Wochenblatt
Hanau. — Donnerstag, den 26. Juni 1834.
Kurfürstliche Ernennungen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Finanzkammerräthen von Baumbach, Cons- bruch, Riehl, Fulda, Gschwind und Bechtel zu Cas- sel, den Finanzkammerräthen Klauhold, von Lützow und Wiederhold allhier, neben Bersetzung des Ersteren zur Oberfinanzkammer zu Cassel, das Prädikat: „Oberfinanzrath", den Finanzkammerassessoren Wic- derhold und von Heppe zu Cassel das Prädikat: „Obersinanzassessor",
den Obersteuerräthen Kersting, Carvacchi und Rom- mel zu Cassel das Prädikat: „Oberfinanzrath", mit dem Range in der vierten Klasse der Rangordnung und
dem Salinenkontrolleur Feist in Soeben das Prä-, dikat: „ Salineninspektor" zu ertheilen.
Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den Deputirten des Oberforstkollegiums für die Provinzen Hanau und Fulda, Oberforstmeister von Witzleben allhier, zum Mitgliede des gedachten Oberforstkollegiums zu ernennen;
dem Assessor, Sekretar von Schwertzell bei der Oberzolldirektion die Bezeichnung: „Obersinanzassessor", beizulegen;
den zum Postexpeditor in Morschen vorgeschlagenen vormaligen Kreisphysikus Dr. Witting zu Spangenberg, unter Verleihung des Prädikats: „Postmeister", zu bestätigen, und
dem Kammerrathe Osius bei der Finanzkammer zu Hanau, mit Beibehaltung seiner Dienstverrichtungen als Probaturvorstand und Gegenschreiber, unter Beilegung des Prädikats: „Finanzrath", Sitz und Stimme bei besagter Finanzkammer zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen und Bekanntmachungen der Oderbehörden.
1. D,ie Amtswundarztstelle zu Rodenberg ist gegenwärtig erledigt. Geeignete Kompetenten können daher binnen vier Wochen um dieselbe bei der unterzeichneten Behörde sich bewerben. Cassel am 24. Mai 1834.
Kurfürstl. Regierung der Provinz Niederhessen. Hassenpflug.
vt. Wegner.
2. Das oberhalb Rumpenheim am Mainfluß gelegene Schloß Seiner hochfürstlichen Durchlaucht des Landgrafen Friedrich von Hessen, hat durch höchste Genehmigung die Benennung
„Friedrichsanlage" erhalten, welches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau den 9. Juni 1834.
Kurfürst!. Regierung der Provinz Hanau. H a n st £> n.
vt. Schunck.
3. Nachdem von dem, mit Zustimmung der Landstände , auf Verfügung kurfürstlichen Finanzministeriums, von 1831 anfangend, zu leistenden Bei-