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15 Schrecksbach. Auf den Antrag des mderKon- kurssache des Hauptmanns Friedrich von Romrod in Schrecksbach bestellten Massenkurators, Amts­advokaten Kahn dahier, sollen nachstehende zur Konkursmasse gehörige Immobilien: Ein dem Kur­hause Hessen dehnbares Burg-, Mann-, Ritter­und Lehngut um und zu Schrecksbach gelegen, be­stehend aus 1) einem Burgsitz zu Schrecksbach, sammt Zubehörungen; 2) 2451 Ar. 26 4 R. Land;

3) 48 * Ar. 23 4 R. Wiesen; 4) 8 ' Ar. 1 4 R. Garten; 5) 250 t Ar. 4 4 R. Wald, sammt dazu gehörigen Zehnten, Zinsen, Diensten, Jagd, Fi­scherei , öffentlich meistbietend verkauft werden. Termin hierzu wird auf den Antrag des Massen­kurators nach Schrecksbach auf den 16. Dezember I. J. in die Wohnung des Wirths Thamer, Vor­mittags von 9 12 Uhr, angefttzt, wozu Kauf­lustige und alle diejenigen, welche dingliche Rechte an diesen Immobilien zu haben vermeinen , erstere um zu bieten, letztere aber, um dieselben, bei Strafe der Zurückweisung, geltend zu machen, ein- aeladen werden, Neukirchen in Kurhessen am 16. November 1835.

Kurf. Hess. Justizamt daselbst, v. Milchling.

vt. Schenk zu Schweinsberg.

16. Obernkirchen. Das nachstehende Urtheil kur­fürstlichen Obergerichts vom 30. Oktob. d. J. wider den ungehorsamen Militärpflichtigen Johann Hein­rich Wilhelm Maier von Schoholiensen, dessen Au­fenthaltsort unbekannt ist, wird diesem in Auf­trag kurfürstlichen Obergerichts zu Rinteln, statt, der Verkündigung hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, mit der Aufforderung, sich binnen 4 Jahr bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung dahier zu stellen. Obernkirchen den 13. November 1835.

Kurfürstl. Hess. Justizamt daselbst.

G ö t z.

vt. Duntze. ad Nr. 102. U. I. P.

Urth eil

in Untersuchungssachen wider den ungehorsamen Militärpflichtigen Johann Heinrich. Wilhelm Meier von Schoholtenftn, dem Leibregiment übcr- wiesen, wegen Nichterfüllung der Militärpflicht. Nach Einsicht des vom Kreisamte Schaumburg unterm 1. Sept. d. J. eingereichten Verzeich­nisses zufolge, dessen der Angeklagte nach dem AushebungStermine, in welchem derselbe erschie­nen war, sich der Einstellung bei seinem Korps entzogen hat,

iw Erwägung k. k. erklärt das Dkwrgerichl den Johann Heinrich Wil­helm Meier von Schoholtenftn für einen ausge­tretenen Militärpflichtigen und verurtheilt densel­ben zu einer Geldstrafe von 100 Rthlrn. oder falls. derselbe solche, wegen Vermögensmangels, zu be­zahlen außer Stande wäre, zu einer sechSmonatlik

Gefängnißstrafe unter cinweiliger Niederschlagung der Untersuchungskosten, wegen Mangels an dahier befindlichem Vermögen. V. R. W.

Erkannt Rinteln den 30. Oktober 1835. Kurfürstlich hessisches Obergericht.

(L. 8.) Wippermann.

Etienne.

17. Breunings. Wegen einer ausgeklagten Hvpo- thekschuld sollen folgende, dem Henrich S ch m i d t und dessen Ehefrau, den minderjährigen Kindern des verstorbenen Peter Elgert, und dem Melchior Elgert zu Breunings "zugehörige Jmmobilien- stücke, als: 1) ein Haus, Nr. 24., an Kaspar Hainbuch; 2) Garten beim Haus, an Kaspar Hainbuch und Johannes Euler gelegen; 3) Acker, das Neustück genannt, an dem Weg und Johannes Erster liegend, im öffentlichen Ausgebot versteigert werden. Termin hierzu ist auf den 18. Januar, und zweiter und dritter eventuell auf den 16. Fe­bruar und 16. März k. J. anberaumt. Indem man Kaufliebhaber hiervon in Kenntniß - setzt, for­dert man etwaige Hypothekargläubiger auf, ihre Forderungen in dem oben auf den 18. Januar k. J. anberaumten ersten Steigerungstermin bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, anzu- melden, und mit Vorlegung der darüber sprechen­den Urkunden zu begründen. Schwarzenfels am 16. November 1835.

Kurfürst!. Justizamt. Scheffer. t.vdt Eichenberg.

18. Gelnhausen. Der hiesige Handelsmann Ko:^ rad Mittler hat fein Vermögen wegen Ueber- schuldung an seine Gläubiger abgetreten. Zum Versuch der Güte resp. Erwählung eines Güterpfle­gers wird daher Termin auf den 7. k. M. Dezember, früh 10 Uhr, in das Amlslokal bestimmt, in wel­chem sämmtliche Gläubiger des rc. Mittler entweder in Selbstperson oder durch Spezialbcvollmächtigte so gewiß ihre Ansprüche geltend zn machen und zu begründen, die Vergleichsvorschläge entgegen zu nehmen und sich darauf zu erklärest, auch wegen Bestellung eines Güterpflegers sich zu vereinigen haben, als sonst in diesem Verfahren keine Rück­sicht auf sie genommen resp, ein Massenv^walter ex officio bestellt werden wird. Zahlungen kön­nen rechtsgültig an den rc. Mittler nicht geleistet werden. Gelnhausen den 9. November 1835.

Kurfürstliches Justizamt. Z i n ck. in Cdem

Todt.

19. Windecken. Auf Anrufen der Israelitin Träut- chen Dirz in Rückingen sollen den Kindern des verlebten Rathsverwandten Simon Kratz dahier, 1) Bäckermeister Simon Kratz in Wachenbuchen, 2) Schreinermeister Georg Kratz dahier, 3) Acker­mann Heinrich Kratz und 4) Margarethe Kratz