Wochenblatt
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Hanau. — Donnerstag, den l* Dezember 183 5.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben zu Sekondlieutenants gnädigst zu ernennen geruhet: im Leibgarderegiment:
die Portepäefähnriche von Meyerfeld und von Lepe l,
desselben Regiments:
im 1. Infanterieregiment, Leibregiment
den Portepöefähnrich von Baumbach, dieses Regiments;
im 3. Infanterieregiment, Landgraf Karl:
den Portepoefähnrich von Sturmseder, vom 2. Infanterieregiment, als aaqrcqirt:
im Jägerbataillon:
den Portepeefähnrich Bödicker, dieses Bataillons; tm Regiment Garde-du-Corps:
den Portepeefähnrich von Waumbach, desselben Regiments;
in dem Artillerieregiment:
die Portepeefähnriche Bode und Darapsky, dieses Regiments, als demselben aggrcgirt.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Justizbeamten Heinrich S ch e u ck in Melsun- rum Landrichter bei dem Landgerichte in Fulda,
den Obergerichtsreferendar August Wöhler zu ÄK,^ w ”"" I"d,--.ich«- „ C-ff-i
^m Untergerichtsanwalte Christian Spohr in
Witz'nhausen die Advokatur bei den Justizämtern des Kreises Hofgeismar, mit dem Wohnsitze in Karlshasen, zu gestatten.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den zu der erledigten Pfarrei Her- leshausen, in der Klasse Sontra, präsentirten Pfarr- gehülfen Friedrich Seitz, aus Lichtenau, zu bestätigen, ■
den Vr. Georg Bezzenberger aus Rauschenberg, zum ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Hersfeld zu bestellen,
die erledigte 'Rektorstelle an der Stadtschule zu Ol- dendorf dem außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Wie- gand, aus Apelern, zu übertragen,
den Medizinalrath Dr. Wincenz Adelmann zu Fulda, zum Direktor der Medizinaldeputation daselbst, mit der Bezeichnung: „Medizinaldirektor" zu ernennen,
den vorhinnigen Kaufmann Georg Elard Schir- mer, zu Lichtenau, zum Linneninspektor zu bestellen, und
den Assessor bei dem Obermedizinalkollegium, Ober- thierarzt Friedrich Eberhard, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Alle diejenigen Besitzer solcher Hengste, welche sie im künftigen Jahre (1836) zur Bedeckung inländischer Stuten verwenden möchten und dazu