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verhaften, und an das Kreisamt hierselbst ablie- fern zu lassen. Kirchhain am 20. Febr. 1835.
Kurf. Hess. Kreisamt das. C r a n z.
6. Die unten namentlich aufgeführten Militärpflichti- gen aus dem Kreise Schaumburg, welche im Aushe- bungstermine am 23. Januar d. I., weder ^persönlich noch durch einen Bevollmächtigten erschienen sind, und sich auch bis jetzt nicht zur Erfüllung ihrer ,Dienstpflicht dahier eingestellt haben, werden hierdurch aufgefordert, ihrer Militärpflicht, bei Vermeidung der im §. 11t des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Okt. 1834 auf das Austreten gesetzten Strafen, binnen drei, bezüglich sechs Monaten (vergl. §. 91 a. a. O.), ein Genüge zu leisten, sowie die Polizeibehörden hierdurch ersucht werden, diese Ungehorsamen im Berrelungsfall verhaften und an das unterzeichnete Kreisamt abliefern zu lassen; ^Heinrich Gottfried Meier aus Rinteln, 1814 geboren, 2) Johann Christoph Ludwig Scheeve aus Anten- dorf, 1813 geboren, 3) Johann Heinrich Schütte aus Aplern, 1813 geboren, 4) Johann Heinrich Spellmann aus Rehrwiehc, 1813 geboren, und 5) Georg Heinrich Wilhelm Köch aus Rodenberg, 1814 geboren. Rinteln den 25. Febr. 1835.
Der Landrath Schwarzenberg.
7. Der bei der diesjährigen Aushebung nicht erschienene Militärpflichtige Georg Wenzel von Eschersheim, aus der Altersklasse 1813, wird hiermit aufgefordert, binnen 3 Wochen in Person oder durch einen Bevollmächtigten vor hiesigem Kreisamt zu erscheinen, um seiner Militärpflicht Genüge zu leisten, widrigenfalls er für ungehorsam erklärt, und nach §. 108 deS Rekrutirungsgesetzes gegen ihn verfahren werden wird. Hanau am 2. März 1835.
Kurfürstlich Hess. Kreisamt Hief. C ö st e r.
8. In Gemäßheir des §. 108 des Rckrutirungsge- setzcs vom 25. Okt. 1834 werden die bei der diesjährigen Aushebung nicht erschienenen Militärpflichtigen aus den Ortschaften des hiesigen Kreises, als: 1) Johannes Eckel aus Birkenbringhausen, 2) Georg Pistor aus Wiesenfeld, 3) Michael Balzer aus Willcrsdorf, 4) Peter Eckel aus Ellershausen, 5) Johann Heinrich Hesse aus Gemünden, 6) Georg Heinzer aus Gemünden, 7) Ludwig Wilhelm Brand aus Rosenthal, 8) Herrmann Grünewald aus Halgehausen, und 9) Andreas Paar aus Löhl- bach, werden hiermit aufgefordert, sich binnen 3, beziehungsweise 6 Monaten, bei Vermeidung der rm §. 111 des Rekrutirungsgesetzes angedrohten Strafe bei der unterzeichneten Behörde zu melden, um ihrer Militärpflicht Genüge zu leisten. Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden ersucht, die vorgenannten Ungehorsamen im Betretungsfal-
le verhaften und anher abliefern zu lassen. Fran- kenberg den 19. Febr. 1835.
Kurfürstlich Hess Kreisamt Hiers. Benning.
9. Die bei der diesjährigen Rekrurenaushebung nicht erschienenen Militärpflichtigen, als: 1) Martin Künftig aus Fritzlar, 2) Andreas Naumann aus Geismac, 3) Konrad Mustert aus Großenenglis, 4) Johann Dietrich Bernhard aus Niedenstein, 5) Johann George Erdmann von das., 6) Henrich Weber aus Jesberg, 7) Aron Mentel aus Nie- dernurff, werden hierdurch öffentlich aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, und bezüglich 6 Monaten dahier, bei Vermeidung der in dem §. 111 des Rekrutirungsgesetzes vom 25. Okt. v. J. auf das Austreten gesetzten Strafen von — einhundert Thaler — oder in Ermangelung von Vermögen- von sechsmonatlicher Freiheitsstrafe und sonstigen gesetzlichem Nachtheile persönlich zu erscheinen, und ihrer Militärpflicht zu genügen. Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die ebengenannten Ungehorsamen im Betrecungsfalle verhaften, und an das unterzeichnete KrciSamt abliefern zu lassen. Fritzlar am, 18. Febr. 1835.
Kurhess Kreisamt. Der Landrath des Kreises. Reichard.
10- Zum öffentlichen Verkauf der bei der hiesigen Leih- bank versetzten und verfallenen Pfänder ist Termin auf den 6. April dieses Jahrs und folgende Tage anberaumt. Alle von dem 1. März 1834 an, bis zum 31. August 1834 eingelegten und die bis den 1., beziehungsweise den 31‘ . März dieses Jahrs verlängerten Pfänder (wie solches die Leih- zettel ohnehin ausweisen) müssen, wenn sie nicht mit zur Verganthung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schluß des Monats März dieses Jahrs, weil alsdann die Bankobücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrie- ben seyn. Bei Kleidern, wollenen Waaren und andern verweslichen Mobilien, bei welchen der Vorschuß nach der Lombardsordnung nur auf 6 Monate geschiehet, finbrt keine weitere Umschreibung Statt. Zugleich wird die bereits im Jahr 1834 getroffene Anordnung, wonach während der Umschreibzeit die Schreibstube des Leihhauses auch am Nachmittag des Mittwochs und Samstags geöffnet wird, hierdurch wiederholt bekannt gemacht. 'Hanau den 16. Febr. 1835.
Kurhessische Leihbankdirektion.
Erledigung von Schullehterst^len.
1. Durch die Pensionirung des Schullehrers Müller zu Altengronau ist die dasige Schulstelle erledigt, welches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Bewerbet um
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