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Hanau. Donnerstag, den r. Januar 18 3 5.

Kurfürstliche Ernennungen.'

gZ Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst ge.uhet:

den bisherigen interimistischen Bataillonskomman­deur Major Griebe, vom Leibgardercgiment, zum wirklichen Bataillonskommandeur im Leibregiment;

den etatmäßigen StaabsoMier im Leibgarderegi- ment, Major v. Urff, zum Bataillonskommandeur, und , .

den bisher jm Schützenbataillon gestandenen Kapi­tän d'Orville zum Major und etatmäßigen Staabs- offizier im Leibgarderegiment, zu ernennen;

den Kapitän Müller, Regiments vakant Prinz von Solms, zum Regiment Landgraf Karl zu transferi- ren, dagegen

den Premierlieutenant Otto vom Regimertt Land, gras Karl zum Kapitän im Regiment vakant Prinz v. Solms, und

die Sckondlieutenants v. Sodenstern und Kerften, vom Regiment Landgraf Karl, zu Preinicrlieutenauts, Ersteren "im Regiment vakant Prinz von Solms, und Ltztecen im Schützenbataillon; sowie

den Sekondlieutenant v. Sturmfeder, Regiments va­kant Prinz von Solms, zum Premierlieutenant in die­sem Regiment, zu befördern.

Se. _ Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Kapitän Schlarbaum vom Jä­ger- zum Schützenbataillon zu transferiren.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben den

bisher in der Hofküche ausgestellten Aidekoch Fischer nunmehr zum Hoflüchenskribenten gnädigst zu ernen­nen geruhet.

Sc. Hoheit der Kurprinz und Mitregenr haben dem könrgl. preuß. Oberst und Kommandeur des 7. Uhlanenregiments, von Kurssel, das Kommandeur­kreuz 2r Klasse des HauSordens vom goldnen Löweir, und dem königl. baier. Gehcimenrathc und Leibarzt Ihrer Majestät der Königin Dr. von Walther, das Ritterkreuz desselben Ordens gnädigst verliehen.

Allgemeüre Verfügungen und Bekanntma­chungen der Dörbchordeu.

1. Durch die Versetzung des zweiten Pfarrers in Weber ist diese Pfarrstelle dermalen erledigt, wel­ches mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um dieselbe binnen 6 Wochen dahier einzureichen find, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 16. Dez. 1834.

Kurhcss. coangeL Konsistorium. Häufte in.

vt. Spangcnberg.

2. In Gemäßheit des §. 27 der Deposiienordnung vom 29. Sept. 1823 werden hierdurch alle diejeni­gen, welche dem in den Ruhestand versetzten Ju- stizbcamten Heßler in Schwarzenfels, in seiner Ei­genschaft als Amtsdepositar, Gelder oder gctdwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben, und den ord­nungsmäßigen Hinterlegungsschein, oder, im Falle