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Ha na«. Donnerstag, den 22. Januar 18 3 5.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma« chungen der Oberbehörden.

1. Die durch die Pensionirung des Pfarrers in Mit­telbuchen daselbst erledigte Pfarrei soll unter der Bedingung einer jährlichen Abgabe von 300 fl., entweder in baarem Gelde oder in Naturalien auS dem Pfarreieinkommen anderweit besetzt werden, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesu­che um diese Stelle binnen 6 Wochen dahier eins zureichen sind, hiermit zm öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 30. Dez. 1834.

Kurhess. ev. Konsistorium^. Haustein.

vt. Spangenberg.,

2. Zur anderweiten neun - oder zwölfjährigen Ver­pachtung des am 1. April d. I. pachtlos werden­den Domänenguts Wolkersdorf, im Rentereibezirk Frankenberg, welches, außer den vorhandenen, und durch die Anlage einer neuen Branntweinbrenne­rei, nebst Maststall und Schmiede vervollständigt «erdenden Wohn - und Oekonomirgebäuden, aus ungefähr 437 Acker, 10 z R. Land, 363 Acker, 254 R. Wiesen, 14 $ Acker, 5 R. Garten , und 1V Acker Teiche besteht, und wobei eine Mühle befindlich ist, soll bei dem inmittelst erfolgten Nach- gebote ein nochmaliger, und zwar dritter öffentli­cher Steigerungstermin Mittwoch den 14. d. M., Vormittags um 10 Uhr, hier aus, der Oberfinanz- kammer abgehalten werden. Pachtkompetenten ha­ben sich daher an dem genannten Tage und zur bestimmten Stunde in dem Lokale der Oberfinanz-

lammet hierselbst einzufinden, über ihre öko­nomischen Kenntnisse und Vermögensverhältnisse vollständige ' obrigkeitliche Zeugnisse, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzule- gcn, und sodann, nach vorgängiger Vernehmung der, Pachtbedingungen, welche auch schon vor dem Termine« bei dem Domänenrath Heister hierselbst eingesehen werden können, ihre Gebote zu Proto­koll zu geben. Cassel am 3. Januar 1835.

Kurfürst!. Oberfinanzkammer.

3. Alle diejenigen, welche für eine im Jahr 1834 gemachte Lieferung oder Arbeit, oder aus einem andern Grunde Forderungen an der Kriegskasse und deren Unterkaffen, namentlich den Zeughaus-, Gouvernements-, Lazareth-, Kasernen- ic. Kassen, zu machen haben, werden hiermit in Gemäßheit der allerhöchsten Verordnung vom 23. Juni 1801 auf- gefordert, solche unter Beifügung der gehörig be­legten Rechnungen spätestens bis zum 30. d. M. bei den betreffenden ^Behörden so gewiß zu liqui- diren, als sonst darauf später keine Rücksicht ge. nommen werden kann. Cassel am 5. Jan. 1835.

Kurf. Kriegsministerium Abtheilung für Militärökonomie.

4. Der Regierungsprobaturgehülfe Paar hierselbst ist von dem Anfänge des kommenden Jahres an mit der Versetzung der Stelle des Rechnungsfüh­rers der hiesigen Landschulkasse bis auf anderweite Verfügung beauftragt worden. Cassel am 31. Dez. 1834. Ä . ,

Kurfürst!. Regierung das Pfeiffer.