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ker Garten und 49 Acker Tricscher dermalen be­steht, und wozu von dem Domänengut zu Röhrda noch weiter 6 Acker Land und 8| Acker 4^ R. Wiesen geschlagen werden, soll ein dritter öffentli­cher Steigerungstermin Mittwoch den 21. Okt d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier auf der Obersinanzkammer abgehalten werden. Pachtkom- petenten haben sich daher an dem genannten Tage und. zur. bestimmten Stunde in dem Lokale der Obersinanzkammer hierselbst einzusinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Miibieten z-ugelassen wird, vorzule- gen, und sodann, nach vorgängiger Vernehmung der Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termine bei dem Domänenrath Heisser hierselbst eingesehen werden können, ihre Gebote zu Proto­koll zu geben. Gaffel am 28. Sept.,1835.

Kurfürstliche Obersinanzkammer.

4. Einer Verfügung des Kriminalsenats kurf. Ober- appellationsgerichts vom 17. d. M. gemäß, wird den Obergerichtsanwälten und Amtsadvokaten der Provinz Hanau hierdurch bekannt gemacht, daß, wenn sie künftig in Sachen, worin sie den Appel­lanten von Amtswegen als Rechlsbeistände beige­geben worden sind, bei eingetretener Versäumung der Berufungsfristen es unterlassen sollten, mit de.r Ausführung der Beschwerden ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der gedachten Fristen,' unter Nachweisung eines genügenden Restitutionsgrundes, zu verbin­den, unnachsichtlich mit Ordnungsstrafen' gegen sie werde verfahren werden. Hanau, am 29. Sept. 1835. ;

Kurf. Obergericht der Provinz Hanau, Kriminalsenat.

M ü l l e r.

vt. Bornes.

5. Das zu Petritag 1836 pachtlos werdende Do- mgnengut Neuenberg, welches unmittelbar bei der Stadt Fulda liegt, und außer den vorhandenen Wohn-, Oekonomie- und Branntweinbrennereige- . bäuden/ aus ungefähr 5 Morgen Gärten, 556 ' Morgen Ackerland, 117 Morgen Wiesen und 26 Morgen Hutweiden besteht, soll auf zwölf Jahre anderweit verpachtet, und zu dem Zwecke Freitag den 6. Nov. d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier bei der Obersinanzkammer' an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten werden. Pachtkompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bezeichneten Stunde in dem Lokale der Ober­sinanzkammer hierselbst einzusinden, über ihre'öko­nomischen Kenntnisse und über den Besitz eines zur Kautionsleistung und Jnventarienübernahme zureichenden Vermögens vollständige obrigkeitliche Zeugnisse^ ohne welche Niemand zum Ätitbielen zugelassen wird, vorzulegen, und sodann, nach vorgängiger Vernehmung der Pachtbedingungen,

welche auch schon vor dem Termine bei dem Do­mänenrath Heisser hierselbst eingesehen werden kön­nen, .ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Cassel am 10. Okt. 1835. ä

. _ Kurfürstl. Obersinanzkammer.

6. Das bei Steinau liegende Domänengut Thalhof, welches, außer den vorhandenen Wohn- und Wwthschafksgebäuden, aus ungefähr 11 Acker Gar- ten, 234 Morgen Ackerland, 96 Morgen Wiesen und den herkömmlichen Hutweiden besteht, soll vom 1. Mai 1836 an, anderweit auf 9 Jahre ver­pachtet, und zu dem Zwecke Montag den 9. k. M., Vormittags um 9 Uhr, bei der Renterei zu Steinau an den Meistbietenden öffentlich ausgebo­ten werden. Pachtkompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur bestimmten Stun­de in dem Rentereilokale zu Steinau einzusinden, über ihre ökonomischen Kenntnisse und Vcrmögens- verhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, oh­ne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann, nach vorgängiger Vernehmung der Pachtbedingungen, ihre Gebote zu Protokoll zu geben. Cassel am 10. Okt. 1835.

Kurfürstl. Obersinanzkammer.

7. In der Nacht vom 26. auf den 27. v. M. Ha­uen 4 unbekannte Personen, in der Nähe des Ne- benzollamtes. Mainkur, am Saume des Eich­waldes, auf den Anruf der Stcueraufseher die Flucht ergriffen, und mehrere Packen mit 2 Intr. 90 Pfund raftknirten Zucker zurückgelassen. Da keiner der Entsprungenen ergriffen worden, und die Eigenthümer der erwähnten Waaren unbekannt geblieben sind, so wird dieser Vorfall mit Bezug auf die §. §. 54 und 55 des Zollstrafgesetzes mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, etwaige Ansprüche auf die in Beschlag ge­nommenen Waaren so gewiß binnen 4 Wochen der der unterzeichneten Behörde anzubringen, als sonst mit der Konfiskation, dem Verkauf der Waa­ren und der Berechnung des Erlöses, nach Maß­gabe der gesetzlichen Bestimmungen, vorgeschritten werden wird. Cassel den 14. Okt. 1835.

Kurfürstl. Oberzolldirektion. Schmerfeld.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs- und Finanzbehörden.

1. In Gemäßheit höherer Verfügung sollen sämmt­liche Verwilligungen der verschiedenen Landbau- etars pro 1835 mit dem 31. d. 9J?.' vollständig abgeschlossen werden, weshalb die .betreffenden Bauhandwerker ic. hiermit aufgefordert werden, ihre Rechnungen, so weit es noch nicht geschehen, bis zum 28. d. M. bei der unterzeichneten Behör­de einzureichen, widrigenfalls darauf nicht weiter reflektirt werden kann. Hanau den 15. Okt. 1835.

Der Oberbaumeister Schulz.