Einzelbild herunterladen
 

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. Hoheit der Kurprinz' und Mitregent haben gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Mittelbuchen, in der Klasse Bücherthal, dem Pfarrer Philipp Ludwig Luja zu Wallroth, und

die zweite Pfarrstelle zu Bieber, in der Klasse Gelnhausen, dem Kandidaten der Theologie, Jakob Nullmann, aus Schlüchtern, zu übertragen,

den Doktor R. A. Philippi zu Berlin, zürn Lehrer der Naturgeschichte an der höheren Gewerb- schule zu Cassel zu bestellen,

den Regierungsrath Dr. Hupfeld allhier, zum Mitgliede der Hauptdepositenkommission hierselbst zu ernennen,

die erledigte Amtswündarztstelle zu Rodenberg dem Wundärzte ir Klasse, Christian Ihlefe'ld zu Gelnhausen, zu übertragen, und

dem Regimentskommandeur der Bürgergarde all­hier, Fabrikanten Rößler, die nachgesuchte Entlas­sung zu ertheilen.

Se Hoheit der Kurprinz und Mitregent ha­ben, den einstweilen zum Kastellan des Schauspiel­hauses und Kassirer der Tageseinnahmen bei dem Hoftheater ernannten Georg Cranz nunmehr de- finltlv gnädigst bestellt.

G e se tz g e b u n g.

Die Nr. III des Gesetzblattes von diesem Jahr enthalt:

Altsschreiben des Finanzministeriums

vom 28. Februar 1835,

die Erhebung des Eingangszolls von den durch die Staatsposten ohne Inhalts­erklärung eingehenden Gegenständen betreffend.

Zu Vollziehung der mit Zustimmung der Landstän­de im Jahr 1833 abgeschlossenen und im Gesetzblatte verkündigten Zollverträge, so wie der, in Folge die­ser Verträge, unter den Vereinsstaaten getroffenen näheren Vereinbarungen, wird, in Hinsicht des Ein­gangszolls von den durch die Staatsposten ohne vor­schriftsmäßige Jnhalserklärnng eingehenden Gegen­ständen, mit höchster Genehmigung hierdurch festge­setzt, daß in den Fällen, wo bisher, nach dem §. 2. des Ausschreibens des Finanzministeriums vom 3. Januar 1832, vom Zentner Brutto Achtzig Thalcr zu entrichten gewesen, künftig vom Zentner Netto Hundert Zehn Thaler, oder, bei einer Vergütung von 25 Pfund Thara, vom Zentner Brutto Achtzig Fünf Thaler nach anliegender Tabelle erhoben wer­den sollen. Cassel am 28. Februar 1835.

Kurfürstl. Ministerium der Finanzen.

Motz.

tL H.