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Wochenblatt

für d i e

Hanau. Donnerstag, den l* Dezember 183 5.

Kurfürstliche Ernennungen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben zu Sekondlieutenants gnädigst zu ernennen geruhet: im Leibgarderegiment:

die Portepäefähnriche von Meyerfeld und von Lepe l,

desselben Regiments:

im 1. Infanterieregiment, Leibregiment

den Portepöefähnrich von Baumbach, dieses Re­giments;

im 3. Infanterieregiment, Landgraf Karl:

den Portepoefähnrich von Sturmseder, vom 2. Infanterieregiment, als aaqrcqirt:

im Jägerbataillon:

den Portepeefähnrich Bödicker, dieses Bataillons; tm Regiment Garde-du-Corps:

den Portepeefähnrich von Waumbach, desselben Regiments;

in dem Artillerieregiment:

die Portepeefähnriche Bode und Darapsky, die­ses Regiments, als demselben aggrcgirt.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Justizbeamten Heinrich S ch e u ck in Melsun- rum Landrichter bei dem Landgerichte in Fulda,

den Obergerichtsreferendar August Wöhler zu ÄK,^ w"" I"d,--.ich«- C-ff-i

^m Untergerichtsanwalte Christian Spohr in

Witz'nhausen die Advokatur bei den Justizämtern des Kreises Hofgeismar, mit dem Wohnsitze in Karlsha­sen, zu gestatten.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den zu der erledigten Pfarrei Her- leshausen, in der Klasse Sontra, präsentirten Pfarr- gehülfen Friedrich Seitz, aus Lichtenau, zu bestä­tigen,

den Vr. Georg Bezzenberger aus Rauschen­berg, zum ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Hersfeld zu bestellen,

die erledigte 'Rektorstelle an der Stadtschule zu Ol- dendorf dem außerordentlichen Pfarrer Wilhelm Wie- gand, aus Apelern, zu übertragen,

den Medizinalrath Dr. Wincenz Adelmann zu Fulda, zum Direktor der Medizinaldeputation daselbst, mit der Bezeichnung:Medizinaldirektor" zu er­nennen,

den vorhinnigen Kaufmann Georg Elard Schir- mer, zu Lichtenau, zum Linneninspektor zu bestellen, und

den Assessor bei dem Obermedizinalkollegium, Ober- thierarzt Friedrich Eberhard, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oberbehörden.

1. Alle diejenigen Besitzer solcher Hengste, welche sie im künftigen Jahre (1836) zur Bedeckung inländischer Stuten verwenden möchten und dazu