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zu Eschwege, zum Landrache des Kreises Eschwege zu bestellen,
dem zum Oberbürgermeister! der Stadt Fulda erwählten bisherigen Stadtsekretar Daniel Macken- roth daselbst die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen ;
den Baueleven Georg Wagner, zu Rinteln, zum Straßenbaukommissar für den Baudistrikt Marburg zu bestellen;
den Expedienten bei der Polizeidirektion zu Hanau, Johann Hinkel, in gleicher Eigenschaft zur Regie- rungs- und Konsistorialdepututron zu Rinteln und den Expedienten der letzteren Behörden, Christian Weilinger, in gleicher Eigenschaft zur Polizcidi- rektion zu Hanau zu versetzen, ferner
dem Pfarrer Wilhelm Bach, zu Jesberg, das Prädikat „Kensistorialrath " zu verleihen, und
dem Amcsphysikus 0i-. Jeremias B a u er, zu Netra, die Ausübung der Wundarzneikunst als Wundarzt It Kläffe zu gestatten.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oderbehörden.
1. Damit jede Verwechselung in den für die I. oder die 1L Abtheilung des Oberhofmarschallamts bestimmten Geschäftssachen oder Eingaben möglichst vermieden werde, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß in Gemäßheit einer höchsten Verordnung Seiner Hoheit des Kurprinzen Mitre- genten, vom 3. d M., alle früher zum Geschäftskreis des Oberhofmarschallamts gehörig gewesene Angelegenheiten nunmehr von der I. Abtheilung (Hofverwaltung) ressortiren, die Verwaltung der Hofdomänen und Forste aber, welche bisher der Notenburger Administrationskommission oblag, gegenwärtig von der II. Abtheilung (Domänenver- waltung) besorgt wird. Cassel am 19. Okt. 1835. Kurfürstl. Oherhosmarschallamt I. Abtheilung, lHowerwaltung).
2. Durch das am 16. d. M. erfolgte Ableben des Amtswundarztes Körner zu OedelSheim ist dessen Stelle erledigt worden. — Geeignete Bewerber können um dieselbe binnen vier Wochen bei der unterzeichneten Behörde, unter Vorlegung ihrer Zeugnisse, sich melden. Cassel am 24. Okt. 1835. Kurf. Regierung der Provinz Niederhessen. H a n st e i n.
vL Kuhl.
3. Die Abgabe der im Jahr 1836 erforderlichen Fouxage für die in Hanau und Fulda befindlichen Ossiziersdienstpferde soll,. und zwar in kompletten Rationen an den Wenigstnehmenden perakkordirt werden. Zur Abgabe der deßhalbigen Gebote ist Termin auf Donnerstag deu 26. ^v. d. I., Morgens 11 Uhr, in der Ansanteriekaserne zu Fulda anbezielt worden, und wird den zur erwähnten Fouragelieferung Lusttragenden noch eröffnet, daß
die näheren Bedingungen schon früher täglich ein« gesehen werden können. Fulda am 9. November 1835.
Schirmer,
Oberstlieutenant u. interimistischer Kommandant.
4. Mittwoch den 30. Nov., Morgens 10 Uhr, soll in dem Lokal unterzeichneter Behörde die Benutzung der zum herrschaftlichen Hofgut dahicr ge. Hörigen Schäferei öffentlich an den Meistbietenden auf die Dauer von 11 Jahren verpachtet werden, und wird dieses mit dem Anfügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die.Pachtbedingungen jederzeit dahier eingesehen werden können, und daß die Pachtliebhaber sich über ihre Zahlungsfähigkeit namentlich aber darüber auf glaubhafte Weise auszuweisen haben, daß sie eine Kaution von 500 fl. sofort zu stellen vermögen. Wächters- bach den 4. November 1835.
Gräflich isenburgische Rentkammer.
5. Im hiesigen Landkrankenhause soll ein Krankenwärter, gegen einen monatl. Gehalt von 15 fl., angenommen werden. Geeignete Individuen, welche eine solche Stelle zu suchen geneigt sind, werden aufgefördert, sich binnen 8 Tagen beim Herrn Oberhosraih Osius persönlich und bei unterzeichneter Direktion schriftlich zu melden. Hanau den 10. November. 1835.
Kurf. Landkrankenhausdirektion. Hupfeld.
Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tüngs - und Finauzbehörden.
1. Die von dem Apotheker Jakob Karl Röm- Held zu Alrenhaßlau beabsichtigte Niedcrl.rffung in dem Großhcrzog'hum Hessen, wird der bestehenden Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gelnhausen den 20. Oktober 1835. Der Landraib.
Klingel hoffer.
2. Nachdem die Gemeinde BelliW die dem Kloster zu Schlächtern in der dasigen Feldgemarkung zustehende Zchntbcrcchtigung abgelöst, und zur Entrichtung des Zehntablösungskapitals aus der Landeskrcditkasse ein Darlehn von 2570 Rthlr ausgenommen hat, wodurch letztere nunmehr ein Vorzugsrecht erlangt hat, so wird dieses für die etwa vorhandenen älteren Pfandgläubiger mit Hin- weisung auf den §. 55 des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Steinau am 22. Okt. 1835.
Kurf. Meuterei. Deuschle.
3. Nachdem die Gemeinde Reinhards die dem Kloster ^u SWchtexn in der dasigen Gemarkung zu- stehende Zehntberechligung abgelöst, und zur Entrichtung des Zehntablösungskapitals auS der kurf.