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Polizeiliche NachrichLe n.
Hätt au, am 12. Februar 1835.
Nr. 7.
Bekanntmachungen.
89. Honau. Nach der Verordnung vom 28. September 1802, ist das Einfängen der Nachtigallen bei Zehn Thaler Strafe verboten, jeder Besitzer einer, wenn auch im Auslande gefangenen, Nachtigall aber schuldig, dafür jährlich einen Dukaten an die frommen Stiftungen des Ortes zu zahlen, und außerdem den Verkäufer uamhaft zu machen.
Da in neuester Zeit diese Verordnung vielfältig übertreten und über das Wegfangen der Nachti- aallen Klage geführt wird, sp werden die darüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften, in Gemaßheit eines Beschlusses kurfürstlicher Regierung hierselbst _ vom 19. v. M., hierdurch in Erinnerung gebracht, und zugleich bekannt gemacht, daß im Laufe der nächsten Monate in hiesiger Stadt die Listen über die gehalten werdenden Nachtigallen , Behufs der Erhebung der dem hiesigen Waisenhaus« überwiesenen Abgabe und Ermittelung der Einfänger, ausgenommen werden sollen. Hanau, am 4. Februar 1835.
AuS kurfürstl. Pvlizeikommission. vt R«uß.
90. Velnhaufen. Donnerstag den 5. März d. J., Morgens 10 Uhr, soll die Benutzung der ausschließlichen Berechtigung zum Wagenschmeer- Handel im Amte Wächteröbach auf drei Jahre pachtweise dahier ausgeboten werden, und werden Pachtliebhaber hiermit aufgeforbert, sich im an# teraumten Termine im Geschäftslokale des hiesigen kurfürstlichen KreiSamteS einzufinden. .Geln- Haufen, den 4. Februar 1835.
Kurfürstl. Polizeikommission. Klingelhöfer.
41 Hanau. Nach beigebrachten Bescheinigungen hat der Mineralwasserhändler Wilhelm "Reul dahier seit dem 6. d. MonatS:
*) 100 Stück Kruge Geilnauer, b) 360 Stück Krüge Selterser, und
e) 348 Stück Krüge Schwalheimer Mineralwasser eingebracht.
Hanau, den 10. Februar 1835.
AuS kurfürstl. Polizeidirektion.
Vergehen und Verbrechen.
92. Cafscl. Entwendete Gegenstände:
Zwei silberne Eßlöffel mit der Easseler Probe und I. II. H. auf der Vorderseite, und den 21. Juni 1814, punktirt auf der Rückseite gezeichnet.
Alle zur Entdeckung führende Spuren sind b«» hier anzuzeigen. Cassel, am 2. Februar 1835.
Aus kurfürstl. Residenzpolizeidirektton.
Oeffentliche Vorladungen.
93. Raboldsha usen. Der Soldat bei dem Regimente Landgraf Karl Seckel Mai auS Naboldöhausen, welcher wegen Beleidigung seiner Stiefmutter dahier in Untersuchung befangen, hat sich von hier entfernt, ohne daß sein derma- liger Aufenthaltsort ermittelt worden ist. Derselbe wird hierdurch bei Meldung steckbrieflicher Verfolgung öffentlich vorgeladen, sich binnen 3 Wochen zum Zwecke seiner Vernehmung dahier -zu sistiren. Raboldehausen, am 11. Januar 1835.
Kurf. Justizamr. Schüßle r. vt. Wenning.
94. Burghaun.. Die Militärpflichtigen:
1) Johannes Billerbeck von Wetzlos, 2) Jakob Zimmermann von Burg- Haun,
3) David Wittgenstein zu Langen- schwarz,
4) Adam Stuckhardt von Wehrda,
5) Amschel Hecht zu Langenschwarz, und
6) Konrad Schmidt von Rothenkirchen, deren dermalige Aufenthaltsorte unbekannt sind, werden aufgefordert, sich binnen sechs Wochen zur Anhörung des gegen sie von kurfürstlichem Obergericht« der Provinz Fulda, wegen Aus- tretenS ergangen«» Urtheils, dahier zu sistiren, widrigenfalls steckbrieflich verfolgt zu werden. Burghaun, am 2. Januar 1835.
Kurf. Hess. Justizamt.
Gilles