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Wochenblatt

für die

Provinz H a n n u.

Hanau. Donnerstag, den 10. Juli 1834.

Kurf^nungen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben dem zum Landsyndikus gewählten Rcgierungsaffessor Dirks zu Fulda die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen gnädigst geruhet.

Allgemeine Verfügnngen und Bekanntmg- chungen der Oberbchörden.

1. Man wünscht die Gewerbsamkeit der Stadt Karls- Hafen an der Weser zu erweitern, und namentlich der arbeitenden Klasse daselbst mehr Beschäftigung darzubieten, als der Betrieb der dasigen kleinen Staatssaline zu gewähren vermag, und ist deßhalb geneigt, die Gebäulichkeiten und Wasserkräfte die­ser Saline in dem Falle zu veräußern, wenn die­selben von Privaten mit hinreichendem Kapitale und Kenntnissen zu anderem, umfangreicherem und> kräftigem Gewerbsbetriebe verwendet werden kön­nen. Unternehmer werden daher hierdurch eingela- den, ihre deßhalbigen Erklärungen binnen zwei Monaten von jetzt an bei der unterzeichneten Be­hörde zur Prüfung und im Falle der Annehmbar­keit zur weiteren Berhandlung einzugeben. Für diejenigen, welche noch nicht ortskundig sind, wird hier bemerkt, daß die Lage Karlshafens an der- Weser, und an einer sehr guten, nach Cassel, A- rolsen und Paderborn führenden Landstraße, sowie an der, Straße über Pyrmont nach Rinteln, deren ununterbrochene Lauf auf dem linken Weserufer

jetzt in baulicher Ausführung ist, die Beziehung von Materialien und die Versendung der Waaren ausnehmend begünstigt, daß did Anwesenheit deS kurfürstlichen Hauptzollamts am Orte die Verkehrs- acschäfte,, insoweit eine Versteuerung oder sonstige steuerliche Behandlung dabei verkommt, erleichtert; daß es-an gutem Brenu-, Bau- und Werkholze nicht mangelt, und daß nicht nur Karlshafen selbst, sondern auch die nahe liegenden Ortschaften eine reichliche Anzahl kräftiger Arbeiter und Fuhr­leute enthält, die mit billigem Lohne zufrieden sind. Cassel am 12. Juni 1834.

Aus kurf. Oberberg- und Salzwerksdirektion. Kunckell.

2. Demnach von dem, mit Zustimmung der Land­stände, aus Verfügung kurfürstlichen Finanzmini­steriums , von 1830 anfangend, zu leistenden Bei­träge an Gensdarmeriesteuer von jährlich 1142 Rtl. 4 gGr. für die Provinz Fulda, mit Einschluß des Amts Salmünster, Gerichtes Romsthal, und der O>rte Sannerz, Weiperz und Herolz, ein doppelter Jahresbetrag für 1831 und 1832 früher ausgeschrie­ben und erhoben worden ist, so wird nunmehr we­gen des Gensdarmeriesteuerbeitrags. für das Jahr 1833 und die ersten sechs Monate des laufenden Jahrs eine und eine halbe Anlage mit dem Be­merken ausgeschrieben, daß die nöthigen Weisun­gen wegen der in bisheriger Weise, nach Anleitung der diesjährigen Steuerheverollen, durch die Steu- eruntereinnehmer zu bewirkenden Erhebung an die betreffenden Rentereien ergangen sind, wonach sich