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Allgemeine Verfügungen und Bekanntma« chungen der Oberbehörden.

1. In Gemäßheit höchsten Beschlusses soll die Ver­messung der kurhessischen Lande durch eine gnä­digst niedergesetzte Kommission, welche aus dem Professor Gerling zu Marburg, dem Major Wieg rede und dem Landmefferinspektor KrauS zu Cassel besteht, fortgesetzt werden.

Zur Beförderung dieses Unternehmens werden die Landräthe, die Landgensd armerie, so wie die Bürgermeister der Städte und Landgemeinden an­gewiesen , dem bei der Landesvermessung angestell­ten, sich gehörig ausweisenden Personale in dessen Geschäften, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung und sorgfältigen Erhaltung der Signale, der deß- halbigen Benutzung von Kirchthürmen und ande­ren dazu geeigneten Gebäuden, der Bezeichnung ortskundiger Führer und der Besorgung etwa nö­thiger jVerackordirungen, Hülfe und Beistand zu leisten.

Zugleich werden alle Bewohner der Provinz da­raus aufmerksam gemuckt, sich jeder Verletzung ei­nes zum Zwecke der Vermessung errichteten Sig­nals oder einer dahin gehörigen Anstalt zu enthal­ten, «widrigenfalls sie deßhalbige gerichtliche ®e# strasung zu gewärtigen haben würden. Hanau, am 10. August 1835.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Hanau. Ledderhose.

2. Das zu Petritag künftigen Jahrs pachtlos wer­dende Domänengut zu Röhrda, im Rentereibezirk Wischhausen, welches außer den vorhandenen Wohn- und Oekonomiegebäuden, aus ungefähr 208 Acker Land, 23 Acker Wiesen und 9 Acker Garten be­steht, soll mit Ausschluß einiger zum Domänen- gut Laudenbach geschlagen werdenden Parzellen ver- erbleihet, und zu dem Zwecke Freitag den 18. Sept. d. I., Vormittags um 10 Uhr, hier auf der Ober- sinanzkammer nochmals an den Meistbietenden öf­fentlich ausgeboten werden. Erbleihe Kompetenten haben sich daher an dem genannten Tage und zur be­zeichneten Stunde in dem Lokale der Obcrsinanz- kammer hierselbst rinzufinden, auch über ihre öko­nomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Nie­mand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen, und sodann nach vorgängiger Vernehmung der Erbleihebedingungen, welche auch schon vor dem Termin bei dem Domänenrath Heister hierselbst eingesehen werden können, ihre Gebote zu Pro­tokoll zu geben. Eassel, am 22. August 1835. Kurf. Obersinanzkammer.

Besondere BekanntmacksungelU der Verwal- tungs- und Finanzbehörden.

1. Das Verzeichniß der seit dem Monat Februar iy hiesiger Stadt zugegangenen steuerpflichtigen Hun­

desteuer ist der unterzeichneten Stelle zur sofortigen Einziehung der Steuer zugegangen. Eswervendem- nach diejenigen, welche sich seit dem vorgedachten Monat Hunde zugelegt haben, hierdurch aufgefor­dert, alsbald die gesetzliche Steuer zu entrichten. Hanau den 15. August 1835.

Kurhess. Meuterei Hanau. G ö b e l.

2. Der Zimmergeselle Peter Töpfer aus Bocken- heim hat dahier um seine Entlassung aus dem kur­hessischen Slaatsverbande, behufs seiner Niederlas­sung zu Frankfurt a. M., nackgesucht, welches, hö­herer Vorschrift zufolge hiermit zur allgemeinen . Kenntniß gebracht wird. Hanau, den 14. August 1835.

Kurfürstl. Hess. Kreisamt. Cöster.

3. Jakob Höhn von Waldensberg hat,darum nach­gesucht, ihm ! die Erlaubniß" zum Auswandern ins . Großherzogthüm Hessen, Behufs Niederlassung^zu Michelau, zu erwirken, welches höherer Vorschrift gemäß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gelnhausen den 19. August 1835.

Der Landrath Klingelhöscr.

4. Die Lieferung des für die hiesige Militärkaserne benöthigten Bcttstrohes soll auf ein Jähx., vorbe­haltlich höherer Genehmigung, an den WcmSstsor- dernden verakkordirt werden, wozu TerMin auf den 8. Sept. d. I., Morgens 10 Uhr, aus der hie­sigen Hauptwache bestimmt ist. Hanau den 25. August' 1835.

Ehri nghaus, Kapitän und PlatMajor.

Erledigung von Schnllehrepstellen.

1. Die dermalige Vakanz der nunmehr vereinigten' Schulstelle der Gemeinden Landershausen und Um tenoeisenborn wird hierdurch öffentlich bekannt ge­macht, und die Aufforderung an Bewerber um diese Stelle hinzugefügt, sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei Unterzeichnetem und dem Herrn Pfarrer Kempf zu Sckenklengsfeld"zu urstdem- Hersfeld, den 31. Juli 1835. ..---^

Der Landrath Hartert.

2. Die Erledigung der Schullehrerstelle" zu Herges- Hallenberg, mit welcher ein Diensteinkommen von 140 bis 150 Rthlr. verbunden ist, wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ,ge. bracht, daß sich Bewerber um dieselbe mit Bestü- gung einer Nachweisung über ihre Tüchtigkeit,da­hier und bei dem Herrn Pfarter Habicht zu Epring- stille binnen 4 Wochen zu. melden haben. Schmal- kalden den 12. August 1835.

Kurf. Kreisamt das.

Für den Landrath der Sekretar Wolf.