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6gten steuerpflichtigen Grundbesitzer zu achten ha­ben. Hanau den 3. Juni 1834. Kurfürst!. Finanzkammer.

S ch l e r e t h.

vt. Ebert.

5. Die nachstehende Eintheilung der Oberförstereien und Forstreviere der Forstinspektion Hanau, welche durch höchsten, von kurfürstlichem Finanzministeri­um mitgetheilten Beschluß vom 26. v. M. gnädigst genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eafsel am 9. Juni 1834.

Kurs Oberforstkollegium.

H artig.

vt. Jäger.

H Oberförsterei Niederrodenbach.

1) Forstrevier Bergen. .

2) - Bruchköbel mit dem Forstreviere Lam- boibrücke.

3) $ Großkrotzenburg.

4) » Horbach.

5) * Naumburg.

6) * Wolfgang.

b) Oberförsterei Salmünster.

Hat in der seitherigen Eintheilung der Forstreviere keine Aenderung erlitten.

c) Oberförsterei Sterbfritz.

f) Forstrevier Altengronau.

2) - Heubach.

' 3) » Hintersteinan mit einem Theile des Sannerzer Forstes.

4) * Marjoß.

5) - Mittelsinn.

6) » Oberzell.

7) » Sterbfritz mit einem Theile des San­nerzer Forstes.

Besondere Bekanntmachungen der Verwal- tungs- und Finanzdehörden.

t Die Erhebung der Beiträge zur Tilgung des Nestes der städtischen Kriegsschuld und des um ein Drittheil verminderten Beitrags der Stadt Hanau zur Aversionassumme wegen der indirekten Steuern von den Jahren 1830 und 1831, nach der hierü­ber ausgestellten, schon früher zur öffentlichen Kennt­niß gebrachten, theilweise näher festgestellten Re- partitionsliste, nimmt für das zweite Quartal lau­fenden Jahres, in dem nächsten Monat ihren An­fang , und wird, bis zur völligen Tilgung der ge­dachten Schuld, von Quartal zu Quartal bewirkt werden. Die Kommissionsmitglieder Herr Etienne Gärtner und Herr Anton Waltz,' haben, ersterer die Kasse und Rechnungsführung, letzterer die Kon­trolle , und zwar zur Erleichterung der beitrags­pflichtigen hiesigen Einwohner unentgeldlich über­nommen. Zum Untererheber ist der Bergan- thungsschätzeradjunkt Ncidig bestellt worden. Wir

bringen dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß alle, die fragliche Angelegenheit > betreffende Anträge in der Stadtschreiberei zu Pro­tokoll zu erklären, oder schriftlich daselbst abzugeben sind. Hanau den 30. Mai 1834.

Die Schu!denti!gungskommission. Eberhard.

vt. Erni.

2. Da die Gefahr der Ansteckung von Menschenblattern uns viel näher ist, als die meisten hiesigen Einwoh­ner wissen > und diese scheußliche Krankheit, welche häufig tödtet, häufig mancherlei lebenslängliche Ver­stümmelungen und Entstellungen zur Folge hat, von der steigenden Hitze begünstigt, einen immer . bösartigern Karakter anzunehmen droht; so halte ich es für meine Pflicht, meine Mitbürger von dieser bevorstehenden Gefahr noch vor Ablauf des günsti­gen Zeitpunktes, in welchem allein ihnen die Mit­tel zur sicheren Abwendung derselben noch zu Ge­bot stehen, in Kenntniß zu setzen. Dieser verhee­renden Seuche sind seit einigen Wochen in unserm Lande viele Kinder und selbst Erwachsene, welche leicht­sinnigerweise die Impfung vernachlässigt hatten, als Opfer gefallen. Da nun einzig und allein in der Impfung Sicherstellung gegen diesen Feind der Gesundheit und Schönheit zu finden ist, so muß sich Jeder seines eigenen und des allgemeinen Be­stens halber für verbunden halten, durch Ergrei­fung des untrüglichen Schutzmittels gegen diese pestartige Krankheit das Seinige zur Beschränkung und Erstickung derselben aus allen Kräften beizu- tragen. Sollten deßhalb frühere Impfungen nicht vollkommen regelmäßig verlaufen seyn, und tn dieser Beziehung Bedenklichkeit und Zweifel ob­walten, so muß hiermit der dringend-ernste Rath ertheilt werden, diese kleine Operation, welche bis jetzt Millionen von Menschen das Leben und die Schönheit erhielt, ohne allen Zeitverlust zu wieder­holen, welches jetzt um so weniger Schwierig­keit findet, als durch die gegenwärtige öffentliche Impfung ein hinlänglicher Borrath von Schutzblat- ternstoff vorhanden ist. Hanau den 3. Juni 1834 Dr. Osius, Städtphysikus.

3. Folgende , dem Staat gehörige, auf dem soge­nannten Bruch gelegene Wiesen:

1) 1 B. 35 R. am untersten Brückenweg;

2) 2 M. 2 B. die sogenannte Edelsheinnsche Wiese;

3) 8 M. 15 R. die sogenannte Läckerhaube;

4) 3 M, 2 B. 19 R. die Häuserssche Wiese;

5) 54 M. 1 B. 9 R. die Kohlwiese, welche den 31. Dez. d. I. pachtlos werben, sollen im Termin, Samstag den 21. d. M., Bormittags 10 Uhr / in der Geschäftsstube der- unterzeichneten Stelle, auf weitere 6 oder 9 Jahre öffentlich an Meistbietende verpachtet werden. Hanau den Juni 1834., ,

Kurhess. Renterer Hanau. So bei