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Landeskreditkasse ein Darlehn von 1840 Rthlr. ausgenommen hat, wodurch letztere nunmehr ein Vorzugsrecht erlangt hat, so wird dieses für die etwa vorhandenen ältern Pfandgläubiger mit Hin­weisung auf den §. 55 des Ablösungsgesetzes vom 23- Juni 1832 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Steinau am 22. Okt. 1835.

Kurs. Renterek. Deuschle.

4. Nachdem die Gemeinde Breidenbach die dem Kloster zu Schlächtern zustehende Zehntberechti« gung abgelöst, und zur Entrichtung des Zehntab­lösungskapitals aus der surf. Landeskreditkasse ein Darlehn von 3550 Nthlr. ausgenommen hat, wo­durch letztere nunmehr ein Vorzugsrecht erlangt hat, so wird dieses für die etwa vorhandenen äl­teren Psandgläubiger mit Hinweisung auf den §. 55 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 hier­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Steinau am 22. Okt. 1835.

Kurs. Nenterci. Dcuschle.

5. Nachdem die Gemeinde Hütten die dem Staa­te ausschließlich zustehende Zehntberechtigung in der dasigen Feldgemarkung abgelöst, und zur Zah­lung des Ablösungskapitals ein Darlehen von 10940 Rthlr. aus der Landeskreditkasse erhalten, wodurch letztere nunmehr ein Vorzugsrecht auf die zehntbaren Grundstücke erlangt hat, so dient die­ses mit Hinweisung auf den §. 55 des Ablösungs- gesetzes vom 23. Juni 1832 für etwa vorhandene ältere Pfandgläubiger zur Nachricht. Schlüchtern am 24. Okt. 1835.

Kurs. Renterei. Deuschle.

Aus besonderem Auftrag.

6. Nachdem die Gemeinde Niederzell die dem Klo­ster in Schlücktern in der Niederzeller Gemarkung zustehende Zehntberechtigung abgelöst, und zur Zahlung des Ablösungskapitals bei kurfürstl. Lan- deskredirkasse ein Darlehn von 2710 Thaler aus­genommen hat, letztere hierdurch aber ein gesetz­liches Vorzugsrecht erlangt hat, so wird dieses mit Hinweisung auf den §. 55 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 zur Nachricht für etwa vor­handene ältere Pfandgläubiger hierdurch zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht. Steinau, am 22. Oktober 1835.

Kurfürstl. Renterei. Deuschle.

7. Nachdem die Gemeinde Kressenbach die dem Klo­ster zu Schlücktern in der dasigen Gemarkung zu­stehende Zehntberechtigung abgelöst, und zur Ent­richtung des Ablösungskapitals ein Darlehn von 3710 Thaler aus der surf. Landeskreditkasse auf- genommerr hat, wodurch letztere nunmehr ein ge­setzliches Vorzugsrecht erlangt hat, so wird dieses

in Gemäßheit des §. 55 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 zur Nachricht für die etwaigen äl­teren Pfandgläubiger hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Steinau, am 22. Oktober 1835.

Kurfürstliche Renterei. Deusch le.

8. Wilhelm Zeuner, Sohn des Sattlermeisters gleichen Namens dahier, hat um seine Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande nackgesucht, welches hiermir'höherer Vorschrift gemäß zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 27. Oktober 1835 Kurfürstl. Hess. Kreisamt. C ö st e r.

9. Die Gemei'ndehauptllsten des Kreises Wolfhagen für die Militärausnahme des Jahres 1836, zu welcher die in dem Jahre 1815 gebornen oder bei der Ausnahme für die Altersklasse 1814 einstwei­len befreiten oder zurückgesctztcn männlichen Indi­viduen gehören, werden in sämmtlichen Ortschaf- des Kreises im Laufe des künftigen Monats acht Tage lang, und zwar längstens vom 21. bis zum 30. November, öffentlich angeschlagen oder zur Einsicht offen gelegt werden, was mit dem Be­merken hierdurch bekannt gemacht wird, daß nach §. 44 des Rekrutirungsgesetzes Jedermann ausge­fordert ist, die in die erwähnten Listen eingeschli­chenen Mängel und Irrthümer, insbesondere aber die etwa übergangenen Militärpflichtigen , der Orts­behörde zur Berichtigung, beziehungsweise nach­träglichen Eintragung bekannt zu machen, woge­gen aber die etwa übergangenen Militärpflich­tigen verbunden sind, sich selbst bei der Onsbe- Hürde zur nachträglichen Eintragung zu melden, welche Verbindlichkeit auch an ihrer Stelle deren El­tern oder Vormündern obliegt. Die Unterlassung dieser vorschriftsmäßigen Anzeigen, zu welchen alle diejenigen, die es angeht, hierdurch offen: lid) auf­gefordert werden, wird die im zehnten Abschnitte des Rekrutirungsgesetzes, §. 107 und folgende, an- gedrohten Nachtheile zur Folge haben. Wolfhagen am 29. Oktober 1835.

Der Landrath Plitt.

10. Nachdem nunmehr auch das dritte Quartalsheft l. I. der landwirthschaftlichen Zeitung für Kurhes­sen erschienen ist, so wird auf dessen wesentlichen Inhalt das landwirthschastliche Publikum hiermit int Nachstehenden aufmerksam gemacht.

1) Beschluß der Anweisung zur Blutegelzucht. 2) Ueber den Gebrauch der Egge. 3) Der Anbau der weißblühenden Akazie. 4) Uebergang vom Drei - zum Vierfeldersystem. 5) Ueber die Be- pflanzung der Felder mit Obstbäumen. 6) Vom Anbau und Ertrag der Luzerne. 7) Behandlung des aufgeblähten Rindviehs.. 8) Die Vortheile der Gemeinheitstheilungen und des Obstbaues. 9) Be­lehrung , geschmackvolle Gartenanlagen zu machen. 10) Sicheres Mittel gegen die Räude der Hunde. 11) Aufklärung über einige wichtige Punkte der