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krutrrungsgesetzes gemäß, außer den sie betreffen­den Nachtheilen des Vcrlusts des Rechts der Stell­vertretung, sowie der alsbaldigen Einstellung in das Militär bei befundener Brauchbarkeit, zu ei­ner. Geldstrafe von 100 Rthlr. oder in Ermange­lung von Vermögen zu einer 6 monatlichen Frei­heitsstrafe verurteilt werben sollen, auch ihnen, so lange sie als Ausgetretene zu betrachten, nicht das Geringste von ihrem Vermögen verabfolgt oder eine Verfügung darüber gestattet, solches vielmehr durch das zuständige Zivilgericht unter Kuratel ge­stellt , und erst nach ihrem Ableben oder ihrer To­deserklärung den nächsten Erben nach dem Recht der Erbfolge ausgehändigt werden wird. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Ungehorsamen im Betretungssalle verhaften, und an die unterzeichnete Behörde abliefern zu lassen. Cassel den 25. Febr. 1835.

Kurf. hessisches Kreisamt das. Kockwitz.

9. Donnerstag den 19. d. M., Vormittags 11 Uhr, wird das musikalische Spiel in den Aemtern Ber­gen und Bockenheim öffentlich an den Meistbieten­den verpachtet. Die Verpachtung geschieht auf hie­sigen Rathhause, wo sich die Pachtliebhaber einsin- den können. Bergen den 6. März 1835. -

Kurfürst!. Polizeikommission. Neuhof.

10. Mittwoch den 1. April d. I., Morgens um 10 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause das Gemein­debackhaus öffentlich an den Meistbietenden ver­kauft werden, welches Kaufliebhabern mit dem An­fügen bekannt gemacht wird, daß die Verkaufsbe. dingungen auch vor dem Termine bei dem unter­zeichnetem Ortsvorstande eingeschen werden können. Praunheim am 6. März 1835.

Der Bürgermeister Rühl.

11. Mittwoch den 18. b. M., Vormittags 10 Uhr, sollen beim Gastwirth Lettere zum Forsthaus fol­gende, im herrschaftlichen Bruchköbeler Forst, Di­strikt Judenschlag, hinter dem Neuhof, stehende Gehölze, als:

13 Klftrn. Eichenscheitholz,

3i - Eichenoberholz,

42 ? Tannenscheitholz,

39 - Tannen- und Etchenerdstöcke, 4,^. Schock Eichenwellen,

107 » Tannenwellen,

19 Eichenabschnitte, .

100 Tannenabschnitte,

2 Erlenabschnitte, - öffentlich meistbietend verkauft werden, welches hier­durch bekannt gemacht wirb. Hanau am 9. März 1835.

Kurs. Hess. Renterer Bücherthal. Ludwig.

12. Da nach einem Beschlusse kurfürstlicher Oberbau- direktion die Nähefahrt am Mäinkanal dabier an den Meistbietenden verpachtet werden soll, so wird hierzu Termin aus Samstag den 21, dieses, Vor­mittags 10 Uhr, in meinem Schreibzimmer fest­gesetzt. Hanau den 7. März 1835.

Der Straßenbaumeister Arnd.

13. Das nachstehende Urtheil kurfürstlichen Oberge­richts vom 14. b. M., Nr. 2, U. P. , wider die darin genannten, für ungehorsam erklärten Mili­tärpflichtigen , wird diesen statt der Verkündigung hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht, mit der Aufforderung, sich bitten 4 Jahr bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung dahier zu stellen. Ver­fügt Rodenberg den 2b. Febr. 1835.

Kurf. hessisches Justizamt. Deichmann.

Grähe.

Urtheil aä Nr. 2 U. P.

in Untersuchungssachen wider die Militärpflichtigen:

1) Johann Heinrich Christoph Meier aus Auhagen;

2) Heinrich Wilhelm Meier aus Reinsen, beide dem 1. Schützenbataillon überwiesen; 3) Karl Phi­lipp Schwacke aus Reinsen, dem Regiment Leib- garve überwiesen; 4) Johann Heinrich Wilhelm Schmidt von Jdensermor, dem Arlillereieregiment überwiesen, wegen Nichterfüllung der,Militärpflicht.

Nach Einsicht des vom Kreisamte Schaumburg unterm 11. Okt. v. I. eingereichten Verzeichnisses derjenigen Militärpflichtigen^ welche nach dem Aus­hebungstermine, in welchem sie erschienen waren, fid) der Einstellung bei ihren Korps entzogen ha­ben, /

in Erwägung tc.

erklärt das Obergcricht den Johann Heinrich Mei­er von Auhagen, Heinrich Wilhelm Meier und Karl Philipp Schwacke von Reinsen, und Johann Heinrich Wilhelm Schmidt von Jdensermor, für ausgetretene Militärpflichtige, und verurteilt einen jeden derselben zu einer Geldstrafe von 100 Rthlr. oder falls sie solche wegen VeimögcnSmangels zu bezahlen außer Stand wären, zu einer sechsmonat­lichen Gefängnißstrafe unter einstweiliger Nieder­schlagung der Umersuchungskosten wegen Mangels an dahier befindlichem Vermögen. V. R. W. Erkannt Rinteln den 14. Febr. 1835.

Kurf. Hess. Obergericht.

(L. S.) Waumba ch.

Etienne.

' ■ 14. Die ausschließliche Berechtigung zum Ausspielen von Messern, Porzellan, Lebkuchen und andern dergleichen Gegenständen von geringem Werth auf den Kirchweihen im hiesigen Amte, wird mit dem 1. April l. J. leihsällig, Zur Verpachtung aufS Meistgebot für weitere 3 Jahre ist Vermin auf Donnerstag den 19. l. M., Morgens S Uhr, in