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5. Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen ?cib« dank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin uuf den 6. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. März 1834 an, bis zum 31. August 1834 eingelegten und die bis ' den 1., beziehungsweise den 31" März dieses Jahrs verlängerten Pfänder (wie solches die Lejh- zettel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur, Verganthung gezogen roctben sollen, längstens bis zum Schluß des Monats März dieses Jahrs, weil alsdann die Bankobücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrie- ben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern verweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, findet keine weitere Umschreibung Statt. Zugleich wird die bereits im Jahr 1834 getroffene Anordnung, wonach während der Umschreibzeitdie Schreibstube des Leihhauses auch am Nachmittag des Mittwochs und Samstags geöffnet wird, hierdurch wiederholt bekannt gemacht. Ha- nau den 16. Febr. 1835.
Kurhessische Leihbankdirektion.
6- Die nachstehenden, bei der diesjährigen Militär- aushebung nicht erschienenen, bei der vorjährigen Aushebung zurückgesctzten Militärpflichtigen, von den Altersklaffen 1813 und 1814, als:
I. von der Altersklasse 1813:
August Gundlach aus Gaffel;
II. von der Altersklasse 1814:
1) aus Cassel: Wilhelm Friedrich Geßner, George Hildebrand, George Martin, Johann Heinrich ; Scheve- Johann George Huppe; 2) aus Dörnha- gen: Konrad Landgrehc; 3) aus Wolfsanger: Ju- stus Thiele, werden in Gemäßheit des Rekruli- rungsgesetzes vom 25. Okt. 1834 hierdurch aufge- fordert, binnen 3, bezüglich 6 Monaten (vergleiche §. 91 des Rekrutirungsgesetzes) ihrer Militärpflicht so gewiß'Genüge zu leisten, als widrigenfalls sie für ausgetreten erklärt, und dem §. 111 des Rekrutirungsgesetzes gemäß, außer den sie betreffenden Nächtheilen des Verlusts des Rechts der Stellvertretung, sowie der alsbaldigen Einstellung in das Militär bei befundener Brauchbarkeit, zu einer Geldstrafe von 100 Rlhlr. oder in Ermangelung von Vermögen zu einer 6 monatlichen Freiheitsstrafe^ verurtheilt werden sollen, auch ihnen, so lange sie als Ausgetretene zu betrachten, nichte das Geringste von ihrem Vermögen verabfolgt oder 1 eine Verfügung darüber gestattet, solches vielmehr durch das zuständige Zivilgericht unter Kuratel gestellt, und erst nach ihrem Ableben oder ihrer Todeserklärung den nächsten Erben nach dem Recht der Erbfolge ausgehändigt werden wird. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften, und
an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen. Cassel den 25. Febr. 1835.
Kurs. Hessisches Kreisamt das. Bockwitz.
7. Mittwoch den 1. April d. I., Morgens um 10 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause das Gemein- debackhaus öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, welches Kaufliebhabern mit dem Anfügen -bekannt gemacht wird, daß die Verkaufsbe- dingungcn auch vor dem Termine bei dem unterzeichnetem Ortsvorstande eingesehen werden können. Praunheim am 6. März 1835.
Der Bürgermeister Ruh l.
8. Da nach einem Beschlusse kurfürstlicher Oberbau- direktion die Nähefahrt am Mainkanal dahier an den Meistbietenden verpachtet werden soll, so wird hierzu Termin auf Samstag den 21. dieses, Vormittags 10 Uhr, in meinem Schreibzimmer festgesetzt. Hanau den 7. März 1835.
Der Straßenbaumeister Arnd.
9. Das nachstehende Urtheil kurfürstlichen Obergerichts vom 14. d. M., Nr. 2, IL P. , wider die darin genannten, für ungehorsam erklärten Militärpflichtigen , wird 'tiefen statt der Verkündigung hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, mit der Aufforderung, sich binnen 1 Jahr bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung dahier zu stellen. Verfügt Rodenberg den 26. Febr. 1835.
Kurs. hessisches Iuftizamt. Deichmann.
Grabe.
Urtheil ad Nr. 2 U. P.
in Untersuchungssachen wider die Militärpflichtigen:
1) Johann Heinrich Christoph Meier aus Auhagen;
2) Heinrich Wilhelm Meier aus Reinsen, beide dem 1--Schützenbataillon überwiesen; 3) Karl Philipp Schwacke aus Reinsen, dem Regiment Leib-, garde überwiesen; 4) Jöhann Heinrich Wilhelm Schmidt von Jdenserinor, dem Artillereieregiment überwiesen, wegen Nichterfüllung der. Militärpflicht.
Nach Einsicht des vom Kreisamte. Schaumburg unterm 11. Okt. v. I. eingereichten Verzeichnisses derjenigen Militärpflichtigen, welche nach dem Aus- hcbungstermine, in welchem sie erschienen waren, sich der Einstellung bei ihren Korps entzogen haben, ' '
in Erwägung re.
erklärt das Obergericht den Johann Heinrich Meier von Auhagen, Heinrich Wilhelm Meier und Karl Philipp Schwalle von Reinsen, und Johann Heinrich Wilhelm Schmidt von Jdensermor für ausgetretene Militärpflichtige, und verurtheilt einen jeden derselben zu einer Geldstrafe von 100 Rthlr. oder falls sie solche wegen Vermögensmangels zu bezahlen außer Stand wären, zu einer sechsmonat-