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Wochenblatt für die Provinz Hnnnn.

Hanau. Donnerstag/ den 11. September 1834.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den «Ranglisten Geisler bei der Finanzkammer all- hier in gleicher Eigenschaft zum Dbersteuerkollegium zu versetzen;

dem zum Posterpeditor in Neühof vorgeschlagenen Oekonomen Georg Hambach daselbst, unter Beile­gung des PrädikatsPostverwalter" die Bestätigung zu ertheilen, und

den Holzmagazinsverwalter Bödicker allhier in den Ruhestand zu versetzen.

Gesetzgebung.

WVW

Die Nr. XIV des Gesetzblattes von diesem Jahr enthält:

Gesetz vom 25. August 1834, die Forstwittwen - und Waisenanstalten betreffend.

Gesetz vom 28. August 1834, über die Aufhebung der Branntweintaren.

Gesetz vom 28" August 1834, die Verkoppelung der Grundstücke betreffend.

Gesetz

vom 25. August 1834,

die Forstwittwen- und Waisenanstalt be« treffen d.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kurprinz und Mitte­gent von Hessen re. re.

erlassen, nach Anhörung Unseres Gesammtstaats- ministeriums und mit Zustimmung der getreuen Land­stände , folgendes Gesetz.

§. 1.

In die, durch das Ausschreiben des Finanzmini­steriums vom 19. August 1822 errichtete, Forst­wittwen- und Warsenanstalt sind vom heu­tigen Tage an, Aufnahmen nicht weiter zulässig.

§ 2.

Alle Verbindlichkeiten, welche der bemerkten An­stalt gegen die bereits eingetretenen Personen, in Gemäßheitder, dem angezogenen Ministerialausschrei- ben beigefügten, Bestimmungen obliegen, sollen un­verkürzt erfüllt werden. Zu dem Ende wird, soweit zur Bestreitung der Ausgaben

1) die Beiträge der dermaligen Theilhaber, und

2) die Zinsen von den, der Anstalt zustehenden, Kapitalien, sowie die Kapitalien selbst nicht voll­ständig zureichen, aus der Staatskasse der erforder­liche Zuschuß nach dem Bedarf Statt finden.

§. 3.

Unterstützungen für Holzhauer und deren-Wittwen