Kurfürstliche Ernen nun gen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruher:
den Bataillonsarzt Ditzel, vom Jägerbataillon zum Regimentsarzt im Leibgarderegiment, — sowie den Bataillonsarzt S ch e e r der Artillerie zum überzähligen Regimentsarzt, — und hen überzähligen Ba- taillonsarzt Fiorino, Regiments Landgraf Karl, zum wirklichen Bataillonsarzt im Jägerbataillon zu krnennen. ____________
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
dem bisher in der Artillerie gestandenen Batterie- wundarzr Scheffer, unter huldreichster Verleihung des Charakters als Bataillonsarzt, zum Leibregiment, und dagegen
den Kompagniewundarzt 1. Klasse, Range, vom Leibregiment zur Artillerie als Batteriewundarzt zu versetzen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem königl. preußischen geheimen Hofrathe Stein- bach in Berlin das Ritterkreuz deS Hausordens vom Svldnen Löwen gnädigst verliehen.
Gesetzgebung.
enthÄt^ ^ 1 d^ Gesetzblattes von diesem Jahr
Aiisschreibcn der Ministerien der Finanzen und der Justiz, vom 8. Januar 1835, betreffend die Er
neuerung der Uebereinkunft mit dem Fürstenthume Waldeck, wegen Bestrafung der Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feldfrevel.
Verordnung vom 21. Januar 1835, weitere Vorschriften zur Vollziehung des Gesetzes vom 27. Oktober 1834, wegen Beförderung des Leinengewerbes enthaltend.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmä* chungen der Oberbehörden.
1. Die eingetretene Erledigung der Rentereidiener- stellr zu Dorheim wird, der Vorschrift gemäß, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Eassel, am 24. Jan. 1835.
Kurs. Obersinanzkammer.
2. Für die Lieferung der Fourage zum Unterhalt der Militärdienstpferde dahier, zu Hofgeismar und Grebenstein, in dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Dez. d. I. ist nach dem Schlüsse des am 20. d. M. dieferhalb abgehaltenen Lizitationstermins noch eine geringere Forderung abgegeben worden. Es wird deßhalb zum nochmaligen ÄuSgebot dieser Fouragelieferung an den Mindestfordernden ein anderer Lizitalionstermin auf Dienstag den 10. Febr. d. I., Vormittags 11 Uhr, in das Geschäftslokai der unterzeichneten Behörde anberaumt, und werden Lieferungslustige hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß dieser Termin jedenfalls der letzte seyn werde, und etwaige fernere Nachgebote durch-