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Kur rstliche Ern en n u n g e n.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst "geruhet, dem Obcrstcucrkollcgium aus dem Personal der beiden Finanzkammern und deren De­putationen zu Überwerfen;

den Geheimekammerrath Bälde allhier mit der Be­zeichnung :Gehcimeoberfinanzrath",

ben Kammerrath Pfeiffer zu Cassel, mit der Be­zeichnung :Obersinanzrath",

die Assessoren von Hanstcin zu Cassel und Sarra- zin zu Marburg, mit der Bezeichnung:Oberfinanz- assessor",

den Steuerinspektor, Steuerrath Siebert zu Cassel, welcher mit Beibehaltung seiner dermaligcu Geschäf­te, Sitz und Stimme erhält;

den Sekretär 'Asbrand zu Cassel,

die Repositare Schaumburg und Koppen zu Cas- sei,

den Steuerinspektor Gnuge allhier,

den Steuerrevisor, Regrstrator. Kellner und die Steuerrevisoren Koppen, Samuel, Koch, Buhse, Wachs, Lotz, Stöber, Wiegand, Stein, Schwalm, Goullon und Köstner zu Cassel, die Steuerrevisoren Koppen, Endemann und Schmidtmann zu Marburg, die Steuerrevisoren Sommer, Sommerhof und Fir allhier; die Steuerrevisoren Gaß und Schultheiß zu Fulda;

den Buchhalter Eckstein und den Probator Eyssel zu Cassel;

die Registratoren Hildewig zu Marburg und Würt- tenberger'zu Cassel;

die Skribenten Viehmann und Reiche! zu Cassel und den Pedell Eiffert allhier.

Se. Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet, den Rechtskandidaten Ernst Zim- mermann zu Marburg zum Referendar bei dem ba« sigen Obergerichte zu ernennen..

Gesetzgebung.

Die Nr. X des Gesetzblattes von diesem Jahr

Bekanntmachung der Ministerien, der Justiz und der ' Finanzen, vom 20. Mai 1834, den Beitritt der großherzoglich - mecklenburg - schwerinischen Regie­rung und der fürstlich-lippeschen Regierung zu dem abgeschlossenen Zollkartel betreffend.

Verordnung vom 31. Mai 1834, die Bildung einer Obersinanzkammer zu Cassel und die Verhältnisse der Finanzkammer zu Hanau betreffend.

Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und der Finanzen,

vom 20. Mai 1834,

den Beitritt der großherzoglich-mecklen- , bürg- schwerinschen Negieru ng und der