59 —
Polizeiliche Nachrichten.
H^uau, am 2 April 1835. 9^ j^
BekaWtinachungcn.
197. Hanau. In Gemaßheit des §. 133 der hiesigen Feuerordnung, wornach alle Gaublöcher und Dachfenster bei einem auSgebrochenen Brande fest verschlossen gehalten werden sollen, damit nicht durch Flugfeuer der Brand weiter getragen werden könne, wird allen Hauseigenthümern, deren Häuser, Scheunen und sonstige Gebäude in dieser Beziehung nicht gehörig verwahrt sind, aufgegeben , binnen vier Wochen, bei Meidung angemessener Bestrafung, alle ihre Gaublöcher und sonstigen Bodenöstnungen mit Fenstern oder verschließbaren Laden zu versehen. Hanau, am 5. März 1835.
Kurfürstl. Polizeidirektion. Dr. H u p fe ld.
198. Hanau. Nach der Verordnung vom 28. September 1802 ist das Einfangen der Nachti, galten bei zehn Thaler Strafe verboten, jeder Besitzer einer, wenn auch im Auslande gefangenen , Nachtigall aber schuldig, dafür jährlich einen Dukaten an die frommen Stiftungen. deS Ortes zu zahlen, und außerdem den Verkäufer namhaft zu machen.
Da in neuester Zeit diese Verordnung vielfältig übertreten und über das Wegfangen der Nachti- gallen Klage geführt wird, so werden die darüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften, in Gemaßheit eines Beschlusses kurfürstlicher Regierung hierseibst vom 19. v. M., hierdurch in Erinnerung gebracht, und zugleich bekannt gemacht, daß im Laufe der nächsten Monate in hiesiger Stadt die Listen über die gehalten werdenden Nachtigallen, Behufs der Erhebung der dem hiesigen W a i se n h a u se ü b e r w i c se n e n Abgabe und Ermittelung der Einfänger, ausgenommen werden sollen. Hanau, am 4. Februar 1835.
AuS kurfürstl. Polizeikommission.
vt. R e u ß.
199. Han a u. Nach beigebrachter Bescheinigung hat der Mineralwasserhändler Wilhelm! Neul dahier : a) 150 Stück Krüge Emser, b) 299 St. Kruge Weilbacher, c) 175 Stück Krüge Schwal- heimer, und d) 154 Stück Krüge LudwigSbrun- ner Mineralwasser eingebracht. Hanau, den 28 März 1835.
Aus kurfürstl. Polizeidirektion.
Vergehen und Verbrechen.
200. Treysa. In der Nacht vom 27. auf den 28 Febr. d. I. sind mittelst Einsteigens aus einer in der zweiten Etage befindlichen Kammer des Forst- läufers Peter Hitze roth zu Haimbach, folgende Gegenstände gestohlen worden: als
1) circa zwanzig Rthlr. baar Geld, theils Kro- nenthaler, theils Münze; 2) zwei Sreien Mau und weiß gewürfeltes Leinen zu Bettzeug; 3) ein blau und weiß gewürfelter leinener Vorhang, jedoch dh- ne den s. g. Kranz; 4) ein Bettüberzug, blau und weiß; 5) drei Stelen 10r Tuch; 6) eine Steie 10t Leinflächsentuch; 7) zwei Steigen 10r ditto mit werken Einschlag; 8) eine halbe Steige 8r Tuch; 9) eine Parthie von ungefähr 10 Mannshemden, roth gezeichnet P. H. und C. H.; 10) eine Seite Speck; 11) eine Quantität Würste, mehrere theils Keffelwürste, theils auch Bratwürste, die Anzahl unbekannt; 12) ein Topf voll Schweineschmalz, ungefähr 15 Pfund; 13) geräuchertes Schweinefleisch; bestehend in, 3 Rippen und 3 Krampknochen; 14) gesottenes Garn zu 5 Steigen Leinen; 15) eine Parthie Strümpfe, nämlich 3 paar wollene Weibsstrümpfe und ein paar wollene Mannsstrümpfe; 16) zwei Handtücher, nämlich ein gebildetes und ein glattes"oben mit 2 Schlingen und unten mit f. g. Drathel; 17) ein Brodtuch; 18) ungefähr 8 Kauten gehechelten Flachs.
Da man die Thäter bis jetzt nicht hat ermitteln können , so wird jeder, welcher zur Entdeckung dieses Diebstahls führende Spuren anzugeben im Stande ist, hierdurch aufgefordert, dieses bei dem hiesigen oder bei dem sonst nächsten Gericht anzu- zeigen. Treysa den 6. März 1835.
Kurf. Justizamt das. S t a in m.
in lsslem Kulenkam p.
201. Fritzla r. In der Nacht vom 30. auf den 31. August v. J. sind dem Nikol a u s S ch o m- berg aus Zennern, Dienstknecht bei dem Wirthe Henrich Rininsland zu KleinengliS, folgende Gegenstände: 1) ein neuer Kittel von blauem Mous- selin; 2) ein alter leinener Kittel von hellblauer Farbe; 3) ein in der Tasche des letzteren Kittels befindlicher, mit einem gelben Schlosse versehener, gestrickter wollener Geldbeutel von verschiedenen Farben, mit 1 Thaler 6 Albus Münze in Ein-