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9. Georg Mai von Marköbel hat bautet um sei­ne Entlassung aus diesseitigem Untertbanenmbanbe nachgesucht, welches hiermit höherer Borschrist ge­mäß" zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 27. November 1835.

Kurfürstl. Hess. Kreisamt. Cöste r.

10. Der Einwohner Ullrich Löffert zu Gundhelm hat um seine Entlassung aus dem kurhessischen Staatsverbande, Behufs der Auswanderung nach Nordamerika, nachgesucht, welches höherer Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Schtüchtern den 30. November 1835.

Kurfüstliches Kreisamt. Wachs.

11. Rckrutirung. Kreis Messungen. Die Bezirksliste über die zur Altersklasse des Jahrs 1815 gehörigen Militärpflichtigen wird, gemäß der Vorschrift ssm §. 48 des Rekrutirungsgesctzcs vom 25. Oktober 1834, in der Zeit vom 11. bis zum 19. Dezem­ber d. J., im hiesigen Rathhause zu Jedermann-3 Einsicht, bereitliegen. Jeder, welcher Mängel oder Unrichtigkeiten in dieser Liste wahrnimmt, mögen Kihn selbst, oder andere Personen betreffen, irch das Gesetz berechtigt und verpflichte!, die­selben mit den erforderlichen Nachweisungen dem hiesigen Kreisamte anzuzeigen und dadurch. deren Abhülfe zu veranlassen.

Zu der im §. 49 des Rckrutirungsgcsetzcs vorge- , schriebenen vorläufigen Prüüucg der Befrei- ungsansprüche solcher Militärpflichtigen, welche eine gesetzliche Befreiung (nach.§§. 20 23) begrün­den zu können meinen, wird hierdurch zugleich Termin auf Sonnabend den 19. Dezember b. J. anberaumt, und die gedachten Militärpflichtigen werden dazu mit der Aufforderung eingeladen, ih­re Befreiungsgründe und Nachweisungen entweder in Person oder durch Bevollmächtigte dem Kreis­amte anzuzeiqen. Eltern, Geschwister und Vormün­der, welche ihre abwesenden Söhne, Brüder oder Mündel vertreten, bedürfen dazu keiner ausdrück­lichen Vollmacht, andere Personen aber, welche Abwesende vertreten wollen, müssen zuvor eine unter Dienstflegel beglaubigte Vollmacht beibringen.

Die Bürgermeister der Stadt- u. Landgemein­den werden zll dem gedachten Termine hierdurch ebenwohl eingeladen und zugleich angewiesen, zei­tig. vorher die Militärpflichtigen über die zur Be­gründung ihrer Befreiungsansprüche erforderlichen Nachweisungen nach Vorschrift der §§. 20, 21, 22, 23, 57, 58, des Rekrutirungsgesctzcs gehö­rig zu verständigen. Melsungen am 30. Novem­ber 1835.

Der Landrath des Kreises. W a g e n e r.

12. Dienstag den 5. Januar 1836, Morgens 10 Uhr, soll auf dem Rathhause zu Niederrodenbach das da­selbst gelegene Schulhaus nebst Zehntscheuer, Kel-

terhaus, Holzschoppen und Garten, zusammen 2 V. 11 R. haltend, öffentlich an den Meistbieten­den sak. ralifie. versteigert werden. Es dient hierbei zur Nachricht, daß die. Verkaufsbedingun­gen hierzu bei unterzeichneter Stelle eingeschen werden können. Hanau den 7. Dezember 1835.

Kurfürstliche Meuterei Bücherthal. Ludwi g.

13. Die Auszahlung der gekündigten Hanauer Lan- desobligationen, nebst den davon,rückständigen Zin­sen, nimmt mit dem 31. d. M. in dem Lokale der unterzeichneten Kasse, im Finauzkammexgebäude, ihren Anfang. Von dem gedachten Tage an bis einschließlich den 15. Januar 1836 wird jeden Wo­chentag mit Ausnahme des Dienstags und zwar Vormittags von 9 bis 12 Uhr, vom 16. Januar bis Ende Februar nur Mittwochs und Sonnabends in denselben Stunden, und vom 1. März an und bis auf weitere Verfügung ebenfalls Mittwochs und Sonnabends, jedoch nur von 10 bis 12 Uhr, Bor- mittags, Zahlung geleistet. Da die zurückzahlbaren Obligationen ordnungsmäßig guittirt seyn müssen, dieses aber auf der Kassensiubc, wegen Mangel an Zeit und Raum, nicht geschehen kann, so werden die Interessenten hiervon in Kenntniß gesetzt, um die gedachten Obligationen vor deren Präsentation gehörig quittiren zu können. Hanau am 5. Dez. 1835. Kurfürstl. Filiallandesschuldenkassc.

A u m a n n.

Erledigung von Schullchrerstellen.

1. Durch die Pension-rung des SchUllehrers zu Nic- derappenfeld ist die dasige Schullehrerstelle erlediget worden. Bewerber um" dieselbe haben sich inner- halb vier Wochen unter Vorlegung ihrer Zeugnisse bei dem Herrn Pfarrer Israel zu Oberhülse und bei unterzeichneter Behörde zu melden. Homberg am 16. November 1835.

' Kurf. Hess. Kreisamt.

F. Rang.

2. Die durch den Tod des seitherigen Lehrers He­bel zu Lautenhausen eingetretene Vakanz der da- sigen Schktlstelle wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und' haben Bewerber um dieselbesfch.bin- neu 4 Wochen unter Vorlage ihrer Zeugnisse ent­weder dahiex oder bei dem Herrn Pfarrer Lams- bach zu Fricdcwald zu melden. Hersfeld den 17. November 1835.

Der Landrath Hartert.

3. Durch Beschluß kurfürstlicher Regierung vom 21. November d. I., Nr. 2185,Sch. Pr., ist der Leh­rer Fischer in Wolferode in den Ruhestand ver­setzt worden. Die hierdurch eingetretene Erle­digung dieser Schulstelle wird der Vorschrift ge­mäß zur allgemeinen Kenntniß gebracht und zu­gleich werden qualisizirte Bewerber aufgefordert, sich