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WoHeußlatt

Hanau. Donnerstag, den 16. Oktober 1834.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht: den Kapitän Lagisse vom Leibregi- ment, auf sein Nachsuchen, in den Ruhestand zu versetzen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht: den Sekondlieutenant Oden vom Leibregiment zur Artillerie zu versetzen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem geheimen Obermedizinalrathe, Dr. Waldmann, das Ritterkreuz des Hausordens vom goldnen Löwen gnädigst verliehen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem Bauaufseher Lehmkuhl zu Nenndorf, in Rück­sicht der sechszigjährigen, dem Staate treugeleisteten Dienste desselben, das silberne Verdienstkreuz gnädigst verliehen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst"geruht: dem Sekretar Wiederhold bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten das PrädikatHosrath", und

dem Archivar Wipprecht bei der Ministerialbuchhal- terei das Prädikat:Rechnungsrath", beiden mit dem Range in der sechsten Klasse der Rangordnung, bei- zulegen.

. Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

dem Oberbuchhalter Friedrich Wilhelm Schulz, vom Kriegsministerium, das Prädikat:Kriegsrath" mit dem Range in der sechsten Klaffe der Rangord­nung zu verleihen.

Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben ' den Hofintendanten Justus Zaun nunmehr zum Oberhofintendanten, mit dem Range in der sechsten Klasse der Rangordnung, huldreichst zu ernennen ge­ruhet.

Allgemeine Verfügungen und Bekauntma- chmlgen der Oberbehörden.

1. Das Domänengut Wolkersdorf im Rentereibezirk Frankenberg, welches am 1. April 1835 pachtlos wird, eine Stunde von Frankenberg und 14 Stun­de von Ernsthausen entfernt ist, und bisher aus ungefähr 437 4 Acker, 10 4 R. Land, 363 Acker, 25 4 R. Wiesen, und 14 Z Acker, 5 R. Garten be­stand, auch die nöthigen Wohn- und Oekonomie- gebäude, die sich in gutem baulichem Stande be­finden, enthält, soll, jedoch ohne die bei Schreufa liegenden Wiesen, von beiläufig 108 Acker und oh­ne den sogenannten Steinacker von circa 9 1 Acker, welche diesmal keinen Gegenstand der Verpachtung bilden, vom 1. April-1835 an, auf 9-oder 12 Jah­re anderweit verpachtet, und zu diesem Zwecke al­ternativ mit und ohne Zusicherung des gesetzlichen Erlasses bei Feldschaden an den Meistbietenden öf­fentlich ausgeboten werden. Dieses Ausgebot wird Dienstag den 4. November d. I., Vormittags 10