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Wochenblatt

Hanau. Donnerstag, den 26. Juni 1834.

Kurfürstliche Ernennungen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Finanzkammerräthen von Baumbach, Cons- bruch, Riehl, Fulda, Gschwind und Bechtel zu Cas- sel, den Finanzkammerräthen Klauhold, von Lützow und Wiederhold allhier, neben Bersetzung des Erste­ren zur Oberfinanzkammer zu Cassel, das Prädikat: Oberfinanzrath", den Finanzkammerassessoren Wic- derhold und von Heppe zu Cassel das Prädikat: Obersinanzassessor",

den Obersteuerräthen Kersting, Carvacchi und Rom- mel zu Cassel das Prädikat:Oberfinanzrath", mit dem Range in der vierten Klasse der Rangordnung und

dem Salinenkontrolleur Feist in Soeben das Prä-, dikat: Salineninspektor" zu ertheilen.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:

den Deputirten des Oberforstkollegiums für die Provinzen Hanau und Fulda, Oberforstmeister von Witzleben allhier, zum Mitgliede des gedachten Ober­forstkollegiums zu ernennen;

dem Assessor, Sekretar von Schwertzell bei der Ober­zolldirektion die Bezeichnung:Obersinanzassessor", beizulegen;

den zum Postexpeditor in Morschen vorgeschlagenen vormaligen Kreisphysikus Dr. Witting zu Spangen­berg, unter Verleihung des Prädikats:Postmeister", zu bestätigen, und

dem Kammerrathe Osius bei der Finanzkammer zu Hanau, mit Beibehaltung seiner Dienstverrichtungen als Probaturvorstand und Gegenschreiber, unter Bei­legung des Prädikats:Finanzrath", Sitz und Stim­me bei besagter Finanzkammer zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen und Bekanntma­chungen der Oderbehörden.

1. D,ie Amtswundarztstelle zu Rodenberg ist gegen­wärtig erledigt. Geeignete Kompetenten können daher binnen vier Wochen um dieselbe bei der un­terzeichneten Behörde sich bewerben. Cassel am 24. Mai 1834.

Kurfürstl. Regierung der Provinz Niederhessen. Hassenpflug.

vt. Wegner.

2. Das oberhalb Rumpenheim am Mainfluß gele­gene Schloß Seiner hochfürstlichen Durchlaucht des Landgrafen Friedrich von Hessen, hat durch höchste Genehmigung die Benennung

Friedrichsanlage" erhalten, welches andurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird. Hanau den 9. Juni 1834.

Kurfürst!. Regierung der Provinz Hanau. H a n st £> n.

vt. Schunck.

3. Nachdem von dem, mit Zustimmung der Land­stände , auf Verfügung kurfürstlichen Finanzmini­steriums, von 1831 anfangend, zu leistenden Bei-