügt und derselbe zur Erstattung der durch dieses Verfahren veranlaßten Kosten schuldig erkannt v. R. w. Gegeben, Hanau am 23. Oktober 1835.
Kurfürstl. Obergericht der Provinz Hanau. Kriminaksenat.
Müller.
vt. Borries.
wird dem Bestraften, da dessen Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, hiermit verkündigt, mit dem Anfügen, daß, wenn er sich nicht binnen 8 Wochen dahier sistirt, dasselbe als rechtskräftig angenommen und vollzogen werden wird. Gelnhausen am 24. Nov. 1835.
Kurfürstl. Justizamt. Zinck.
vt. Todt.
9. Nttrichshausen. Johannes Sauer aus Uttrickshausen ist im Jahre 1801 in kaiserl. königlich österreichische Kriegsdienste gegangen, eine weitere Kunde von dessen Aufenthalte, jLeben oder Tode aber nicht eingelaufen. Auf den Antrag der jnä'ch- sten Seitenverwandten idefselben auf Ueberweisung des, in 226 fl. bestehenden Vermögens desselben werden daher gedachter Johannes Sauer oder dessen gesetzliche Leibes- oder Testamentserben auf- gefordext, in dem zur Ueberweisung des Vermögens des Ersteren auf den 31. Mai k. J. anher anbe- raumten Termine zu dem Ende dahier zu erscheinen, und sich gehörig zur Empfangnahme zu legitimiren, als sonst Pas Vermögen den Antragstellern gegen Kaution überwiesen werden soll. Verfügt Schwax- zenfels am 27. Nov. 1835.
Kurfürstl. Justizamt. Scheffer.
vt. Eichenberg.
10. Seckbach. Auf Instanz eines immittirten Gläubigers sollen der Elisabeth Thomas zu Seck- bach nachbeschriebene, in dasiger Terminei gelegene Immobilien, als:
Acker im Warthfeld.
1) Pmb. 263, 24 R. in der Kühkaut, neben Peter Neidhard, gibt 11 Gescheit» Hafer; 2) Pmb.
385. 1 V. 2 R. am hintersten Heiligenstock, neben Johannes Larsch;
Ober- und Sandfeld.
3) Pmb. 357. 1 V. 4 R. im Erlen, neben Fried« rich Koch; 4) Pmb. 305. 25 R. chinterm Sausee,. neben Johannes Emmel;
Baum - und Trieschland.
6) Pmb. 602. 3 R. in den Zeiläckern, neben Wil- - Helm Bornschier;
Weingarten.
6) Pmb. 507. 11 R. überm Palmgarten, neben Johannes Kratz, giebt 1 alb. 3 hlr. M den Seck- bacher und 5 hlr. Zins in den Berger Kirchbas; im Termin den 11. Januar ?. I., und im Nöthigen Falle, in dem auf den 12. Februar und 11. März k. J. eventuell anberaumten zweiten 'und dritten Termin dahier vor unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Etwaige Real- berechtigte werden aufgefordert, ihre Ansprüche, bei Meidung des gesetzlichen Nachtheils im ersten Termin anzuzeigen und genügend zu begründen. Bergen am 13. November 1835.
Kurfl. Hess. Justizamt. Schneider.
Zur Beglaubigung. Avenarius..
11. PreunAesheim. Auf Instanz eines immittlr- ten Gläubigers sollen der Philipp ine Emmerich zu Preungesheim nachbeschriebene, in dasiger Termin ei gelegene Grundstücke, nämlich: 1) Pmb. 112. 1 V. 27 R. Zlcker im Hcßlerftld, zieht durch den Seckbacher Weg, neben Nonnengut; 2) Pmb. 218. 1 V. 10 R: Acker im Oberwiesenfeld, über dem Helfrichsacker, neben Hartniann Brau- mann; 3) Pmb. 295. 1 V. 20 R. Acker im Schmidtfeld, auf der Kuhr, neben Miterben und Christoph Hamburgers Erben, im Termin den • 11. Januar k. I., und im nöthigen Falle, in dem auf den 12.Februar und 11. März k. J. eventuell anberaumten zweiten und driften Termin, dahier vor - unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Etwaige Realberechtigte haben bei Meldung des gesetzlichen Nachtheils ihre Ansprüche im ersten Termine dahier anzuzeigen und genügend zu begründen. Bergen am 13. Nov. 1835.
Kurfl. Hess Justizamt.
-r Schneider.
Zur Beglaubigung. Avenarius.
12. Hellst ein. Nachdem in Sachen der Ehefrau des Fabrikanten Müller, Ernestine, eine geborne Merle, zu Offenbach, Klägerin, gegen Heinrich Oestreich sen. zu Hellstein, als Erbendes Wilhelm Bayer sen. daselbst, Verklagten, wegen Schuld, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf