Allgemeine Verfügungen und Bekailntma- chuugen der Oberbehörden.
1. In Gemäßheit Kriegsministerialbeschlusscs vom 12. d. M. soll die Lieferung der Fourage für die Offiziersdienstpferde dahier und zu Fulla, für das Jahr 1836, an den Wenigstfordernden verak- kordirt werden. Hierzu wird Termin auf den 2. Dezember l. I., Morgens 10 Uhr, bestimmt, und die allenfallsigen Unternehmer haben sich auf der hiesigen Hauptwache einzusinden. Hanau am 16. November 1835.
v. Lengerke, Oberst u. Kommandant.
2. Die Lieferung der für das Jahr 1836 bei der unterzeichneten Behörde erforderlichen Schrerbmateria- lien, mit Ausschluß der Schreibfedern und des Brief- und Propatriapapiers, soll unter dem Vorbehalte—daß die zu liefernden Gegenstände nur in guter.Qualität angenommen — dem Wenigstneh- menden überlassen werden.
Bewerber um diese Lieferung können die Proben, wonach dieselbe bewirkt werden muß, bei demOber- sinanzkammersekretar Knyrim dahier einsehen, und dabei zugleich Auskunft über den ungefähren jährlichen Bedarf an den verschiedenen Lieferungsgegenständen erhalten.
Diejenigen, welche gesonnen sind, diese Lieferung oder einen Theil derselben zu übernehmen, haben ihre geringsten Forderungen, mit Beifügung der Proben, nach welchen sie die Lieferung zu bewirken versprechen, schriftlich und versiegelt, beziehungsweise portofrei, unter der Aufschrift: „Schreibmaterialienlieferung für die Obersinanzkammer betreffend " spätestens bis zum 15. Dezember 1835 bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Im Uebrigen wird bemerkt, daß bedingte Forderungen, und insbesondere diejenigen, welche ein weiteres Heruntergehen für den Fall vorbehalten, wenn Andere geringere Gebote thun würden, durchaus unberücksichtigt bleiben. Cassel den 3. November 1835.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
3 Zu weiterem Ausgebote des, zu Petritag 1836 pachtlos werdenden Domainengutes Neuenberg, welches unmittelbar bei der Stadt Fulda liegt, und, außer den vorhandenen Wobn-, Oekonomie- und Brantweinbrennereigebäuden, aus ohngefähr 5 Morgen Gärten, 556 Morgen Ackerland, 117 Morgen Wiesen und 26 Morgen Hutweiden besteht, soll, Behufs. anderweiter zwölfjähriger Verpachtung, also von Petritag 1836 bis dahin 1848, ein 2ter öffentlicher Steigerungstermin Freitags den 4. Dezember d. I., Morgens 10 Uhr, abgehalten werden.
' Pachtkompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bezeichneten Stunde in dem Lokalerer Obersinanzkammer hierselbst einzusinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und über den
Besitz eines, zur Kautionsleistung und Invenkärien- übernahme zureichenden Vermögens vollständige, obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann, nach vorgängiger Vernehmung der Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termine in dem Lokale der Obersinanzkammer eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Zugleich wird bemerkt, daß nach dem Termine eingelegte Nachgebote nicht werden berücksichtigt werden. Cassel am 8. November 1835.
Kurfürstliche Obersinanzkammer.
4. Zum fZwecke der Wiederbesetzung der erledigten Stelle des Landrathes für den Kreis Schmalkal- den, werden die Bewerber dazu aufgefordert, sich mit den, ihre allenthalbige Befähigung nachweisenden, UniversitätS - und anderen Zeugnissen binnen 4 Wochen dqhier zu melden. Fulda am 13. November 1835.
Kurf. Regierung der Provinz Fulda. Knorz.
vt. Keppler.
5. Da es verschiedentlich wahrgenommen worden, daß den anher gerichteten Beschwerdenausstih- rungsschristen solche Anlagen zur Mittheilung an die appellatische Partei abschrirttich beigeftigt werden , welche nach Vorschriftves AusschrMeuS kurfürstlichen Justizministeriums vom 27. Dezember 1822. Satz 2. für überflüssig zu halten sind, so werden sämmtliche Sachwalter und Anwälte hierdurch bedeutet, der dem appellatischen Theile mit: zutheilenden Ausfertigung der Beschwerdenschrift diejenigen Anlagen des Originals der letzteren, welche der Gegner bereits besitzt, oder von deren Inhalt derselbe genügende Wissenschaft hat, nicht abschriftlich beizufügen, und demnach namentlich die Einreichung eines Duplikats der angefochtenen Bescheide voriger Instanz, der Tcstimonialenrtt, zu unterlassen. Cassel arst 14. November 183.5.
Kurfürstl. hessisches OberappellationsgericU. Duysing.
ges. Strippelmann.
6. In Folge eines mit den Gebrüdern Freiherrn von Hütten, dem großherzoglich toskanischen Kammerherrn und königl. baierischen Rittmetster a Ja Suite Ferdinand von Hütten zu Steinbach, und dem königlich baierischen Kammerherrn und Major a la Suite, Friedrich von Hütten zu Würzbürg, durch kurfürstliche Obersinanzkammer dahier, abgeschlossenen Vertrages, in Betreff der, nach dem Gesetze vom 29. Februar 1832 , zu leistenden Entschädigung , für die durch den §. 33 der Verfassungsurkunde ausgesprochene Aufhebung der denselben aus den Ortschaften Eckhardsroth, Wahlerts, Kcrbcrsdorf, Marborn, Momsthal und Wüllen- roth zu leisten gewesenen Jagd - und Waldkultur- dienste, sind wir von kurfürstlichem Finanzministerium ermächtigt worden, den Kapitalbetrag von