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schlich erfordern, bis zum 30. Juni 1835 zu besor­gen. Bis dahin sind die vermöge der Gemeindeord- nung nöthigen Wahlen zu vollenden, so daß die in Folge derselben gewählten Personen spätestens mit dem 1. Suli 1835 in Wirksamkeit treten. Würde jedoch das Wahlgeschäft bis zu diesem Zeitpunkte nicht überall haben vollendet werden können, so soll aus­nahmsweise die Leitung desselben auch nach denn er­wähnten Termine noch den bisherigen Gemeindebe­amten obliegen. ,

Die einstweiligen Ortsvorstände haben, soweit die­ses nicht bereits geschehen ist, die, Wahlen der neuen Gemeindebehörden unverweilt einzuleitett und in thunlichst kurzer Frist vollführen zulassen, und wer­den wegen jedes deßhalbigen Verzugs insbesondere für verantwortlich erklärt. Auch wird den betreffen­den Behörden. zur besonderen Pflicht gemacht, alle auf die Wahlen und den Dienstantritt der neuen Gemeindebehörden bezüglichen Geschäfte mit vorzugs- weiser Beförderung vorzunehmen.,

Die nach diesem Gesetz den bei der Verkündigung der Gemeindeordnung vorhanden gewesenen Gemein­debeamten wieder zukommende Eigenschaft als solche, soll, rücksichtlich der von ihnen etwa inzwischen hin­sichtlich der Gemeindeverwaltung vorgenommenen Handlungen, als denselben jvon dem Anfänge dieses Jahrs an beigelegt, betrachtet werden.

Die Behörden und Alle, die es sonst angehet, ha­ben sich danach gebührend zu achten.

Urkundlich Unserer höchsteigenhä'ndigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cas- sel am 10. Februar 1835.

Friedrich Wilhelm, (St. S.)

vr. Hassenpflug.

Allgemeine Verfügungen und Pekanutma« chungen der Oberbehörden.

1. .. Durch das Ableben des Phpsikus Dr. Hubenthal ist das Physikat Netra und Bischhausen erledigt worden. — Gehörig qualisizirte Kompetenten kön­nen deßhalb um diese Stelle binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde sich melden. Cassel am 24. Januar 1835.

Kurfürstliche Regierung daselbst. Pfeiffer.

2. Durch das Ableben des bisherigen.Pfarrers in Preun- aesheim ist die. dasige Pfarrstelle erledigt worden, welches mit dem Anfugen, daß Bewerbungsgesu­che um diese Stelle binnen sechs Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird. Hanau den 10- Febr. 1835.

Kürhess. evangel, Konsistorium.

■ H a n fre i n., .

Spangenberg.

3. Zufolge einer Anzeige der Filiallandessibulden- kasse zu Hanau ist eine' bedeutende Anzahl der, zur Rückzckhlung am 31. Dez. v..J. verloosten Ha- nauer Landesobligationen bis ietzt noch. nicht zur Empsangnahme der betreffenden Kapitalbeträge prä- sentirt worden. Wir sehen uns daher veranlaßt, unter Bezugnahme auf unsere in den Nrn. 40 und 41 des Wochenblatts für die Provinz Hanau ab- gedruckte Bekanntmachung vom 22. Sept. v. I., die Betheiligten nochmals zur alsbaldigen Em­psangnahme der fraglichen Gelder aufzufordern, mit dem wiederholten Bemerken, daß eine weitere Ver­zinsung derselben als bis Ende vorigen Jahres in keinem Falle Statt findet, und daß diejenigen Ka­pitalbeträge , welche bis Ende April d. J. nicht werden erhoben werden, zum gerichtlichen Deposi­tum abgeliefert werden sollen. Cassel den 2. Febr. 1835. .

Die Direktion des Staatsschatzes:

Schotten. Wö'h ler. v. Baumbach, vt- Koch.

4. Der im Jahre 1792 allhier verstorbene Super­intendent und Konsistorialrath Schiede hat in sei­nem Testament vom 3. März 1786 ein Kapital von 9000 fl. ausgesetzt, um davon 4 Bencsizien zu 75 fl. auf 4 Jahre fleißigen, besonders Theologie Studirenden, vorzugsweise aus seiner Familie zu verwilligen, und auch den Ueberschuß zur Unter­stützung dieser Art zu verwenden. Durch widrige Verhältnisse und besonders durch einen langwieri­gen Rechtsstreit ist bisher die .Ausführung Aeser milden Stiftung verhindert worden. Nachdem im ” vorigen Jahre jener Rechtsstreit zum Vortheil der Stiftung entschieden und das angegriffene Stif­tungskapital wieder ergänzt worden, so sind wir im Stande, den Willen des wohlthätigen Stifters auszuführen, haben dies für 1834 bereits gethan, und machen solches öffentlich bekannt, damit dieje­nigen , welche darauf Anspruch machen zu • können glauben, sich wegen der Bencsizien. und Unterstüz- zung für 1835 sich bei Anfang des Sommerhalb- jahres bei uns melden. Hanau am 10. Febr. 183ö

. Kurheff. ev. Konsistorium. Haustein.

vt. Spangenberg.

5. Nachdem in Gemäßheft der VorschM,M §. 22 des Ediktsvom 29. Mai 1833 zur standesherrlichen Aufsicht in K i r ch e n - und S ch u l- .sachen von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Bir- stein in Birstein und, von Sr. Erlaucht dem Grafen zu.Wächtersbach in Wächters!) ach, Un­terkonsistorien eingerichtet worden, auch die deßhalbige hohe landesherrliche Bestätigung erfolgt ist, und die gesetzliche Verpflichtung und Konsti- tuirung dieser Behörden am 22. v. M. Statt ge­funden hat, so wird solches hierdurch zur öffemli-