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Wochenblatt

für die

Provinz Hanau.

Hanau. — Donnerstag, den 25. Juni 1 8 3 5.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma« chungen der Oberbehörden.

1. Nachdem der Rabbinatskandidat Samson Fel- senstein aus Bruck, im Bayrischen, durch Re- skript kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 28. Februar d. J. zum Provinzialrabbiner für die Provinz Hanau mit der ihm als solchem nach §. 27 der Verordnung vom 30. Dezember 1823 ob- liegenden Verpflichtungen auf 3 Jahre ernannt, auch tn dieser Eigenschaft und als Rabbiner der hiesigen israelitischen Gemeinde am 2. d. M. ver­pflichtet und zu seinen Amtsverrichtungen ange­wiesen worden ist, so wird dieses allen, die es an- gehct, hiermit zu ihrer schuldigen Nachachtung be­kannt gemacht. Hanau, den 11. Juni 1835.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Hanau.

Ledderhose.

vt. Schunck.

2 Nachdem in Gemäßheit der Vorschrift im 6 22 des Edikts vom 29. Mai 1833, die besonderen Rechtsverhältnisse der kurhessischen Standesherrn vettepend, zur Ausübung der standesherrlichen Auf- Kirchen- und Schulsa chen von Ihrer UntcÄntea". Gräfin zu Meerholz in Meerholz, ein S eingerichtet worden, auch die deß- iü nn? ^ landesherrliche Bestätigung erfolgt Verpflichtung und Konsti- tuirung dieser Bchorde nunmehr Statt gefunden

hat, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht. Hanau, am 15. Juni 1835. Kurf. Hess. Regierung der Provinz Hanau. Ledderhose.

vt. Schunck.

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Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs- und Finauzbehörden.

1. Auch für die diesjährige Badezeit ist ein Platz durch Pfähle bezeichnet worden. an dem im Main­flusse offen gebadet werden darf. Unter Beziehung aus die früheren Vorschriften, wornach unter Straf­androhung idas Baden an anderen Stellen des Mains, sowie im Kinzigfluffe, Kindern unter 14 Jahren aber, selbst an den bezeichneten Stellen, ohne Aussicht, gänzlich untersagt worden ist, er­geht an Eltern, Vormünder und Lehrer, sowie an die Handwerksmeister, noch die besondere Aufforde- rung, ihren Kindern, Mündeln und Schülern, den Gesellen und Lehrlingen, zur Verhütung neuer Unglücksfälle, die Befolgung der bestehenden An- . ordnung einzuschärfen, und dadurch die Behörden in deren Handhabung zu unterstützen. Hanau den 8. Juni 1835.

Der Oberbürgermeister ■ Eberhard.

vt. Erni, Sekretar.

2. Die in der Gemarkung Dorheim befindlichen, dem kurhessischen Staate und dem Hauptkirchena-